Selbstschutz vor Mundraub starfbar?

7. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
zahnlos
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 2x hilfreich)
Selbstschutz vor Mundraub starfbar?

Mich würde mal interessieren ob es strafbar ist:

Folgende Situation:
In der WG kommen immer wieder die Lebensmittel weg, verdacht fällt auf einen der Mitbewohner.

Der Besitzer will nun mal kurzen Prozess machen und verteilt Ghostpepper in seine Lebensmitten, damit der Dieb mal bisschen Feuer unter dem Hintern bekommt.

macht sich der Besitzer straßfbar?


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Das könnte durchaus eine gefährliche Körperverletzung sein, und darauf steht eine Mindeststrafe von 6 Monaten. Das sollte man tunlich lassen.



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"justice"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

In übrigen wäre es zweifelhaft ob dem Besitzer solche Rechte überhapt zustünden. Wenn dann höchstens dem Eigentümer der Lebensmittel.


Selbstschutz vor Mundraub ist nicht generell strafbar, aber auf die hier durchgeführte Art bestünde schon die Möglichkeit.
Es dürfte eine gewisse Herausforderung werden, zur Überzeugung des Gerichtes zu argumentieren, das man Fan der "Ghostpepper" ist weil man sonst die notwendige Würze in seinem Leben vermisst und deshalb sämtliche seiner Lebensmittel damit versehen hat.



Mundraub ist übrigens auch nicht mehr strafbar ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

-- Editiert Harry van Sell am 07.12.2014 20:22

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#3
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

Was für Selbstschutz?

Es gibt nur Notwehr, die liegt aber nicht vor, weil das "Vergiften" eben zur Beendigung der rechtswidrigen Handlung (Diebstahl) nicht geeignet ist.

Eher liegt hier ein Eventualvorsatz zur Körperverletzung vor.

Sowas wie "Notwehr im Voraus" gibt es nicht.
Aus dem gleichen Grund sind auch keine Selbstschußanlagen an Grundstücken erlaubt oder Starkstrom am Türgriff.

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