Hallo,
Vorab:
Diese Frage ist ist wirklich fiktiv. Daher bitte den konstruierten Fall so lösen, wie er genannt wird.
Nehmen wir folgenden Fall:
Person A demonstriert zusammen mit einer Gruppe gegen Atomkraft. Die Demonstration wurde angemeldet und genehmigt und ist damit rechtmäßig.
Obwohl sich die Demonstration ruhig verhält, bekommt eine Polizeieinheit den Befehl die Demonstration aufzulösen. Dabei kommt es zu Gewalttätigkeiten auf Seiten der Polizei um den Befehl der Auflösung zu vollstrecken.
Als die Polizisten B und C auf A zukommen, benutzt B seinen Knüppel und verletzt ohne Ankündigung oder Vorwarnung den A am Kopf.
A welcher sich bis dahin friedlich verhalten hat und sich angegriffen sieht, zieht ein 22cm langes Messer und sticht in einem Reflex der Selbstverteidiung in Richtung des Angreifers. Das Messer verletzt den Polizisten B schwer, wodurch dieser verstirbt. Polizist C überwältigt A.
Am Ende wird A wegen Totschlag und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit Waffen angeklagt.
FRAGE:
Wie wäre dieser Fall zu beurteilen? Hat A als Mensch das Recht sich zu wehren, wenn er von Polizisten angegriffen wird?
Hier die Definition von Notwehr:
quote:
Stärkster Rechtfertigungsgrund, der auf dem Rechtsbewährungsund
Schutzprinzip basiert und bei gegenwärtigen, rechtswidrigen
Angriffen jede mit Verteidigungswillen geübte Verteidigung
erlaubt, die erforderlich und geboten ist, bishin zur Tötung der
Angreifers zum Schutz von nicht völlig belanglosen Sachwerten.
Ich glaub die Betonung liegt hier bei der Rechtswidrigkeit des Angriffs. Wie seht ihr das?
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