Hallo.
vor einigen Wochen bin ich bin dem Semesterticket eines Freundes das er bei mir liegengelassen hat mit der Deutschen Bahn mitgefahren. Nach kurzer Zeit kam dann der Kontrolleur der zu dem Semesterticket einen Lichtbildausweis haben wollte. Natürlich hatte ich keinen dabei.
Er hat das Ticket eingezogen, meine Personalien aufgenommen (da ich ihm nach mehrmaligen aufforden von ihm meinen Personalausweis gegeben habe) und mir dann gesagt das ich von der Bahn bald Post bekomme wegen Schwarzfahrens.
Ausserdem wollte er die Adresse meines Freundes haben von dem ich das Ticket genommen habe.
Das Semesterticket wolle er ihm dann zuschicken.
Er meinte das er dann wenigens weiss das ich es nicht irgendwo gefunden oder geklaut habe.
Jetzt, 4Wochen Später haben wir beide (mein Freund und ich) einen Brief von der Bundespolizei bekommen.
Mir wird vorgewurfen das ich Betrug
(§263 Abs1StGB) begangen habe.
Ihm wird vorgeworfen das er Beihilfe zum Betrug geleistet hat.
Meine Frage: Mit welchen Folgen bzw Strafen müssen wir jetzt rechnen?
Semesterticket von einem Freund benutzt
23. September 2009
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Frage vom 23. September 2009 | 20:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Semesterticket von einem Freund benutzt
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#1
Antwort vom 23. September 2009 | 22:44
Von
Status: Schüler (206 Beiträge, 55x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 24. September 2009 | 00:44
Von
Status: Beginner (147 Beiträge, 10x hilfreich)
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#3
Antwort vom 24. September 2009 | 13:21
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Dann wurde der Betrug doch nur versucht und nicht begangen.
Nein; bereits im bewußten Mitfahren ohne gültigen Fahrausweis (wie hier) liegt die vollendete Täuschungshandlung.
Die Thematik wurde hier früher schon ausführlich diskutiert.
Eine Täuschungshandlung nicht immer nur ein Versuch, wenn sie entdeckt wird. Dazu wäre nämlich nötig, daß der Taterfolg noch nicht eingetreten ist. Der Taterfolg "fahren ohne Fahrschein" ist aber bereits vor der Kontrolle eingetreten.
(Ansonsten wäre es nach deiner Meinung auch kein vollendeter Betrug, wenn ich dich durch Täuschung dazu bringe, mir 1000 EUR zu schenken, wenn du die Täuschung danach bemerkst und ich dir das Geld zurückzahle? Dann wäre ja jeder aufgedeckte Betrug immer nur ein versuchter und vollendet könnte ein Betrug nur sein, wenn er niemals entdeckt wird. Dann wäre es doch absurd, wenn vollendeter Betrug strafbar wäre. )
Im übrigen wird ja nicht der Kontrolleur bei der Kontrolle getäuscht, sondern der Betreiber. Dessen Täuschung ist vollendet, egal ob ein Kontrolleur kommt oder nicht.
Ein "untauglicher Versuch" (weil der Kontrolleur nicht zu täuschen sei) liegt übrigens erst recht nicht vor.
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#4
Antwort vom 24. September 2009 | 16:08
Von
Status: Beginner (147 Beiträge, 10x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 24. September 2009 | 18:07
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Der Betrug setzt voraus, dass ein Mensch getäuscht wird. <hr size=1 noshade>
Falsch. "Täuschung im Rechtsverkehr" ist allgemeiner. Du kannst auch einen Automaten täuschen und dich dadurch des Betruges schuldig machen.
Deine Interpretation deckt sich nicht mit Wortlaut und Anwendungsbereich des §263 StGB .
Bzgl. §265a hast du recht, das ist lex specialis zu §263 StGB .
quote:<hr size=1 noshade>Die Strafverfolgung wird nach § 154a StPO auf den versuchten Betrug beschränkt. <hr size=1 noshade>
Wieso das und nicht auf die vollendete Erschleichung?
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#6
Antwort vom 24. September 2009 | 18:36
Von
Status: Bachelor (3291 Beiträge, 410x hilfreich)
Ich weiß nicht, wozu hier der §154a StPO
gut sein soll, dass sich die Strafe bei Tateinheit nach der höchstens angedrohten Strafe richtet, steht irgendwo am Anfang vom StGB.
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#7
Antwort vom 24. September 2009 | 18:37
Von
Status: Bachelor (3291 Beiträge, 410x hilfreich)
Ich weiß nicht, wozu hier der §154a StPO
gut sein soll, dass sich die Strafe bei Tateinheit nach dem Delikt mit der höchstens angedrohten Strafe richtet, steht irgendwo am Anfang vom StGB.
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#8
Antwort vom 24. September 2009 | 22:13
Von
Status: Beginner (147 Beiträge, 10x hilfreich)
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