Sex. Nötigung

15. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
McK
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sex. Nötigung

Guten Tag,

erstmal sage ich Spitze für dieses Forum, und will für die Tipps im Voraus danken.
Ich habe ein Problem. Es ist eigentlich eine sehr lange story, die sowas von unrealistisch ist aber es ist leider Tatsache. Ich versuche es kurz zu fassen. Im Feb. 1996 begann meine Freundschaft mit dem I. Wir studierten zusammen an der Uni. in Berlin. Nach 6 Jahren unserer Freundschaft kam eine Frau (die L) im Spiel. Angeblich war die Liebe auf den ersten Blick (die aller erste Feundin von dem I). Am Anfang wusste ich von der L gar nichts, da der I mir gegenüber die Beziehung verheimlichte (so viel zu guter Freundschaft). Die Beiden gehören zu einer "kirchlichen Gemeinde" (ist deren Bezeichnung). Ich bezeichne es als eine Sekte aufgrund dem Lebensmotto -keinen Kontakt mit Ungläubigern, Paradies gehört dem Gläubiger, Hölle dem Ungläubiger, keinen Sex vor der Ehe (ein gutes Beispiel: der Priester selbst hat eine Studentin geschwängert und dann geheiratet).

Aus finanziellem Grunde bezog ich im Juli 2002 in der Zweierwohngemeinschaft in einem Studentenwohnheim, die der I mir vermittelte und in der die L (seine Freundin) seit ein paar Jahren wohnte.Im Sept. 2002 merkte ich langsam, dass die L nicht richtig in den I verliebt war. Aufgrund ihrer zu lockeren Umgangsart mit Männern und ihrer Annährungsversuche zu mir konnte ich festlegen, dass sie sogar noch eine Beziehung mit ihrem Schulfreund im Ausland. Seitdem versuchte ich dem I ständig zu warnen. Als ein guter Freund lasse ich sie dem I natürlich nicht ausnutzen. Das Problem seitdem war, alles was ich dem I sagte, leitet er weiter an sie (also Gespräche in einem Teufelskreis). Im Okt. 2002 gab etwas Ruhe, da der I sein Studium abgeschlossen hat, und bei ihr eingezogen war.Für ihn musste ich sogar den Sektegläubiger belügen, dass der I anstatt bei ihr bei mir wohnte. In der Zeit habe ich sowieso viel gearbeitet, und war nur zu Hause um zu schlafen. Seit der I im Nov. 2002 in München arbeitete, fing die L schon wieder mit ihren Annäherungsversuchen an. Sie war dann oft bei mir im Zimmer, beschwerte sich wegen ihrer schwierigen Beziehung mit dem I, weil sie so einsam fühlte. Sie hatte ständig irgendeine Ausrede um bei mir im Zimmer zu sein. So ging es dann immer weiter, dass ich auch eines Abends in eine ihrer Fallen geriet. Sie hatte telefonisch einen Streit mit dem I, und wollte mit mir darüber sprechen. Mit ihre Ausrede: sie sieht mich als ihr grosser Bruder und brauchte meinen Schulter, um auszuweinen.Nach der Geschichte wollte sie noch unbedingt einen Film gucken. Der Abend ging dann ziemlich harmlos aus, bis sie anfing mich zu küssen. Ich schob sie in der Sekunde weg, als sie langsam und zärtlich ihre Finger an mir rumfummeln anfing. Ich brachte sie dann in ihr Zimmer (trozt ihrer Weigerung), und sagte "wir reden morgen weiter". Eins muss ich noch hinzufügen, vor diesem Vorfall wollte ich nie mit der privaten Beziehung von den Beiden zu tun haben und wollte auch generell die Privatsache von anderen Menschen nichts wissen (und das wissen die beiden sehr wohl). Dazu kommt noch,dass ich vom Anfang ihr Benehmen nicht leiden konnte und der I sich seit der Beziehung viel geändert hat (alles, was aus ihrem Mund rauskam, war immer richtig).
Neben Bemerkung: der I war immer sehr Stolz und begeistert auf mich, weil seiner Meinung nach ich sehr gut mit vielen Menschen und Sachen umgehen kann. Ein einfaches Beispiel:für mich ist es selbstverständlich bei jeder Gelegenheit eine Person erstmal zu begrüssen und dann mit der Person ein Gespräch beginnen. Ich will mich hier nicht angeben, aber es ist Tatsache, dass wir in der Tat mit unserem Gedanke erst ab 25 erwachsend sind (offiziell natürlich ab 18). Sie war 22 Jahre alt. Ich und I waren 28.Deshalb war das Benehmen von L dementsprechend. Es war meisten so dämmlich kindisch. Nur durch ihren weiblichen Scharm und Lügen kam sie meisten aus ihrem Schlamassel raus.
Die Tage nach dem Vorfall waren für mich schon sehr unangenehm im Gegensatz zu ihr. Das Ganze störte sie überhaupt gar nichts, was meine negative Meinung über sie nocht weiter stärkte (in dieser Zeit wussten schon fast alle Freunde und Bekannte über die ganze Sache).
Der Vorfall fand im Ende Nov. 2002 statt. Ich versuchte dem I mit einigen Andeutugen die Sache mitzuteilen, als er Anfang Dez. in Berlin war. Darauf reagierte er wie schon immer, sagte alles zu der L weiter. Am nächsten Tag sagte ich zu ihr "du kannst mich...." und lass mich in Ruhe als sie mich zur Rede stellte. Seitdem versuchte ich ihr aus dem Weg zu gehen. Kurz vor Weihnachten 2002 war der I wieder in Berlin. Wir hatten gemeinsam bei mir mit Freunden und Bekannten von deren Gemeinde noch zusammengefeiert (ich habe sogar Photos davon). Der I erkannte, dass ich ihm und siner Freundin ständig aus dem Weg ging. Wir konnte uns aber nicht reden, bis er wieder in München war. Anfang Jan. 2003 sprach ich mit ihm telefonisch (knapp 1 Std. in seiner Arbeitszeit) darüber, dass die Sache sehr ernst war, ich wirklich es nicht mehr ausstehen konnte, und aus der Wohngemeinschaft ausziehen wollte. Dazu entschuldigte ich mich auch noch beim ihm wegen dem Vorfall im Nov.2002. Ich teilte ihm klar und deutlich noch mit, dass ich nach meinem Urlaub (Ende Jan. bis Anfang März 2003) ausziehen wollte, und wunschte ihm Alles Gute. Vor meinem Urlaub war er nochmal in Berlin, und sprach persönlich mit mir noch darüber, dass er meine Entschuldigung akzeptierte und er die Ganze Sache vergessen wollte.

Als ich vom Urlaub zurückkam, wohnte ich eine Woche lang bei meinem Bruder und teilte schon der Hausverwaltung wegen meiner Kündigung mit. Zwei Wochen nach dem Urlaub hatte so viel zu tun, bei der Firma, dass ich am Freitag der 21.03.2003 erst gegen 21:00 Feierabend hatte. Zu Hause angekommen wollte ich nur ins Bett gehen. Ich hörte aber lautes Klöpfen und ein Schreien an der Eingangstür der WG, als ich meinen Terminkalender im Notebook noch schnell aktualisieren wollte. Ich unternahm nichts deswegen, da ich anschließen meine Nachbarin Türöffnen hörte. Es war dann Ruhe für ca. 10 - 15 min.

Plöztlich kam der I hinter mir mit lautem Gebrüll "ich bring dich um", "du bist unmöglich", "ich habe keine Angst vor Dir" und "Ich werde dich töten". Das war alles in der Zeit zu schnell für mich zu verstehen, als ich spürte auf einmal einen Spitzegegenstand auf meinem Rücken. Als ich mich umdrehte, in der Sekunde sah ich ihn mit einem Messer in seiner Hand. Mit Reflex wollte ich mit meiner linken Hand seine rechte Hand festhalten, als er nochmal mit dem Messer in meinen Körper zustechen wollte. Leider konnte ich nur den Messershaft festhalten, und wollte natürlich nicht mehr loslassen, da er noch so aggressiv und brutal war. Er versuchte ständig das Messer aus meiner Hand rauszuziehen und in Richtung meinen Körper einzustechen, obwohl ich ihn die ganze Zeit besänftigte. Später kam die Freundin L und versuchte das Messer aus unserer Ranggelrei rauszureißen.Inzwischen bildete es sich schon eine Blutlache auf meinem Schreibtisch. Ich konnte die Schmerzen meiner Finger bis in den Knochen spüren). Er ließ das Messer erst los, als er die Finger seiner Freundin blutet sah. Die Beiden gingen in ihr Zimmer rein, während ich verblutete. Ich wusste wirklich gar nicht was ich machen sollte.Ich entschied mich den Notarzt zu rufen, da ich an meinen Fingern kein Gefühl mehr hatte. Als die Notärzte meine Finger behandelten, versuchte einer herauszufinden, wie diese Verletzung entstehen konnte.Er kam auf die Antwort (wegen den auf meinem Schreibtisch liegenden Holzfiguren), dass ich beim Schlitzen von Holzfiguren meine Finger schneidete. Während meinem Aufhenthalt (fast eine Woche) im Krankenhaus versuchte ich mit dem I einen kontakt zu haben, und fand heraus, dass er an dem Freitag Abend extra von seiner Arbeit in München nach Berlin fuhr um mich umzubringen.

Diagnose vom Arzt nach 2 stündigen OP: 32 Nähte, Durchtrennung der tiefen Beugesehne am linken Mittelfinger und partielle Durchtennung weitere 3 Fingernerven. 2 Woche Gipsschinenverband, 4 Woche Krankengymnastik. Ich konnte 2 Monate nicht arbeiten und hatte fast jede Nacht Albtraum.Allein die Vorstellung: mein bester Freund, mit dem ich 7 Jahre befreundet war, wollte mich umbringen (schlimmer noch, weshalb wusste ich).

Also ein Monat nach dem Vorfall (nach langwierigen zahlreichen Telefonaten aus meiner Seite zu dem I) hatten wir ein Treffen in einer Cafe vereinbart. Wir waren zu Dritt (Ich, der I und ein neutraler Freund M). Ich hatte den Vorschlag, den der I auch zustimmte: ich wollte ihn nicht anzeigen, da er erst einen Job (noch in der Probezeit) hatte und ich sein Leben nicht versauen wollte. Kleine Info: wir alle kommen aus Ausland. Bei solchem Fall wird er doch gleich von Deutschland abgeschoben. Ausserdem wollte ich die Sache wirklich schnell vergessen.In dieser Zeit betrachte ich ihn noch als Freund zwar nicht meinen besten Freund mehr. Er sollte mir Schmerzengeld (3000,- Euro) auszahlen. Ich machte ihm noch klar, "hättest du mich umgebracht -ich könnte im Grab dann sowieso keinen Piep mehr machen- du wärst ins Gefängnis gelandet und sie würde alles abstreiten und noch einen neuen Freund finden. Ist die Sache für dich wirklich Wert?" Ich glaubte bis dahin nämlich nicht an den Spruch: "Liebe macht blind" (aber jetzt schon). Er zeigte Reue und entschuldigte sich und sagte, dass er momentan nicht so viel Geld hatte. Darauf hatte ich den neuen Vorschlag um sein gutes Willen zu beweisen, dass er erstmal innerhalb 2 Wochen die Hälfte der Summe auf das Konto vom M (dem neutralen Freund) überweisen sollte und die andere Hälfte 1 Monat später.Er war damit auch einverstanden.

Die erste Überweisung war da. Ich sparch mit ihm tel. wegen der Restüberweisung. Darauf sagte er: " Ja, nächsten Monat ( Ende Mai 2003) überweise ich den Rest"
3 woche waren vergangen, als die L auf einmal mich anrief und ca. 40 Min. mit mir sparch. Sie drohte mich mit einer Anzeige wegen Vergewaltigung, falls ich ihren Freund I anzeigen würde. Sie redete über das ganze Thema, das ich zu I sagte. In der Zeit wusste ich dann, dass natürlich der dumme Freund I meine Wörte ihr weitererzählte.(Später teilte ich meinem Anwalt mit, dass er die Kopie ihre Handy-Abrechnung als Beweismittel beantragen soll (was mein Anwalt nicht macht)
neben Bemerkung:es war schon ihre Angewohnheit, mich nicht mehr als 2-3 Minuten tel. zu sprechen, wenn aber der Fall, dass sie mehr Zeit braucht, lass sie mein Handy einmal klingen und dann auflegen, so dass ich sie zurückrufe.

Nach 6 Wochen meldete ich bei I, und fragte was Sache ist. Er hatte das Argument-kein Geld. Ich gab ihm sogar den Tipp, einen Kredit aufzunehmen. Wir wussten alle, dass die Bank das anbietet (sogar als Student bekommt man für das Girokonto mind.1000,- Euro Disposition und für die Kreditkarte ein Limit von mind. 1500,- Euro).Ausserdem gab sein Vater ihm noch monatlichen Unterhaltsgeld. Ich betonte ihm noch, dass wir Beide schnell die Sache hinter der Bühne schaffen wollten. Also er klang am Telefon wieder sehr überzeugend und auf den Vorfall sehr bedauerlich aus.
Darauf gab ich ihm eine weitere Woche für die Restüberweisung.

Nach einer Woche und einem letzten Gespräch mit meinem Bruder, zeigte mein Bruder ihn mit meiner Zustimmung an. Es war schon Ende Juni 2003.Wir (ich und L) wurden dann verhört. Der I nahm sein Schweigerecht als Angeklagte in Aspruch. Ich schliderte alles, was passierte bei der Polizei.
Später suchte ich auch einen Anwalt, der die Aktenansicht besorgte und meinte, dass die Verhörung von L nicht viel zu dem Vorfall sagte (gerade mal 2 A4-Seiten).

Später im Juli oder August hatte bekam ich eine Anzeige von der StA wegen sex. Nötigung. Ich war dann direkt bei meinem Anwalt. Er sagte erstmal abwarten, er wollte eine Akteneinsicht beantragen und äusserte sich bei der StA, dass die beiden Akten zusammenhägend waren und es eine Racheakt und falsche Verdächtigung von L um den I zu schützen. Ausser jeder Menge Briefverkehr wie schon immer die Bürokratie gab es nichts neues, bis die Akte von der Sex. Nötigung bei meinem Anwalt landete. Im Feb. 2004 gab eine Einladung zum Gericht wegen Vergewaltigung.
Meine Frage: wie kommt denn das? von sex. Nötigung einfach geändert zu Vergewaltigung?

Sehr oscarverdächtig war die Aussage von L und unglaublich lang über 20 Seiten. Es stand:".....ich hätte sie mehrmals in dem Zeitraum Nov. 2003 bis März 2004 vergewaltigt..." Ich war in meiner Heimat Ende Jan.2004 bis Anfang März 2004 (Eintragung von Imigration im Pass). Es gab zu viele widersprüchliche Aussagen von ihr. Ich hätte I angeblich 20000,- Euro erpressen wollen. Es kann doch nicht sein, wenn jedes Mal ich meine Wörte, die ich dem I sagte, wort wörtlich von ihr wieder zum Hören bekam. Sie verstand 3000,- statt 20000,- (kann das sein?)

Bei der Verhörung gab immer Fragen von der Polizei aber als Antwort von ihr nur "nein" und immer wieder Pause weil sie weinte.
(Ich muss zugeben,dieses Schaupieltalent von ihr war sehr gut,dass sie ihre Aussage vor dem Gericht nicht nur der Staatanwältin sondern der Richterin überzeugen kann)

Es stand: ..."Frage: Wie hat er Sie vergewaltigt? Antwort: Auf einmal war er schon in ihrem Bett, und meine Klamottenauszog.Er zog meinen BH sogar mit einer Hand. Frage: Hatten Sie geschieren? Antwort: nein. Frage: Hatte er mit Gewalt getan? Antwort: nein
Frage: Warum gingen Sie nicht zur Polizei? Antwort: weil ich Angst hatte. Frage: Wovor hatten Sie denn Angst? Antwort:weil in unserer Kultur eine Frau verstossen wird,die schonmal vor der Ehe von einem Mann angefasst wurde...."
Ich kann nur dazu sagen, es ist eine Unverschämheit und eine Beleidigung für unsere Kultur. Erstens, sie ist kein Moslem und lebt im 21. Jahrhundert. Zweitens, ein Mädchen darf meisten nicht weit von der Famile sein, weil ansonsten die Familie zu viel Sorgen macht.Drittens, sie sagte mir einmal, ihr Vater gab ihr die Erlaubnis in Deutschland zu studieren, weil er sie männlich fand und weil sie ihren Vater immer wieder nervte.Viertens, ihr Freund schläft doch die ganze Zeit bei ihr. Also die Widersprüche sind sehr lang. Ich reagiere gleich immer auf ihre Aussage, weil das einfach nicht wahr ist. Esklingt, als wäre ich das alles abstreiten würde. Aber das ist es nicht, weil ich diese Verlogene Person nicht mehr dulden will. Was mich am meisten störte, die Widersprüche in der Akte im Gericht von der Richerin ungeachtet wurde. Obwohl die Richterin ihr ein paar Fragen stellte, auf die sie nur Schweigen, mit dem Argument- weiss nicht mehr oder weinen als Antwort liefern konnte.

Die Hauptverhandlung war am 27 Juli 2004. Es war von vornherein klar, dass ich verlor. Mein Anwalt kam 15 Min zu spät. Er beantragte gleich 20 Min. nach der Ankunft nach einer Stunde Verhandlung. Meiner Meinung nach: er machte alles falsch, was man als Anwalt falsch machen kann. Ein Tag vor Verhandlung gab er mir die Akte, damit ich etwas wichtig und widersprüchliches lesen und unterschtreichen konnte. Er stellte nicht viel Fragen und merkte, als die Lage für ihn ungünstig war, sagte zu mir ich soll ein Geständnis liefern. Ich würde dann nur Bewährungstrafe bekommen.
Meine Frage: arbeiten Anwälte immer so?
Was soll ich tun, wenn ich meinem Anwalt nicht mehr vertraue?


Die Hauptverhandlung fand sowieso ihr zu Günsten, weil die Stattanwältin die ganze Zeit nur eine Frage stellte und zwar zu mir: "Hatten Sie Kickboxen gelernt?" ich dann nur "ja" und wusste nicht dass sie auf etwas hinaus wollte, nämlich die L wurde mit Gewalt vergewaltigte.
Neben Bemerkung: Ich hatte die Selbstverteidigung gelernt, weil ich früher sehr schwach war. Vor allem in der Schule wurde oft gehenzelt und verprügelt. Das hatte ich dem I auch erzählt nach dem Vorfall, weil ich ihm fragte "wieso hattest du Messer gehabt? Wieso nicht einfach mich ins Gesicht schlagen?. Er sagte, dass er Angst vor mir hatte.

Die erste Verhandlung hatte die StA eine Freiheitsstrafe von 2 Jahre und 4 Monate beantragt. Die StA sagte sogar " es ist sehr schwer zu beurteilen wie sehrwiegend der Fall ist, aber aufgrund der Erniedrigung der Kultur ist die Starfe gerechtfertig."
Meine Frage: Was weiss sie schon von unserer Kultur, das soll ein Argument sein?. Allein ich wage mich nicht, einen Deutscher kulturell zu beurteilen, wenn ich ihn nicht richtig kenne (obwohl ich schon seit 10 Jahren in Deutschland bin und mit Sicherheit schon einiges in Kulturhinsicht weiss)
Nebenbemerkung: Mein Grund nach Deutschland war, dass ich sehr begeistert von der Ordenlichkeit der deutschen System und der Mentalität bin. Aufgrund dem Vergleich das System mit meiner Heimatland wollte damals mehr von Deutschland lernen. Das Rechtsystem enttäuscht mich aber sehr. Die zahlreichen Artikel über den Terrorismus sprechen für sich. Der langwierigen Prozess für einen Verbrecher beweis wie unpraktisch und kompliziert das Rechtsystem ist. Dass ich das Rechsystem selbst erfahren muss, habe ich nicht erwartet. Trotztdem dies ist meine teuerste und unvergessliche Erfahrung.

Die Spendeaktion wegen der neulichen Naturkatastrophe bestätigt meine Meinung über Deutschland wieder. Ich komme nämlich aus Indonesien, und in dieser Gelgenheit sage ich Deutschland Hut ab und herzlichen Dank. Ich plane im März 2005 nach Aceh zu reisen um bei der Wiederaufbau von Schulen zu helfen. Ich werde mein Studium im Feb.2005 abschliessen, und habe nach dieser Geschichte nicht mehr vor in Deutschland zu promovieren, obwohl ich das Angebot von meinem Prof. schon hatte.

Zurück zur Sache: Die Richterin glaubte alles, was die L vor Gericht aussagte, und gab mir sogar die Freiheitsstrafe 2 Jahre 6 Monate.Wohl gemerkt: es gab überhaupt keinen Beweis, dass eine Vergewaltigung stattfinden würde. Eins noch bevor ich vergesse, die Richterin lad eine Freundin von L (eine nicht unmittelbare Zeugin) als Zeugin ein.


Also Ende vom Lied: Mein Anwalt hat Rechtsmittel eingelegt. Die Berufung ist am Mittwoch kommender Woche. Ich weiss nicht, was ich tun soll, wenn später so eine Verschwörung wieder stattfinden wird. Ich meine, die ganze Verhandlungstruppe wieder Frauen sind.
(Ich habe nichts gegen Frauen, bevor jemand mich hier missversteht. Ob Ihr glaubt oder nicht, ich hatte mal nur wegen falscher Äusserung über Frauen gestritten.)

Ich habe mit der Sekretärin meines Anwalts gesprochen und einen Termin einen Tag vor Verhandlung vereinbart.
Meine Frage: Bringt es noch was wenn ich zu anderem Anwalt gehe?
Was gibt denn noch zu wissen über das Recht als Ausländer vorm Gericht?
Kann ich die L wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung anzeigen?

Bitte um Entschuldigung wegen meiner Deutsch und dem langen Artikel.

Nochmal vielen Dank für die Hilfe


Mit freundlichen Grüssen

DK




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11 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenige Tage vor der Berufungsverhandlung noch den Verteidiger zu wechseln ist meist keine gute Idee.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
McK
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

kann mir jemand vielleicht einen Tipp geben, wie ich den Richter bzw. die Richterin von der Wahrheit noch überzeugen kann. Gibt es vielleich eine Strategie?
Meine Frage: Wird es bei der Berufung auf bestimmte Sache geachtet?
Ich mache mir Sorge, dass mein Anwalt wieder unprofessionell handelt.
Bei der ersten Verhandlung hat er nämlich eine Untersuchung bei Gynäkologe für die L beantragt. Das war sowas von peinlich als die Richterin den Antrag abgelehnt hat. Sie hat begründet, " Sie wissen, das ist gegen das Privatrecht von einer Person, und lesen Sie den Paragraph ..... nochmal nach"
Meine Frage: Ist es eine Beleidigung, wenn ich direkt meinem Anwalt frage, ob er so einen Fall zum ersten Mal hat?.

Bringt es was, wenn ich die tel. Beratung von 123recht in Anspruch nehme?

Vielen Dank für die Hilfe

Mit freundlichen Grüssen

DK

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#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Oje. Wünsch Dir viel Erfolg. Weiß allerdings vor lauter Text gar nicht mehr was ich Dir raten soll. Es ist jedenfalls keine Beleidigung, Anwalt zu fragen ob erste Mal.

PS: Du könntest auch auf Totschlag plädieren. Schließlich bist Du ja nach der Messerattacke verblutet.;)

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

kann mir jemand vielleicht einen Tipp geben, wie ich den Richter bzw. die Richterin von der Wahrheit noch überzeugen kann. Gibt es vielleich eine Strategie?

Da kann es keine Strategie geben. Es kennt doch niemand von uns den Inhalt der Akte, noch die Aussagen der anderen Prozessbeteiligten.

Meine Frage: Wird es bei der Berufung auf bestimmte Sache geachtet?


Der Prozess wird nochmal ganz von vorne aufgerollt. Das Gericht bildet sich seine Meinung aufgrund aller verfügbaren Beweise (aussagen) und Indizien.

Bringt es was, wenn ich die tel. Beratung von 123recht in Anspruch nehme?

Kaum, denn auch der Anwalt kennt den Akteninhalt nicht.

Wenn Du Deinem Anwalt nicht mehr traust, wäre es sicher gut gewesen zu wechseln, aber nicht 2 Tage vor der Verhandlung. Wie soll sich ein neuer Anwalt da noch einarbeiten?? Und das das Gericht einer Vertagung zustimmt, glaube ich nicht, da Du genug Zeit hattest Dir das mit dem Anwalt vorher zu überlegen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
McK
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke erstmal für die Antwort. Ich habe wirklich so viel Zeit verloren, weil ich am letzten Jahresende meine Diplomarbeit schreibte, und es für mich mein Studiumabschluss viel wichtiger ist.

Ich möchte noch etwas fragen, was ist eigentlich der Unterschied zwischen Amtsgericht und Landgericht?

Meine andere Frage ist: Was wird dann noch geben nach der Berufung? (falls ich nochmal verlieren würde)

Ich habe morgen einen Termin bei indonesischer Botschaft, und möchte mich beraten lassen. Ausserdem möchte ich die Meinung vom Anwalt der Botschaft über die ständig erwähnten Begründungen mit unserer Kultur hören, die an manchen Stellen nur als Beleidigung zu verstehen waren.


Mit freundlichen Grüssen

DK

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ich habe wirklich so viel Zeit verloren, weil ich am letzten Jahresende meine Diplomarbeit schreibte, und es für mich mein Studiumabschluss viel wichtiger ist.

Ein Schulabschluss ist natürlich wichtig, aber eine Anklage bei der mehrere Jahre Haft im Raum stehen (Mindeststrafe für eine Vergewaltigung sind immerhin 2 Jahre, für eine sex. Nötigung -ohne das sie eine Vergewaltigung im ugsspr. Sinne ist- immerhin noch 1 Jahr) finde ich nicht so viel weniger wichtig, daß man sich nicht um einen anderen Anwalt hätte kümmern können.

Ich möchte noch etwas fragen, was ist eigentlich der Unterschied zwischen Amtsgericht und Landgericht?

Das Amtsgericht tagt entweder mit einem Richter (Strafeinzelrichter) oder als Schöffengericht (1 Richter, 2 Schöffen) und kann max. 4 Jahre Freiheitsstrafe verhängen, wobei zum Strafeinzelrichter nur Sachen angeklagt werden, bei denen nicht mehr als 2 Jahre zu erwarten sind.

Das Landgericht, wenn -wie in Deinem Fall- eine "kleine Strafkammer" (Berufungsinstanz) tagt, ist in diesem Fall mit 1 Richter und 2 Schöffen besetzt und ist in seiner Strafgewalt nicht beschränkt, kann also auch lebenslange Freiheitsstrafen verhängen, was in der Praxis aber nicht vorkommt, da ein Delikt für das LL in Frage kommt, immer an eine große Strafkammer/Schwurgerichtskammer (welche auch ein Spruchkörper des Landgerichts ist) abgegeben wird. Kleine Strafkammern verhandeln ja ausschliesslich Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts, wo ja -wie gesagt- max. 4 Jahre verhängt worden sein können. Eine Abänderung dieses Urteils zu Ungunsten des Angeklagten, die mehr als 3, 4, 5 Jahre ausmacht ist sehr unwahrscheinlich (aber möglich)

Soweit die kleine Einführung in die Gerichtsverfassung ;)

Ausserdem möchte ich die Meinung vom Anwalt der Botschaft über die ständig erwähnten Begründungen mit unserer Kultur hören, die an manchen Stellen nur als Beleidigung zu verstehen waren.

Naja, eine Kultur ist -als solche(!)- nicht "beleidigungsfähig" (zumindest nicht nach deutschem Strafrecht), aber das Landgericht jetzt ist ja auch in keinster Weise an die Urteilsbegründung des Amtsgerichts gebunden. Die Richterin am Amtsgericht hat offensichtlich hat offenbar der Frau geglaubt, was sie über Eure Kultur erzählt hat, aber Eure Kultur (oder Dich) zu beleidigen, lag sicher nicht in Ihrer Absicht.

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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 17.01.2005 23:50:58

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#7
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

"Ein Schulabschluß ist natürlich wichtig..."

:) :):)

-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

-- Editiert von KlagDichReich am 18.01.2005 10:09:44

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#8
 Von 
McK
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das Ergebnis von der Berufung am Mi.19.01.2005 war, dass ich auf das Angebot von meinem Anwalt eingegangen bin. Der Vorschlag vom ihm: er wollte der Richterin einen Antrag auf Einschränkung der Urteilsfolgenschaden (2 Jahre auf Bewährung)oder so ähnlich stellen. Die Begrundungen waren: meine Rückkehr nach Indonesien im März nach meinem Studiumabschluß, mein Sozialnetz hier in Deutschland, meine Berufplanung und meine Unvorbestrafung. Ich konnte nur sehr schwer diesen Vorschlag annehmen, aber hab doch ja gesagt.

Der andere Weg (Wort von meinem Anwalt) ist "geht auf Ganze" mit dem wahrscheinlich grössten Risiko noch mal zu verlieren.


Im Nachhinein wusste ich, dass mein Anwalt die Richterin kannte, und deshalb wurde den Vorschlag angenommen.

Wegen meiner Anzeige gegen I habe ich noch zwei Fragen:
- die erste Verhandlung soll am 1.Feb.2005 stattfinden, wird es eine Abhängigkeit von meinem Urteil geben.

- ich will nicht, dass er (I) so einfach aus der Sache (versuchtem Mord an mich) rauskommen kann. In der Einladung zum Gericht steht jetzt Anzeige wegen Körperverletzung, obwohl in der Akte "versuchter Mord" stand. Wie kommt es zu so etwas?

Vielen Dank

PS: diese teuerste Erfahrung lehrt mir sogar einen Blick ins deutsche Rechtsystem ohne Jura zu studieren.



Mit freundlichen Grüssen

DK

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

wird es eine Abhängigkeit von meinem Urteil geben.

Nein

Wie kommt es zu so etwas?

Der erste Tatvorwurf war offensichtlich nicht haltbar, deswegen wurde Körperverletzung ("gefährliche" nach § 224 ist anzunehmen) angeklagt.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
McK
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Bob,

ich werde weiterhin noch über die Entwicklung meiner Anzeige schreiben, aber unter einem neuen Thema (Gefährliche Körperverletzung) , damit man nicht so viel scrollen muss.


Mit freundlichen Grüssen

DK

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Peter444
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
die letzten Aktivitäten zu deinem Thema sind zwar schon ne Weile her, trotzdem würd ich gern wissen wie die ganze Geschichte nun ausgegangen ist? Haben I und L nun ihr Fett weg bekommen?
Was du geschrieben hast liest sich wie ein Roman (mal abgesehen von der Rechtschreibung;)). Es tut mir wirklich leid für dich, in so eine Sache reingeraten zu sein. Da kann man nicht einmal sagen: "aus Fehlern lernt man". Dann müsstest du ja gelernt haben: "vertraue niemanden!" und das ist ja auch keine Lösung! Ich rate dir ein Buch darüber zu schreiben;).
Nun gut, ich wünsche dir viel Erfolg in deiner Heimat! Wenn du wieder dort bist!


-- Editiert von Peter444 am 28.03.2006 01:00:46

-- Editiert von Peter444 am 28.03.2006 01:03:55

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