Hallo!
Hätte da mal ne Frage. Ich habe vor ca einem Jahr zusammen mit ein paar Kumpels von mir einen Film gedreht. Der dauert so ca 2 Stunden. In einigen Szenen wird kurz im Hintergrund Musik eingespielt, die nicht von mir ist, sondern von ein paar (mehr oder weniger) bekannten Bands. Die einzelnen Lieder, die dann im Film laufen, werden nicht vollständig abgespielt, sondern nur einzelne Ausschnitte vom jeweiligen Musiktrack. So, jetzt will ich meinen Film (warscheinlich kostenlos) im Internet anbieten, zum Downloaden. Könnte ich vielleicht Ärger kriegen wegen der Musik?? Es sind ja eigentlich nur kurze Ausschnitte - in der längsten Szene werden lediglich 60 Sekunden Musik eingespielt...
So! Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
-- Editiert von blabla am 30.11.2005 19:03:22
Selbstgedrehter Film
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das Internet ist ein öffentliches Forum. Musikwiedergabe in der Öffentlichkeit ist i.d.R. GEMA-pflichtig. Dies gilt z.B. auch für Trailer von nur 30 sec. Länge.
Und sogar, wenn ich recht informiert bin, für einen Komponisten, der seine eigenen Werke ins Inet über eine eigene Site verbreitet!!
Dafür kann der Komponist dann aber wiederum von der GEMA den Komponistenanteil zurückfordern...
no further comment.....
hey gucky!
danke für deine antwort! heißt dass dann jetzt aber, dass ich, bevor ich meinen film online stellen darf, ihn zuerst irgendwo anmelden muss? in meinem film werden auch an einigen stellen selbstgespielte/selbstproduzierte musik verwendet. muss ich diese auch anmelden?? so weit ich weis, kostet ja jede anmeldeung bei der gema gebühren...
achja, wie sieht es eigentlich damit aus, wenn ich den film verkaufen will? ich habe an einen preis von 5 euro gedacht, falls jemand den film in bessere qualität auf dvd haben will. muss ich dass irgendwie versteuern, solange mein monatliches einkommen unter einer bestimmten zahl bleibt?!
(bin 20 jahre alt, schüler)
-- Editiert von blabla am 30.11.2005 20:28:51
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hi blabla,
wenn Du 'auf Nr. Sicher' gehen willst, ja. Wg. der Verwertung (Urheberrecht) wird das wohl die Gema sein. Ich empfehle, auf alle Fälle dort eine Anfrage zu stellen.
Ganz besonders im Hinblick auf die Frage zum Vertrieb des Filmes. Jemand, der etwas vertreibt (verkauft) ist nach dem Steuerrecht zur Anmeldung der erzielten Einkünfte verpflichtet. Egal, ob Schüler ohne sonstiges Einkommen, oder nicht. Dafür ist (rechtlich gesehen) auf alle Fälle eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wo sowohl die Einnahmen, als auch die zur Produktion/Vertrieb der Ware notwendigen Ausgaben in vereinfachter Form in einer sog. Einnahme-/Überschussrechnung einzutragen sind. Im Umkehrschluss bedeutet das, das Du sogar Verluste 'erwirtschaften' kannst, immer vorausgesetzt, Du kannst eine reelle Gewinnabsicht dem FA (Pfuinanzamt) gegenüber darstellen.
Bei der Einkommensteuererklärung werden dann etwaig gültige Freibeträge natürlich von der Steuerschuld abgezogen. Genauso wie sich eine Steuerschuld erst dann ergibt, wenn die Grundfreibeträge überschritten werden.
Sofern das als reines Hobby betrieben wird, wirst Du wohl kaum in den Bereich kommen, wo eine sich reale Steuerschuld ergibt.
Landläufig meinen viele, das bei Unterschreitung daher keine Erklärung abzugeben ist, dies ist aber meines Wissenstandes falsch, da es im Gesetzestext sinngemäß heißt: jede Einnahme sei zu versteuern.
Ich denke, hier könnte §57
Urheberrechtsgesetz greifen:
"Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind."
Dann hätten die Urheber der Musik keinen Anspruch auf Vergütung.
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