Hallo zusammen,
habe da mal eine etwas komplizierte Frage:
Und zwar habe ich vor ca. 7 Jahren bei der Musterung mich zum Schein in psychische Behandlung begeben, um mich mit den entsprechenden Attesten vor dem Bund zu drücken. (war erfolgreich)
Im Nachhinein würde ich lieber "gedient" haben. Das ist eine Erfahrung, die mir fehlt und das bereue ich. Könnte ich die Zeit zurückdrehen, würde ich zur
Bundeswehr geben.
Hier mein Plan:
Was ich getan habe, kann ich nicht ungeschehen machen, aber ich möchte gerne die Verantwortung dafür übernehmen. Also eine Selbstanzeige und dann möchte ich meinen "zivilen" Beitrag leisten.
Frage: Was passiert mich strafrechtlich nach der Selbstanzeige?
Wie wirkt sich die Selbstanzeige auf meinen Arbeitgeber aus? (Bin Lehramtsreferendar und Beamter auf Widerruf)
Vielen Dank und besten Gruß
Selbstanzeige/Musterung/Beamter
24. März 2010
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Frage vom 24. März 2010 | 16:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstanzeige/Musterung/Beamter
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#1
Antwort vom 26. März 2010 | 14:46
Von
Status: Unbeschreiblich (33733 Beiträge, 17561x hilfreich)
Hi,
es passiert überhaupt nichts, da die Tat ("Wehrdienstentziehung durch Täuschung - § 109a StGB
) schlicht verjährt ist. Insofern können Sie das auch einfach lassen.
Gruß vom mümmmel
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