Eine Dame, die ich über tausende Ecken kenne, hat auf Instagramm angefangen, etwas (wirklich nur etwas) freizügigere Bilde hochzuladen. Nachdem sie dann damit dann kurze Zeit später aufgehört hat, habe ich sie privat angeschrieben, ob sie davon noch mehr hochladen würde. Dies hat sie bejaht, und meinte ich solle mich bis dahin gedulden. Darauf hin habe ich geantwortet, dass ich entspannt warten und auf eine Entschädigung hoffen würde. Jetzt möchte mich besagte Dame anzeigen. Sollte ich mir darüber ernshafte Gedanken machen oder muss ich sowas gar nicht erst Ernst nehmen? Für was könnte ich denn angezeigt werden?
Sexuelle Belästigung/ Nötigung?
9. April 2018
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Frage vom 9. April 2018 | 22:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sexuelle Belästigung/ Nötigung?
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#1
Antwort vom 10. April 2018 | 00:31
Von
Status: Unbeschreiblich (32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
Werfen wir doch mal einen Blick ins StGB: Wo und wann haben Sie die Dame "körperlich berührt"? DAS ist nämlich sexuelle Belästigung? Oder wann haben Sie mit "Gewalt oder einem empfindlichen Übel" gedroht, um irgendwas zu erzwingen? Das wäre dann Nötigung. Beides kann ich im Sachverhalt nirgends entdecken...
#2
Antwort vom 11. April 2018 | 10:54
Von
Status: Weiser (16551 Beiträge, 9319x hilfreich)
Oder war die Dame noch minderjährig? - Dann könnte es evtl. anders aussehen.
Und jetzt?
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