Semesterticket - Urkundenfälschung + Betrug

27. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Darkie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Semesterticket - Urkundenfälschung + Betrug

Hallo,

nachdem ich mein Studium beendet hatte, und mein Studentenausweis abgelaufen war, habe ich dummerweise diesen am PC eingescannt und das Datum der Gültigkeit verlängert.

Mit diesem numehr gefälschten Ausweis bin ich bei meiner ersten Fahrt mit der Bahn vom Schaffner erwischt worden. Neben der obligatorischen Summe von 30 € die ich sofort gezahlt hatte, wurde der Ausweis vom Schaffner einbehalten.

Nach nun fas 2 Monaten (ich dachte die Sache wäre ausgestanden) habe ich Post vom BGs bekommen, bezüglich einer Anzeige wegen Urkundenfälschung und Betrug.

Wie soll ich mich nun verhalten ? Ich weis dass das Fälschen des Semestertickets ziemlich dumm war, und ich sowas mit Sicherheit nicht nochmal mache. Habe grosse Angst dass ich wegen dieser dummen Sache nun vor Gericht muss. Bitte um Antwort

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ra.stadler
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Sie sollten sich an einen Anwalt wenden, der im Strafrecht tätig ist. Danach wissen Sie wenigstens, was auf Sie zukommt.

MfG
Klaus Stadler
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
kraftklaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Darkie,

würde dich unbedingt was über den Fall fragen wollen!!!!
Habe auch so ne Scheiße am Hals.

Bitte melde dich bei

wenz.man@web.de

danke kraftklaus

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

In einem nahezu identischen Fall (ebenfalls Ex-Student, eingescannt + manipuliert, BGS ...) ist es mir gelungen eine Einstellung des Verfahrens, unter Hinweis auf die prekäre persönliche Situation nach Ausbildungsende und dem bevorstehenden Berufsbeginn, gegen eine geringe Geldauflage mit der Staatsanwaltschaft auszuhandeln. Dem Mandanten war seinerzeit sehr an der Vermeidung eines Gerichtsverfahrens gelegen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kraftklaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

wenn nun aber der Täter noch Schüler ist und 19 Jahre alt?
Läßt sich das Verfahren dann vermeiden?
Mit welchen Strafen hat man denn bei einer Gerichtsverhandlung zu rechnen, wenn man ansonsten unvorbestraft ist?

ciao

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mauwth
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe genau die gleiche Straftat begangen, bin allerdings schon 22, sprich voll strafmündig. Ich habe einen (nicht von mir) gefälschten Studentenausweis als Semesterticket in der Bahn genutzt und bin erwischt worden. Neben den 30 EUR, die ich bereits an die Bahn gezahlt habe, habe ich jetzt eine Vorladung zu Polizei bekommen. Was sollte ich als nächstes tun? Einen Anwalt kann ich mir als Student leider nicht leisten und eine Rechtschutzversicherung besitze ich nicht. Ist es am besten, alles zuzugeben und dadurch auf ein mildes Strafmaß zu hoffen? Vorbestraft bin ich nicht. Und wie verhält es sich mit meinem Führungszeugnis? Bekomme ich dort einen Eintrag und wie lange bleibt dieser Eintrag bestehen?

Danke für Ihre/Eure Mithilfe!!!
Martin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
huikugk
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

welche strafe erwartet mich bei: Urkundenfälschung und Betrug gem. §§ 263, 267? Fall: Ich bin mit einem gefälschtem Studentenausweis erwischt worden wobei dieser nicht von mir selbst angefertigt wurde. Ich habe ihn bekommen von einem Bekannten, den ich aber nicht dazu aufforderte, sondern mich mehr oder minder überredete so kosten sparen zu können. Gründe: natürlich angespannte finanzielle Situation. Weitere Fakten: Ich bin noch minderjährig (17), Schülerin und Ersttäter. Am Freitag ist Anhörung auf der Polizei und ich weiß nicht was ich sagen soll, bzw wie ich einen Prozess umgehen kann. Daher bitte ich vielleicht noch um ein paar Tipps. Was kann /sollte ich sagen? Kann ein Eintrag ins Führungszeugnis auch vermieden werden? Plane für diesen August ein Auslandsjahr in den USA und brauche ein reines Führungszeugnis.

Ich würde mich um eine umgehende Antwort freuen, da Freitag schon der Termin ist.

MfG
Bibi

email: chilibi85@yahoo.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bernardo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen! - auch ich habe dieses leidige problem und wirklich große angst vor den folgen....!
bei mir ist es so verlaufen, dfaß auch ich mit einem gefälschten studentenausweis "erwischt" wurde, 30Euro bezahlt habe und nun nach 4 monaten ein anhörungsvefahren wegen urkundenfälschung und betrug habe....!
es war bei mir so, daß ich an der uni nach jobgesuchen ausschau halten wollte und dann sprach mich jemand an, der mir sagte, er könne problemlos und rechtens mich mit meinem namen enschreiben und obwohl ich natürlich zweifel hatte, ob dies wirklich rechtlich ok ist, habe ich erst einmal JA gesagt und habe dann - nachdem ich meinen namen und mein geburtsdatum gesagt habe, nach ca. 1 std. den ausweis in händen gehabt....
ic habe ihn dann mit einem der eingeschriebenen studenten verglichen und keinen unterschied bemerkt..../ irgendwie war mir natürlich klar, daß vielleicht doch etwas nicht stimmt, als diese person, welche mir den ausweis übergeben hat, 20 euro wollte... andererseits fand ich 20 euro einen nicht zu hohen betrag und da ich über kein abitur verfüge, ah ich vor allem als arbeitsloser die möglichkeit, zu studieren......
den ausweis auch als fahrkarte für die bahn zu verwenden.....tja - diese idee kam mir leider dann später...und ich befand mich in einer gefühlsmäßigen mischung zwischen "unrecht" und doch "legelem" TUN....
na ja - JETZT weiß ich, daß ich wohl bestraft werde.........und ich habe große, große angst....was soll ich tun - ich habe keine arbeit, kein vermögen, keine rechtsversicherung..was soll ich in der anhörung sagen - wahrscheinlich glaubt mir doch keiner den verlauf - obwohl wahr.....
ich bin 24 und habe wirklich angst, daß ich jetzt vorbestraft bin, eintrag im führungszeugnis, kann ja wohl sogar ins gefängnis.....oh gott!!........
ioch bitte um hilfe!!! - gibt es kostenlose strafverteidiger...!!?? was soll ich tun?? -
danke........

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Garfield48
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zum ersten Eintag: ist der Schaffner befugt das Semesterticket ein zu behalten? Ich dachte nur die Polizei darf Beweismittel beschlagnahmen?! Und wenn nicht gilt das dann als Beweismittel?
Zum Eintrag von Martin: hat man auch nach dem Semesterticketbesitzer, also von dem du es zum fälschen erhalten hast, ermittelt?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Vedat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo leute,

brauche dringend eure Hilfe...ich weiss nicht, was ich machen soll.
ich habe das gleiche problem wie ihr...bin vor einem Monat mit gefälschtem
Studentenausweis erwischt worden...daraufhin hat der Schaffner den studentenausweis
eingezogen....ich habe jetzt ein Schreiben vom BGs erhalten... bin aber
nicht vorbestraft...Welche folgen hat es? Was kommt auf mich zu? Was soll ich
denen erzählen?
ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir darüber Informationen erteilst??

es ist dringend..Bitteeeee

mein tel 0173 / 6652556 oder mein mail VedatAlabas@gmx.de

9x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

bitte haben Sie dafür Verständnis, dass hier keine persönliche Rechtsberatung erteilt wird und kann, da dieses in diesem Forum verboten ist.

Je nach Anklagepunkte und Einzelheiten Ihres Falles kommen auf Sie eine Anzeige wegen Betruges, Betrugsversuches, Urkundenfälschung und Erschleichung von Leistungen in Betracht.

Bei Ersttäterschaft können Sie mit einer Geldstrafe, oder mit einer Einstellung des Verfahrens mit einer Auflage rechnen, wenn Sie nach Erwachsenenstrafrecht geahndet werden. Wie alt sind Sie denn?


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Vedat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 12x hilfreich)

Hi J.Roener,

bin jetzt bald 29 jahre alt..hatte bis jetzt aber nicht mit der Polizei zu tun gehabt...ich weiss nicht, was ich machen soll...ich brauche nur ein paar ratschläge..wie hoch könnte die Geldstrafe sein?

gruss

Vedat

-- Editiert von Vedat am 01.04.2004 17:09:11

-- Editiert von Vedat am 01.04.2004 17:09:51

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wie Kollege Roenner schon sagte, können hier keine expliziten Verhaltensratschläge erteilt werden, da daß ei nverstoß gegen das RBerG wäre.

Was die Höhe einer mögl. Geldstrafe betrifft, kommt es zum einen darauf an, wegen welcher Tatbestände Du letztendlich verurteilt wirst, und auf die Höhe Deines Nettoeinkommens.

-----------------
"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Vedat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 12x hilfreich)

danke streetworker für die Information, aber ich muss mal wohl meine Situation darstellen...bin arbeitslos...kriege nicht mal Sozialhilfe weil ich bei meiner Eltern wohne..ich unterstützung nur von denen...das mal 50 Euro pro Woche....sonst hätte ich es doch nicht gemacht...was nun?


gruss
Vedat

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Dann wird bei der Bemessung einer mögl. Geldstrafe das "minimal erzielbare Einkommen" zugrunde gelegt werden, also ca. 600,- (Sozialhilferegelsatz+Miete). Das entspräche also einem Tagessatz von 20,-€, wobei das Gericht erfahrungsgemäß noch mal 5,-€ "nachläßt, also 15,-€.

Eine Geldstrafe wird immer in Tagessätzen bemessen. Wenn Du also z.B. zu 50 Tagessätzen verurteilt werden solltest, würde die Höhe der Geldstrafe 750,00 -1.000,00 € betragen. Bei einer Verurteilung zu 100 Tagessätzen 1.500,00 - 2.000,00 € usw.

-----------------
"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Vedat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 12x hilfreich)

danke,

aber ich muss dir auch sagen, das ich diesen Studentenausweis nicht gefälscht habe, sondern ein anderer...ich habe an der Fh Düsseldorf, wo ich studiert habe, einen kennengelernt, o ich den namen immer noch nicht weiss, der hat es für mich gemacht...ich weiss nicht was och machen soll...ich habe so einen grossen angst...du kannst es dir nicht vorstellen...ich bin nicht mal vorbestrafzt..ich halte mich an die Gesetze...


gruss

Vedat

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
aber ich muss dir auch sagen, das ich diesen Studentenausweis nicht gefälscht habe, sondern ein anderer...ich habe an der Fh Düsseldorf, wo ich studiert habe, einen kennengelernt, o ich den namen immer noch nicht weiss, der hat es für mich gemacht...


Nee, mir mußt Du das nicht sagen, eher dem Richter ;) Aber erfahrungsgemäß tun sich Richter immer etwas schwer damit, solch eine Erklärung zu glauben.

quote:
ich halte mich an die Gesetze...


Offenbar aber nicht immer, sonst wärst Du ja nicht mit einem gefälschten Ausweis unterwegs gewesen;)

-----------------
"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Vedat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 12x hilfreich)

glaub mir, wenn ich keine finazielle probleme hätte, wäre ich diesen weg nicht begannen...jeder mensch kann mal einen fehler machen...ich bereue es natürlich sehr...ich bin kein krimineller glaub mir..ich habe studiert, aber leider keine stelle bis jetzt bekommen...Diesen Ausweis hat echt ein anderer erstellt...wir sind hier deutschland soweit gekommen das auch leute, die nicht bis jetzt irgendwas angestellt haben, gezwungen werden irgendwas zu machen..

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Abend,

da Sie das Semesterticket nicht selbst hergestellt haben, entfällt der Vorwurf der Urkundenfälschung gemäß §267 StGB . Dieses wirkt sich unter normalen Umständen strafmildernd aus, sollten keine weiteren strafverschärfenden Vorwürfe hinzukommen.

Natürlich können Sie es aufführen, dass Sie aus Geldnot gehandelt haben. Dennoch ist dieses kein plausibler Grund straffällig zu werden. Reue ist ein erster Schritt. Ein Geständnis sollte sich unter normalen Umständen strafmildernd auswirken.

In den weiteren Punkten hat Ihnen mein Kollege Bob ja schon ausgeholfen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Meier2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi! So wie ich das sehe, macht man sowas immer mit dem Wissen, etwas Falsches zu tun. Aber wenn man nun so etwas Falsches getan hat und man zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, bekommt man dann auch noch einen Eintrag ins Führungszeugnis oder wird z.B. der Arbeitgeber informiert, oder gilt das so gar schon als Vorstrafe?
Antworten wären super.
Gruß,

-----------------
"Mr.dumm gelauen"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Arbeitgeber werden nur bei Beamten (in best. Fällen) informiert, oder wenn man in sicherheitsrelevanten Bereichen (z.B. Geldtransportgewerbe, JVA, AKW) arbeitet.

Was "Vorbestrafung" angeht, kommt es auf die Höhe der Strafe an.

Geldstrafen werden prinzipiell ins Bundeszentralregister (nicht = Führungszeugnis) eingetragen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Constance
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

darf man erfahren um welche Unis es geht? Semestertickets sind doch i.d.R. völlig simple Papierstückchen. Wieso sollte man eins so schlecht fälschen, dass es auffällt? Greifen eure Kontrolleure vielleicht routinemäßig zum Handy und fragen im Sekretariat nach?? Genau zu den 90min Öffnungszeit täglich? Zwei Behörden, die in Echtzeit kommunizieren, alles klar...

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Manch einer hat vielleicht nicht die reichliche Erfahrung im Fälschen (auch von simplen Papierstückchen)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Georgy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

mir ist heute das gleiche passiert. Also falsches Semesterticket und der Schaffner wurde mißtrauig. Er hat alle meine Daten eingegeben aber den ticket nicht eingezogen. Er hat mir gesagt er wird es über die Uni prüfen und falls ich nicht eingeschrieben bin eine Anzeige wegen Urkundefälschung erstatten. Meine Frage jetzt kann er ohne Beweis (Also das Semseterticket) sowas machen und falls ja wie stehen die chancen dass sowas beim Staatsanwalt durchkommmt? Was konnte ich den bekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Georgy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wie gesagt er hat das Semesterticket nicht eingezogen, kann er mich dennoch anzeigen?

-- Editiert von Georgy am 19.04.2007 00:23:25

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Anzeigen kann er Sie trotzdem. Dann kommt es auf die Glaubwürdigkeit des Schaffners in der Zeugenaussage und die jeweilige Gesamt-situation an.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

'Semestertickets sind doch i.d.R. völlig simple Papierstückchen.'

Falsch! Es sind i.d.R. SCHEINBAR völlig simple Papierstückchen. Die meisten besitzen unsichtbare Sicherungen.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Laura07
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallöchen,

ich habe eine wichtige Frage!

1. Bekommt man einen Eintrag ins Fühungszeugnis,wenn man 21 jahre ist und bei einem Etikettenbetrug an der kasse des kaufhauses erwischt worden ist? (Betrag des Artikels 69,90 € -> Fälschung 9.90€)

2. Wenn ja, wie lange wird es dort stehenbleiben?

3. Gibt es ausnahmen, damit man keinen Entrag bekommt?

4. Ist es besser die tat zu leugnen oder zuzugeben? Was wird milder bestraft?

5. Und wie wird man denn überhaupt bestraft?

!!! Es wäre sehr nett, wenn mir jemand das beantworten könnte!
Bitte bitte bitte! :???:

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
dowjones
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wuerde gerne wiessen was bei Ihnen nun herausgekommen ist?
Welche Strafe haben Sie bekommen?
Gab es ein Verfahren?
Hatten Sie eine Vorladung bei der Polizei? ...etc


Danke fuer die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

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