Sexting zwischen 18 Jährigen und 15 Jähriger

29. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
EineFragenoch2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sexting zwischen 18 Jährigen und 15 Jähriger

Hallo Forum,

Ich habe da mal eine Frage bezüglich des Sextings.

Nehmen wir an ich habe ein Mädchen kennen gelernt ( sie ist 15 ) und ich bin 18. Sie würde mich fragen ob ich sie oben ohne oder gar nackt sehen wollte und ich wüsste nicht so recht damit umzugehen. Ich wäre nicht abgeneigt davon, aber hätte ihr gesagt, ich würde ew noch nicht wollen. ( Hätte einfach Angst, dass ich mich strafbar mache und das würde ich nicht wollen ).
Wäre es strafbar wenn sie mir solche Nacktbilder schicken würde ( natürlich würde es einvernehmlich und ohne bezahlung o.ä geschehen , so viel habe ich im Internet bereits mitbekommen auf meiner Suche )
Wäre es strafbar wenn ich ihr nacktbilder von mir senden würde? ( wenn sie es wollen würde ohne drang etc. )

Ich bin mir bei dem ganzen thema einfach nicht sicher und blicke bei den vielen Paragraphen nicht richtig durch, ich hoffe ihr könnt mir helfen,

mit freundlichen Grüßen.

-- Editier von EineFragenoch2 am 29.11.2015 16:40

-- Editiert von Moderator am 30.11.2015 16:03

-- Thema wurde verschoben am 30.11.2015 16:03

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7107 Beiträge, 1482x hilfreich)

Zunächst halten wir einmal fest, dass 15 Jahre ein Grenzfall ist. Unter 14 ist alles strafbare im Bereich der "Kinderpornografie" anzusiedeln.

Ich weiss, die Gesetze sind sehr schwierig. Ich sehe das so:
https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendpornografie

Zitat:
Ausgenommen von dieser Regelung ist, wer eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person „mit deren Einwilligung und zu deren eigenem Gebrauch herstellt oder besitzt".


Wenn die 15jährige eine gewisse sexuelle Reife zeigt dann wäre dein Beispiel legal. Kommt aber immer auf den Einzelfall an

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10632 Beiträge, 4199x hilfreich)

http://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html

Passt übrigens besser ins Strafrecht, denn mit Datenschutz hat das erstmal wenig zu tun.


Als Ergänzung:

Wenn die Partnerin die geistige Reife dazu besitzt, es sich "nur" um Nacktbilder und nicht um pornografisches Material handelt, Du am besten das schriftliche Einverständnis der Partnerin besitzt, dann KANN die Sache gut ausgehen.

Kommt es zum Streit, fehlt dir das "beweißbare" Einverständnis und/oder Du verschickst die Bilder weiter, darfst Du dich über die volle Bandbreite des § 184c STGB freuen.
So hirnrissig es ist, wenn ihr euch trefft und euch die "Dinge in natura" anseht (geht sogar mit anfassen!), ohne Bilder zu machen, passiert NICHTS.


-- Editiert von spatenklopper am 30.11.2015 16:04

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
EineFragenoch2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Tut mir leid, kannte mich mit den Unterforen nicht so gut aus.

Also wenn sie sexuelle Reife besitzt und zurechnungsfähig ist, dann wäre es legal?
Oder verstehe ich etwas falsch. Das ist wirklich ziemlich verwirrend und schwammig.
Mit dem Link kann ich nicht viel anfangen, deshalb frage ich ja hier mit Fallbeispiel, trotzdem danke.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32812 Beiträge, 17246x hilfreich)

Nun ja: Ich fände solch ein Angebot, wenn es denn so ganz unaufgefordert kommt, oberfaul - da könnte sich eine Erpressung anbahnen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10632 Beiträge, 4199x hilfreich)

Rein theoretisch kann es legal sein, die Gefahr die damit zusammenhängt wenn es dann doch mal knallt, sollte aber nicht aus den Augen verloren werden.

Mein Rat.

Lasst das mit den Bildern bleiben und trefft euch, macht eh viel mehr Spaß.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Auf die "geistige Reife" kommt es beim § 182 an, aber nicht beim § 184c.

Dessen Absatz 3 sagt:

Zitat:
(3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer jugendpornographischen Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Du würdest Dich durch den Besitz eines pornografischen Bildes von Ihr also strafbar machen.

Davon aber mal abgesehen:

Ich habe das richtig verstanden, dass Du die "junge Dame" nur über das Internet kennst und sie Dir mal so "mir nichts, dir nichts" vorschlägt ein paar Nacktbilder von sich zu senden?!

Lass die Finger davon. Das ist zu 99,9% eine Nummer, die später in einem Erpressungsversuch mündet.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
EineFragenoch2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir kennen uns schon länger, aber ich verstehe die Befürchtungen.

Da ich ein Ängstlicher Mensch bin, lasse ich es bleiben, ich danke euch für eure Hilfe :)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10632 Beiträge, 4199x hilfreich)

@!!Streetworker!!

Wenn es sich nicht um ein pornographisches Bild handelt, sondern "nur" um ein normales Nacktbild (die Unterscheidung möchte ich im Streitfall nicht vornehmen....) wäre es erlaubt.

Siehe Absatz 4:

Zitat:
(4) Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographischen Schriften, die sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.


ABER
Zitat (von EineFragenoch2):
Da ich ein Ängstlicher Mensch bin, lasse ich es bleiben, ich danke euch für eure Hilfe


Gute Entscheidung !

Nochmal, trefft euch in Natura, da ist es (ohne Bilder) vollkommen legal. ;)

0x Hilfreiche Antwort

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