Sexuelle Belästigung von Kindern!

24. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Aidafan123
Status:
Schüler
(323 Beiträge, 59x hilfreich)
Sexuelle Belästigung von Kindern!

Gestern wurde meine Tochter (11) zum 2. Mal von einem Mann angesprochen. Beim ersten Mal war sie in Begleitung einer Freundin auf dem Fahrrad. Da hat er sich demonstrativ den Kindern zugewandt grinsend mit seinen Genitalien beschäftigt. Gestern kam meine Tochter alleine aus der Schule als er plötzlich handbreit hinter ihr stand und sie fragt ob sie mit ihm kämpfen möchte. Meine Tochter ist schnell nach Hause gelaufen.
Ich habe bei der Polizeit Anzeige erstattet.
Die Polizisten meinten der Vorfall gestern sei nicht strafbar, nur der Vorfall mit den Genitalien. Stimmt das?
Welche Strafe hätte er zu erwarten?
Danke!!

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""Das größte Maul und das kleinste Hirn,wohnen meist unter derselben Stirn" (Holz)"

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45 Antworten
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#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1375x hilfreich)

quote:
Die Polizisten meinten der Vorfall gestern sei nicht strafbar, nur der Vorfall mit den Genitalien. Stimmt das?


Schwer zu beurteilen. An Ihrer Stelle würde ich jedenfalls auf eine Anzeige wegen beider Vorfälle bestehen. Soll die StA nachher entscheiden.

quote:
Welche Strafe hätte er zu erwarten?


Die Glaskugel ist leider außer Betrieb. Mal im Ernst: Diese Frage kann man zum jetzigen Zeitpunkt ja überhaupt noch nicht beantworten, sorry. Da sind noch die vielfältigsten Fragen offen: Liegen eine oder zwei Straftaten vor? Kann ein Täter ermittelt werden? Wenn ja, kann ihm die Tat nachgewiesen werden? Wenn ja, ob und wie äußert er sich? Ist er vorbestraft? Wie alt ist er? usw. usw.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1495x hilfreich)

Was genau verstehen Sie denn unter Mit-den-Genitalien-beschäftigen? Es ist strafbar, wenn sexuelle Handlungen vor Kindern vorgenommen werden. Dazu muss es aber erstmal eine solche sein.
Dass Sie das Verhalten bedenklich finden, kann ich allerdings gut verstehen.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33344 Beiträge, 17413x hilfreich)

Hi,

na, das bloße Vorzeigen der Genitalien sollte doch reichen (§ 183 StGB ).

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1495x hilfreich)

Hat er sie vorgezeigt? Wir wissen ja nicht mal, ob er sie "ausgepackt" hat.

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9575 Beiträge, 2359x hilfreich)

So sehe ich das auch. Es ist einerseits absolut nachvollziehbar, dass die Fragestellerin höchst beunruhigt und auch zurecht empört ist.

Trotzdem scheint - jedenfalls nach der bisherigen Schilderung - nicht unbedingt ein Straftatbestand verwirklich zu sein.



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"justice"

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33344 Beiträge, 17413x hilfreich)

Hi,

in einer RBB-Sendung wurde übrigens kürzlich nach einem Mann gefahndet, der ein Kind aufforderte, in sein Auto zu steigen. Das kann doch unmöglich strafbar gewesen sein? Auch wenn der Mann sicher nichts Gutes vorhatte...

Gruß vom mümmel

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1495x hilfreich)

Nein, ist es auch nicht. Dann hätten wir Gesinnungsstrafrecht, weil auch Mutter/Vater das Kind auffordern werden, ins Auto zu steigen. Objektiv kann es also nicht strafbar sein. Und dass das bereits das unmittelbare Ansetzen im Rahmen eines Versuchs sein soll, geht zu weit, weil man nicht weiß, wozu er eigentlich angesetzt hat. Das bliebe ja der Phantasie überlassen.
Aber es ist natürlich ausgesprochen bedenklich und es bleibt zu hoffen, dass derjenige das auch gesehen hat und damit aufhört. Und Kinder müssen lernen, bei sowas nein zu sagen.

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#8
 Von 
Aidafan123
Status:
Schüler
(323 Beiträge, 59x hilfreich)

Und die Erwachsenen müssen aufhören wegzuschauen. Hier wünsche ich mir mehr Zivilcourage. Es könnte das nächste Mal euer Kind sein und es könnte anders ausgehen. Hier ist es echt noch mal gut gegangen, obwohl die kleine einen Schock hat und nirgendwo mehr alleine hingehen möchte. Muß erst etwas schlimmeres passieren? Dann wundert mich nicht, dass soviel Schlimmeres passiert. Es kann doch nicht legitim sein, dass ein 30 jahre alter mann plötzlich aus dem nichts auftaucht (er muss sich vorher versteckt haben!) und ganz nah von hinten an eine 11 jährige herantritt und sie fragt ob sie mit ihm kämpfen will.
Es kann auch keine Lapalie sein, sich in den Schritt zu fassen und den Kindern mal gerade eben zu zeigen welchen Takt man gerne mag! Die Kinder sind noch gar nicht entwickelt, eben noch richtige kleine Mädchen.

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""Das größte Maul und das kleinste Hirn,wohnen meist unter derselben Stirn" (Holz)"

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#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1495x hilfreich)

Wo wollen Sie denn die Grenze ziehen?
Ich bin völlig Ihrer Meinung, dass so ein Verhalten nicht in Ordnung ist. Aber ab welchem Verhalten wollen Sie die Strafbarkeit einsetzen lassen? Wenn er sich im Busch versteckt? Wenn er das Haus verlässt (Man weiß doch, wo so einer hingeht)? Wenn er das Kind anspricht und nur Hallo sagt? Auch das würde ich ziemlich bedenklich finden. Warum sollte ein Erwachsener ein wildfremdes Kind begrüßen.
Strafrecht greift immer erst, wenn etwas passiert ist. Es ist (fast) nie präventiv.


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#10
 Von 
guest-12329.11.2009 19:10:13
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1495x hilfreich)

Ich denke nicht, dass es Sache der Eltern ist, "der Sache auf den Grund zu gehen". Genau genommen ist das das nämlich nicht, denn Selbstjustiz in welcher Form auch immer geht nicht. Die Eltern müssen die Kinder aber sensibilisieren und sollten die Polizei informieren, denn die ist ja nicht nur zur Strafverfolgung da.

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#12
 Von 
Aidafan123
Status:
Schüler
(323 Beiträge, 59x hilfreich)

Sie ist sensibilisiert. Sie hat den Kurs Mut tut gut in der Grundschule besucht. Kann ich euch für euere Kinder empfehlen. Wäre sie nicht direkt wegegelaufen...

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""Das größte Maul und das kleinste Hirn,wohnen meist unter derselben Stirn" (Holz)"

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#13
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

Zitat:
Es kann doch nicht legitim sein, dass ein 30 jahre alter mann plötzlich aus dem nichts auftaucht..

Kennst du den Mann oder woher weißt du, wie alt er ist?

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"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. :grins: "

-- Editiert am 25.11.2009 12:56

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#14
 Von 
Aidafan123
Status:
Schüler
(323 Beiträge, 59x hilfreich)

Würde ich ihn nur kennen! Nein, meine Tochter hat das Alter geschätzt. Der Polizist hat dann noch ihre Fähigkeit zu schätzen an sich und seine Kollegin überprüft. Da lag sie richtig.Wir Eltern und Anwohner können im Moment nur verstärkt aufpassen. Keiner traut sich mehr die Kinder alleine irgendwo hin gehen zu lassen. Es hat sich auch ergeben, das noch mehr angesprochen wurden aber da weiß ich noch nichts Näheres.

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""Das größte Maul und das kleinste Hirn,wohnen meist unter derselben Stirn" (Holz)"

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#15
 Von 
guest-12316.12.2009 13:56:33
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 33x hilfreich)

Hallo Hardwaremania81,

hast du den Typen denn schon angezeigt und wenn ja, was ist dabei herausgekommen?


Ansonsten, alles gute für deine Tochter.

lg clementinchen


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#16
 Von 
Aidafan123
Status:
Schüler
(323 Beiträge, 59x hilfreich)

Wir mußten zur Kripo. Dort mußte meine Tochter alleine zur Kommisarin ins Büro und bekam 7 Fotos gezeigt. 6 willkürliche Männer und einen Verdächtigen, der bereits mehrfach angezeigt wurde. Diesen hat sie sogleich als Täter erkannt. Die Kommisarin sagte, sie wurde ganz blass als das Bild erst nur die Augen zeigten. Wir haben Strafantrag gestellt. Da aber bereits einige Strafanträge vorlagen und der Staatsanwalt bisher alles wegen Geringfügigkeit eingestellt hatten, machte sie uns keine allzu große Hoffnung.
Inzwischen weiß ich wer er ist. Er ist 28 Jahre alt und ein wenig geistig zurück (aber er fährt Auto). Er wohnt keine 500 m von uns entfernt am Schulweg.

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""Das größte Maul und das kleinste Hirn,wohnen meist unter derselben Stirn" (Holz)"

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#17
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9575 Beiträge, 2359x hilfreich)

Wenn Sie wissen, wer er ist, dann hilft vielleicht das Zivilrecht besser als das Strafrecht. Lassen Sie durch einen Anwalt eine einstweilige Verfügung erwirken, die es dem Kerl verbietet sich der Tochter zu nähern. Bei einem Verstoß riskiert er Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.

Wenn er "geistig zurück" ist, dann kann es auch nicht schaden, sich mal an den sozialmedizinischen Dienst der Stadt, Gemeinde oder Kreis zu wenden, um zu prüfen, ob da ggf. eine Betreuung für den Typ zu stellen ist.



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"justice"

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#18
 Von 
guest-12316.12.2009 13:56:33
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 33x hilfreich)

Hi Mania,

das ist ja entsetzlich, dass es aufgrund von "Gerinfügigkeit" in so einem Fall ein Verfahren eingestellt wird.

Ich bin wirklich entsetzt.

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#19
 Von 
Aidafan123
Status:
Schüler
(323 Beiträge, 59x hilfreich)

Die anderen Eltern und Anwohner sind auch entsetzt. Wir fürchten täglich um das Wohlergehen unserer Kinder auf dem Schulweg.

@justice: Macht es Sinn die einstweilige Verfügung jetzt schon zu erwirken oder soll die Antwort der Staatsanwaltsschaft erst abgewartet werden? Wie lange dauert so eine Antwort ungefähr?
Übernimmt so ein Verfahren auch die Rechtsschutzversicherung?
Ich würde meiner Tochter sehr gerne sofort Schutz zukommen lassen, denn sie geht nicht mehr alleine raus und ist in ihrem Abnabelungsprozeß arg zurückigeworfen. Wenn es nicht bald besser wird, überlegen wir ernsthaft mit ihr eine Therapie zu machen. Wie ist es mit diesen Kosten? Könnte man dies auch dem Täter in Rechnung stellen?
LG

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""Das größte Maul und das kleinste Hirn,wohnen meist unter derselben Stirn" (Holz)"

-- Editiert am 06.12.2009 11:52

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#20
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9575 Beiträge, 2359x hilfreich)

Eine einstweilige Verfügung geht relativ schnell, die hat man ggf. schon nach ein paar Tagen, spätestens aber nach 2-3 Wochen. Die Kosten muss derjenige tragen, der den Prozess verliert. Wenn die Verfügung also antragsgemäß erlassen wird, dann muss der Gegner die Kosten (einschließlich Anwalt) übernehmen. Das setzt aber voraus, dass derjenige auch tatsächlich das Geld dafür hat. Eine Rechtschutzversicherung müsste das durchaus übernehmen, da kommt es halt darauf, was der Vertrag alles abdeckt. Das sollte vorab geklärt werden. Trotzdem kostet ein Anwalt auch nicht die Welt. In diesen Verfahren wird üblicherweise ein Gegenstandswert von 2000 euro angesetzt, heraus ergeben sich dann Anwaltskosten von ca. 300,- Euro. Das sollte einem die Sicherheit der Tochter schon wert serin.

Ob eine Therapie für ihre Tochter schon notwendig ist, kann ich nicht beurteilen, da ich kein Psychologe bin. Als medizinischer Laie meine ich aber, dass es möglicherweise auch ausreichen kann, wenn die Eltern sich mit ihrem Kind beschäftigen und ihm klarmachen, dass die Welt nicht nur gut, sondern auch böse sein kann. Wichtig ist, dass das Kind das gefühl hat, dass es mit Sorgen und Nöten sich jederzeit an die Eltern wenden kann. Gleichzeitig muss es aber auch lernen, dass man stets vorsichtig und ggü. Fremden auch skeptisch sein muss.

Eine Therapie könnte man im Rahmen eines Schadensersatzes ggf auch beim Täter geltend machen, aber das setzt voraus, dass das Kind tatsächlich nachweisbar durch den Täter einen Schaden erlitten hat und die Therapie auch wirklich notwendig war, um diesen "Schaden" wieder zu beseitigen. Ob das der Fall ist, kann ich nicht beurteilen.

Vielleicht reicht es, erstmal eine einstweilige Verfügung zu erwirken und dann abzuwarten, ob das für Besserung sorgt.



-----------------
"justice"

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#21
 Von 
guest-12308.12.2009 09:24:55
Status:
Schüler
(368 Beiträge, 143x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
Aidafan123
Status:
Schüler
(323 Beiträge, 59x hilfreich)

Danke Justice, du hast mir sehr geholfen. Du hast recht 300 Euro sind wirklich nicht die Welt und mir die Sache allemale wert.
Der Täter kommt übrigens aus gutem Hause, aber ob er selbst Einkommen hat, wegen seiner Behinderung-weiß ich natürlich nicht.
Weißt du zufällig wie lange man auf ein Schreiben des Staatsanwaltes warten muß? Also ob auch dieses Verfahren eingestellt wird. Es sind gleich zwei Strafanträge gestellt worden. Die Freundin die beim ersten Mal auch dabei war hat auch einen gestellt (also die Mutter). Das Mädel ist auch gerade erst 11 geworden.
LG

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#23
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9575 Beiträge, 2359x hilfreich)

Keine Ahnung, das kann aber durchaus dauern. Wie bereits gesagt wurde, ist es durchaus fraglich, ob hier überhaupt ein Straftatbestand erfüllt wurde. Das Ansprechen eines kindes ist für sich genommen ja nicht strafbar. und das, was der Täter ggf. im Sinn hatte, kann auch nicht bestraft werden (die Gedanken sind frei...) Daher würde ich mich mal lieber nicht auf die Staatsanwaltschaft verlassen, die kann in der jetzigen Situation wohl nicht helfen.

Darum ist es schon besser, sich selbst darum zu kümmern. Damit meine ich aber nicht etwa Selbstjustiz, sondern zivilrecht wie oben beschrieben....



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"justice"

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#24
 Von 
Aidafan123
Status:
Schüler
(323 Beiträge, 59x hilfreich)

ok, danke das mache ich. Werde mich jetzt um einen guten Anwalt kümmern und morgen die Rechtsschutz mal ansprechen.
LG

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""Das größte Maul und das kleinste Hirn,wohnen meist unter derselben Stirn" (Holz)"

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#25
 Von 
guest-12310.01.2010 23:32:45
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

typisch deutsche justiz und polizei bei solche sachen warten sie immer bis was passirt aber wehe mann ist mal nicht angeschnallt da kommen die gleich mit blaulicht solche leute gehören einfach wekgeschpert und nicht wieder laufen lassen
und da soll noch keiner selbst justice machen wenn der solche sachen schohn gemacht hat warum ist so ein mensch in freiheit


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""

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#26
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9575 Beiträge, 2359x hilfreich)

@ jebiga4: Warum wollen Sie den Kerl denn einsperren? Weil er in verdächtiger Weise "hallo" zu den Kindern gesagt hat? Soll das tatsächlich ein Grund sein, jemanden einzusperren? Fänden Sie es wirklich in Ordnung, wenn SIE einfach so eingesperrt würden, weil man Ihnen - warum auch immer - eine böse Gesinnung unterstellt ??

Vielleicht sollte man einfach mal nachdenken, bevor man irgendeinen Blödsinn in die Tasten haut.

Was das ganze mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht zu tun haben soll (Anschnallen) erschließt sich mir auch nach intensivem Nachdenken nicht. :???:





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"justice"

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#27
 Von 
guest-12308.12.2009 08:29:31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#28
 Von 
Aidafan123
Status:
Schüler
(323 Beiträge, 59x hilfreich)

Jetzt bin ich aber richtig verunsichert. Das mit dem am Schulweg wohnen könnte also beim Näherungsverbot nichts bringen? Gibt es noch eine andere Möglichkeit, so dass man ihm verbieten kann das Kind anzusprechen und auch die obzönen Gesten einzustellen? Ich meine er stand ja direkt hinter meiner Tochter und sprach den Satz: Willst du mit mir kämpfen" ihr direkt in ihr Ohr.

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#29
 Von 
guest-12308.12.2009 08:29:31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Aidafan123
Status:
Schüler
(323 Beiträge, 59x hilfreich)

Ja mir geht es ja um diese konkreten Annäherungen. Das er da wohnt weiß sie auch. Damit müssen wir leben. Aber dass er zu den Kindern diese obzönen Gesten macht und dann Spaß hat sie zu erschrecken, dass kann ich meinem Kind nicht so erklären, dass das ein erwachsener Mann einfach darf. Hätte sie das gut weggesteckt wäre es ja nicht ganz so tragisch. Aber sie hat wirklich ein Trauma davongetragen und ist sonst als Kind eigentlich ganz ok, also nicht besonders ängstlich, schreckhaft oder besonders empfindlich.

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