Semesterticket von Cousin verwendet

21. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
heyjoitsme
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Semesterticket von Cousin verwendet

Hallo,
folgendes: Ich habe das Semesterticket meines Cousins(selber Nachname)verwendet,wurde dabei erwischt.Ich sagte zu den Kontrolleuren,dass ich das Ticket gefunden habe.
Jetzt habe ich mit einer Anzeige wegen Betruges zu rechnen.Und weiterhin sind zwei Fragen auf dem Brief vom Lka aufgelistet:Wer ist die Person von der Fahrkarte?+ Wie gelangen sie in den Besitz der Fahrkarte.
Ich kann außerdem Stellung dazu nehmen oder nicht.
Zu mir persönlich:Ich bin 19 Jahre alt und bin nicht vorbestraft.
Meine Frage: Sollte ich auf den Brief bzw. die Fragen ggf. antworten, oder doch lieber schweigen?7
Womit kann ich höchstwahrscheinlich rechnen?
Falls ich mein Einkommen angebe( in meinem Fall 0 Euro),kann ich mit einer niedrigeren Geldstrafe rechnen?


Zu der ganzen Story: Mein Cousin hat bei mir übernachtet --> ist in die Stadt gefahren & hat bemerkt er hat seine Fahrkarte vergessen--> Er ruft mich an und teilt es mir mit--> Ich erklärte mich bereit im diese zu bringen. Ich fahre generell mit dem Auto,diesmal ausnahmsweise in die Stadt mit der Bahn. Ich hatte es eilig und konnte mir kein Ticket kaufen,da dachte ich naja ich benutze das Ticket von meinem Cousin,wird ja nichts passieren ist sowieso nur eine einmalige Sache. Und wurde nun erwischt.Natürlich war ich nervös vor den Kontrolleuren und wollte meinen Cousin nicht mit reinziehen,weshalb ich auch sagte das ich das Ticket gefunden habe (auch vor den Polizisten)

Notfall oder generelle Fragen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich konnte mir kein Ticket kaufen, lässt sich sicher nicht beweisen. Das zu behaupten wäre also eine weitere Lüge.

Ich würde zur Sache nicht Stellung nehmen, nur die Personenangaben und die Einkommenshöhe, wobei 0 €uro bei einem 19jährigen der sonst Auto fährt, auch nicht überzeugend sind. Bleib bei der Wahrheit, sonst war es nicht das letzte Mal, dass Du Dir Ärger einhandelst.

Mist gebaut - Strafe bezahlen und gut ist es.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Sollte ich auf den Brief bzw. die Fragen ggf. antworten

Nein.

Zitat:
oder doch lieber schweigen?

Ja.

Zitat:
Womit kann ich höchstwahrscheinlich rechnen?

Geldstrafe.

Zitat:
Falls ich mein Einkommen angebe( in meinem Fall 0 Euro),kann ich mit einer niedrigeren Geldstrafe rechnen?

Richtig ist, dass die Geldstrafe einkommensabhängig ist. 0€ Einkommen nimmt Ihnen keiner ab, denn irgendwas müssen Sie ja essen. Und mit 0€ Einkommen hätten Sie auch keine Fahrkarte kaufen können, wenn Sie Zeit gehabt hätten ....

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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