Hallo liebe Leute,
ich habe seit heute einen kuriosen aber auch gleichzeitig überaus dummen Fall am Bein ...
Folgende Situation:
Ich bin Student und Pendle zur Uni. Ich hatte die ganze Zeit einen ganz normalen Studentenausweis, der auch gleichzeitig das Semesterticket enthielt. Zum aktuellen Sommersemester ist irgendetwas mit meinem Studentenausweis bei der Validierung schief gelaufen (noch immer nicht geklärt, was). Auf jeden Fall habe ich nicht rechtzeitig meinen neuen Studentenausweis und somit das neue Ticket für den Nahverkehr bekommen. Somit kam ich dann auf die überaus saudumme Idee meinen alten Ausweis mit dem neuen Gültigkeitsdatum selbst zu bedrucken und somit zu fälschen. (Sollte ja nur für ein paar Tage/Wochen sein, bis ich meinen neuen gültigen Ausweis bekomme). Prompt wurde ich natürlich mit dem gefälschten Ausweis erwischt und er wurde eingezogen und ich muss wegen Schwarzfahrens nun 74€ zahlen.
Jetzt die eigentliche Frage:
Mit was muss ich weiterhin rechnen? Ich werde die 74€ natürlich direkt zahlen. Was ist wegen der Urkundenfälschung etc.? Ich bin ja eigentlich in Besitz einer gültigen Fahrkarte. Mir wurde auch vom Studierendensekretariat versichert, dass ich diese bald bekomme.
Um die Anzeige wegen Urkundenfälschung werde ich wohl trotzdem nicht herumkommen nehme ich an oder?
Viele Grüße,
ein saudummer Student
Semesterticket gefälscht und erwischt trotz gültigem Ticket
6. April 2017
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Frage vom 6. April 2017 | 13:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Semesterticket gefälscht und erwischt trotz gültigem Ticket
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#1
Antwort vom 6. April 2017 | 13:26
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
Zitat:Um die Anzeige (123recht.net Tipp: Strafanzeige stellen ) wegen Urkundenfälschung werde ich wohl trotzdem nicht herumkommen nehme ich an oder?
Das hängt vom Ermessen der Verkehrsbetriebe ab, ob die Anzeige erstatten. Werden sie aber sicherlich. Wenn die Polizei vor Ort war (z.B. zur Personalienfeststellung) werden die auch ein Verfahren von Amts wegen einleiten.
Zitat:Ich bin ja eigentlich in Besitz einer gültigen Fahrkarte
Eben ja nicht. "Besitz" bedeutet, dass man die physische Sachherrschaft über etwas hat. Das ist ja gerade nicht der Fall. Man kann aber offen lassen, ob hier noch ein Betrug hinzutritt, da zwischen der Urkundenfälschung und dem Betrug ohnehin Tateinheit bestünde und beide Straftaten den selben Strafrahmen haben. Soweit es keine Vorstrafen gibt und Du 21 oder älter bist, wird es wohl auf eine Geldstrafe um die 30 Tagessätze hinauslaufen. Vielleicht auch 5 weniger oder 10 mehr.
#2
Antwort vom 6. April 2017 | 13:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Um die Anzeige (123recht.net Tipp: Strafanzeige stellen ) wegen Urkundenfälschung werde ich wohl trotzdem nicht herumkommen nehme ich an oder?
Das hängt vom Ermessen der Verkehrsbetriebe ab, ob die Anzeige erstatten. Werden sie aber sicherlich. Wenn die Polizei vor Ort war (z.B. zur Personalienfeststellung) werden die auch ein Verfahren von Amts wegen einleiten.
Nein, die Polizei war nicht vor Ort.
Zitat:Zitat:Ich bin ja eigentlich in Besitz einer gültigen Fahrkarte
Eben ja nicht. "Besitz" bedeutet, dass man die physische Sachherrschaft über etwas hat. Das ist ja gerade nicht der Fall. Man kann aber offen lassen, ob hier noch ein Betrug hinzutritt, da zwischen der Urkundenfälschung und dem Betrug ohnehin Tateinheit bestünde und beide Straftaten den selben Strafrahmen haben. Soweit es keine Vorstrafen gibt und Du 21 oder älter bist, wird es wohl auf eine Geldstrafe um die 30 Tagessätze hinauslaufen. Vielleicht auch 5 weniger oder 10 mehr.
okay, Danke für diese Auskunft. Und ja, ich bin 21 oder älter. Geldstrafe um 30 Tagessätze bedeutet dann also kein Eintrag im Führungszeugnis? Wird es ein Gerichtsverfahren geben? Oder kann das irgendwie ohne Verfahren geklärt werden?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. April 2017 | 15:00
Von
Status: Gelehrter (10689 Beiträge, 4206x hilfreich)
ZitatWird es ein Gerichtsverfahren geben? Oder kann das irgendwie ohne Verfahren geklärt werden? :
In der Regel läuft das über Strafbefehle ab, also ohne Verhandlung.
Nimmt man den Strafbefehl nicht an, kommt dann die Hauptverhandlung.
#4
Antwort vom 7. April 2017 | 16:58
Von
Status: Lehrling (1745 Beiträge, 618x hilfreich)
ZitatGeldstrafe um 30 Tagessätze bedeutet dann also kein Eintrag im Führungszeugnis? :
Nein, Verurteilungen bis einschließlich 90 Tagessätze stehen nicht im Führungszeugnis, wenn es keine weiteren Vorstrafen gibt.
Die Verurteilung steht aber im Bundeszentralregister und wird bei einer eventuell nach dem Studium geplanten Verbeamtung zum Problem. Ebenso wenn eine Tätigkeit angestrebt wird für die eine formelle Sicherheitsüberprüfung oder Zuverlässigkeitsüberprüfung erforderlich ist.
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