Sehr grosse Angst

10. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.05.2018 22:16:06
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sehr grosse Angst

Hallo, ich hoffe es kennt sich jemand gut damit aus... Habe eine Spielsucht habe mir 20 Euro geliehen von einem hotelmitarbeiter und könnte ihm weil ich mal wieder verloren habe nicht zahlen... Am nächsten Tag kam die Polizei und ich erfuhr dass der Mitarbeiter mich wegen Betrug angezeigt hatte... Der Polizist nahm auf dass ich spielsuechtig bin und dass ich mich bei einer Therapie dagegen anmelden werde... Der Mitarbeiter vom hotel bekam seine 20 Euro und er nahm die Anzeige zurück... Und meinte er hat überreagiert.
Die Anzeige wird trotzdem der Staatsanwaltschaft geschickt... Meine Frage was mir passieren wird... Bin auf drei Jahren Bewährung und schon vorbestraft... Vielen Dank fuer eure Antworten... Bin wirklich die ganze Zeit traurig und nervös

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Abgesehen davon, dass ich bezweifele dass sich die Geschichte genau so abgespielt hat, also dass wegen 20 EUR direkt die Polizei anrückt, bei jemandem dessen Identität ja offenbar bekannt ist (Hotelgast?) und das überhaupt ein Hotelangestellter einem Gast(?) zuerst 20 EUR leiht und dann die Polizei ruft, weil sie nicht 1 Tag später zurückgegeben wurden ...

Zitat:
Die Anzeige wird trotzdem der Staatsanwaltschaft geschickt...


Genau ... weil man eine Anzeige nicht zurücknehmen kann.

Zitat:
Meine Frage was mir passieren wird... Bin auf drei Jahren Bewährung und schon vorbestraft...


Hellsehen kann hier niemand. Zunächst mal müssten StA und Gericht überhaupt zu der Überzeugung kommen, dass Betrug vorliegt, also Du schon beim Empfang der 20 EUR vorhattest sie nicht zurückzuzahlen. Bei einem gänzlich Unvorbestrafen würde das Verfahren vermutlich eingestellt werden. Wenn nicht nach § 170, Abs. 2 StPO so doch nach § 153 StPO . Aufgrund der (wahrscheinlich) einschlägigen Vorstrafen und der lfd. (wahrscheinlich ebenfalls einschlägigen) Bewährungsstrafe, wird es hier aber wahrscheinlich eher zu einer Geldstrafe kommen (wie gesagt: insofern man Betrug als erfüllt ansieht). Im Extremfall könnte dann auch die Bewährung widerrufen werden. Realistisch betrachtet ist das aber äußerst unwahrscheinlich in dem beschriebenen Fall (wenn das nicht wesentliche Dinge "vergessen" wurden zu erzählen)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von fb490096-77):
Bin auf drei Jahren Bewährung und schon vorbestraft...

Wann, wieviel und weswegen?



Zitat (von fb490096-77):
und dass ich mich bei einer Therapie dagegen anmelden werde

Die Therapie beginnt wann?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dr. Lamar
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 37x hilfreich)

Alles kein Problem in Ihrem Fall!

=> Sie haben ihm ja am nächsten Tag die 20 Euro direkt zurückgezahlt, daher konnten Sie ihm das Geld also sehr wohl in Ihren Finanziellen Verhältnissen zurückzahlen.

Daher Füße hochlegen und entspannen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Dr. Lamar):
Alles kein Problem in Ihrem Fall!

=> Sie haben ihm ja am nächsten Tag die 20 Euro direkt zurückgezahlt, daher konnten Sie ihm das Geld also sehr wohl in Ihren Finanziellen Verhältnissen zurückzahlen.

Daher Füße hochlegen und entspannen


Naja, es geht ja nicht nur um's können, sondern auch um's wollen. Und die Rückzahlung erfolgte ja offenbar erst im Angesicht der Polizei, nachdem die auf der Bildfläche erschienen war. Wobei ich wie gesagt davon ausgehe, dass an der Geschichte irgendwas fehlt.

Angesichts der (wohl) einschlägigen Vorstrafen könnte ein Gericht durchaus zu der Überzeugung gelangen, dass es hier am Rückzahlungswillen gefehlt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12310.05.2018 22:16:06
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich war kein Hotelgast sondern war einfach in dem hotel gegenüber von der Spielothek um mir 20 Euro zu leihen... Habe meinen fuehrerschein dort hinterlegt es war mitten in der Nacht ca 00.30 Uhr und hatte Panik und wollte das Geld wieder zurueck geben dass war nicht meine Absicht... Aber er ging schon sehr schnell zur Polizei und machte eine Anzeige. Er hat sich dann entschuldigt fuer seine schnelle Reaktion und nahm die Anzeige zurueck. Er bekam auch die 20 Euro.... Ich bin vorbestraft wegen SCHWARZfahren und wegen dreifachen Diebstahl.... Habe 3 Jahre Bewährung, 120 Sozialstd und Geldstrafe bekommen... Und jetzt diese blöde Anzeige die zwar zurueck genommen wurde aber... Die Staatsanwaltschaft wird dann wohl nochmal entscheiden und ich bin so schrecklich deprimiert kann an nichts anderes denken...
Danke fuer eure Nachrichten

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dr. Lamar
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 37x hilfreich)

Dann würde ich mir keine Sorgen machen.

Alleine die Tatsache, dass Sie Ihren Führerschein hinterlegt haben zeigt, dass Sie tatsächlich gewillt waren. Den der Hotelangestellte hatte ja schließlich einen Pfand , welcher zudem Ihre Identität beweist.

Daher ist alles legitim abgelaufen.

Daher wird hier nix weiter passieren

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12310.05.2018 22:16:06
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hoffe es sehr... Weil die Polizei nahm auf dass ich in ein paar Wochen Therapie mache und dass mein Vater mit meiner Psychologin geredet hat und sie meinte ich sollte darüber nachdenken und er soll mir die 20 Euro nicht auslösen gleich damit ich was lerne und ja dann war die Anzeige schon gemacht... Unter anderem haben wir auch gesagt dass ich mir auch noch woanders was geliehen habe aber die kennt mein Vater privat und dass würde dann auch beglichen werden... (falls noch eine Anzeige gekommen waere) und ja jetzt hoffe ich dass es wegen dem Wert von 20 Euro wo ich ja fuehrerschein hinterlassen habe um es wieder auszulösen nicht schlimm ausgeht...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12310.05.2018 22:16:06
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmal fuer eure Antworten... Weil bis da post kommt zerbreche ich mir noch den Kopf... Mal denke ich positiv dann wieder so negativ... Wie ne achterbahnfahrt ist es gerade bei mir...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.720 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.