Sexuelle Nötigung???

30. November 2003 Thema abonnieren
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StR
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Frischling
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Sexuelle Nötigung???

Hallo! Ich hab ein riesen Problem: Vor 19 Monaten war ich auf der Geburtstagsparty meines Freundes (Damals war ich 20) Ich war sehr betrunken(und zwar so, dass ich selber von dem Abend nur noch "Schnipsel" weiß...) soviel zur Vorgeschichte.
Ich und mein Freund saßen mit einer Bekannten des Gastgebers im Keller (Sie war damals 16) und haben mit ihr zunächst rumgealbert, da saßen auch noch andere dabei. Dann wurden wir mit unseren Späßen ein wenig anzüglicher, sie hat fleißig mitgemacht. Daraufhin haben die anderen Leute den Raum verlassen. Bis dahin war alles noch verbal. Wir sind dann auf die Toilette mit ihr gegangen (zu dritt). Dort hat mein Freund abgeschlossen, und versucht sie zu küssen. Sie wollte nicht, daraufhin habe ich die Tür wieder geöffnet (ich stand bis dahin an der Tür, habe sie also nicht berührt oder so). Mir fiel auf das sie von der ganzen Sache überhaupt nicht mehr so begeistert war, und daraufhin habe ich die Toilette verlassen. Mein Freund ist später nachgekommen. Am nächsten Tag habe ich erfahren, das sich das Mädel belästigt gefühlt hat und ihre Mutter sehr sauer auf uns ist. Ich bin dann direkt zu ihr gefahren, habe mich entschuldigt, und gefragt was ich eigentlich alles gemacht habe, da ich selber nicht mehr soviel von dem Abend wußte. Sie hat meine Entschuldigung angenommen, und meinte, das ich sie nicht angefasst hätte oder Ähnliches, sondern lediglich sehr aufdringlich war. Als ich gesehen habe das ihr der Spaß zu weit ging habe ich das aber begriffen und bín gegangen. Mein Freund sei viel schlimmer gewesen, weil er ihr nachträglich noch an die Brust fassen wollte, etc. Ich habe mich nochmals entschuldigt, und gefragt ob mein Freund auch noch mal vorbeikommen sollte, das hat sie verneint.
Ein Jahr später bin ich erneut auf die Mutter getroffe, sie hat mir nochmal alles vorgeworfen, und verlangt das sich meinFreund bei Ihr vorstellt. Das hat dieser bis heute nicht gemacht, und nun will sie die ganze Sache anzeigen. (Uns beide)
Meine Fragen:
Ist das schon sexuelle Nötigung?
Kann man nach so langer Zeit (18 MOnate nach bekanntwerden) sowas noch anzeigen?
Was kann ich machen, wenn sie nicht mehr bei ihrer damaligen Aussage (ich habe nichts gemacht) bleibt?
Was haben ich und mein Freund da jetzt zu erwarten?

Ich habe wirklich sehr große Angst, da ich diesen Abend sehr bereue, und seit dem nie wieder über den Durst getrunken habe, es tut mir sehr Leid so aufdringlich gewesen zu sein, aber ich hätte niemlas danit gerechnet, das nach 18 MOnaten auf einmal eine ANzeige kommen soll...

Naja, danke für eure HIlfe !!

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63 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hallo

Erst mal die trockene Rechtslage:

§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer eine andere Person

1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,


nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.


1. Du siehst, es kommt -wenn überhaupt- eine Strafbarkeit nach Abs.1 Nr.3 in Betracht, da ja wohl weder Gewalt noch Drohungen im Spiel waren.

2. Muß bewertet werden, ob die handlungen Deines Freundes tatsächlich als "sexuelle" i.S.d. Gesetzes gewertet werden können.

3. Muß zwischen den Handlungen Deines Freundes und Deinen unterschieden werden.

4. Warum sollte das Mädel Dich fälschlicherweise belasten ? Abgesehen davon, daß sie sich strafbar macht, was hätte sie davon?

5. Kann ihre Mutter zwar Anzeige erstatten, jedoch kommt es sehr darauf an, wie sich das Mädel zum Thema Strafverfolgung/Strafverlangen äußert.

6. Ist zwar auch eine Anzeige noch nach 18 Monaten möglich, da es ein Offizialdelikt ist, jedoch wird das Gericht (sich) fragen, warum erst so spät Anzeige erstattet wurde.

Solltest Du tatsächlich eine Vorladung als Beschuldigter bekommen, solltest Du einen Anwalt kontaktieren, und mit diesem besprechen, ob Du bei der Polizei eine Aussage machen sollst.




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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
StR
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Bob!
Leider hat sich die ganze Sache jetzt drastisch verändert. Gestern hat mein Freund bei der Mutter angerufen, sie hat nicht mit sich reden lassen, und gesagt das sie ihn anzeigen werde. Ihrer Tochter wurden angeblich die Hände festgehalten, die Bluse und die Hose geöffnet. Was nicht im Geringstem stimmt. Sie hat zwar nicht von mir, sondern nur von ihm gesprochen, jedoch habe ich jetzt echt Angst, das sich dieses Märchen jetzt auch auf mich ausweitet. Es gibt mehrere Leute, die bezeugen können, das ich mich am nächsten Tag entschuldigt habe, und sie mir selber bestätigt hat, das ich sie nicht körperlich angerührt habe, sondern lediglich Beleidigt. Zudem war sie geängstigt als wir in der Toilette standen, aber sie habe ja gesehen, das ich daraufhin sofort die Tür geöffnet und die Toilette verlassen habe. Wie sind meine Möglichkeiten, sollte sie jetzt nicht mehr bei dieser Aussage bleiben? Kann ich eine Verleumdungsklage gegen Sie richten? Es wird jetzt höchstwahrscheinlich zu einer Anzeige kommen. Für die ganze Geschichte in der Toilette gibt es keine Zeugen, wie sind meine Chancen, trotzdem beweisen zu können, das ich nichts gemacht habe? Ich habe kein Problem damit, dazu zu stehen dass ich sie beleidigt habe, aber ich kann doch nicht etwas zugeben was ich nicht getan habe, und auch niemals getan hätte!
Ich werde mir jetzt wohl einen Anwalt suchen müssen, wie kann ich da am besten Verfahren? Naja hoffentlich kann mir einer ein bißchen weiterhelfen, ich habe so eine Angst, das ich jetzt ewig eine Anzeige in meinen Akten habe, dann kann ich alles vergessen...

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nun bleib erst mal ruhig.

Wie schon gesagt, wüßte ich nicht, warum sie plötzlich auch Dich belasten sollte, wenn Du nichts gemacht hast, sie Deine Entschuldigung akzeptiert hat und es dafür sogar Zeugen gibt.

Man wird ihr bei einer evtl. Anzeige auch sehr deutlich machen, daß sie sich strafbar macht, wenn sie Dich fälschlich verdächtigt. (Das allein wäre schon eine Straftat, eine falsche Aussage vor Gericht von ihr eine zweite).

Auch scheint mir hier die Mutter die "treibende Kraft" zu sein. Auch das wird man bei der Polizei erkennen und seine Schlüsse daraus ziehen.

Bezügl. Verleumdung kannst Du nur was unternehmen, wenn sie "in der Gegend rumerzählt", daß Du sie sexuell genötigt hast. Eine (auch falsche) Anzeige bei der Polizei ist keine Verleumdung, sondern ggf. eine "falsche Verdächtigung", aber da kümmert sich ggf. die Staatsanwaltschaft drum.

Du mußt jetzt erst mal abwarten, was passiert. Bekommst Du tatsächlich eine Vorladung als Beschuldigter (denn es ist ja auch möglich, daß Sie dich nur als Zeugen angibt und Du in dieser Eigenschaft eine Ladung erhälst), gehst Du zum Anwalt. Am besten suchst Du Dir einen Fachanwalt für Strafrecht. Wenn Du mir verrrätst, aus welcher Stadt Du kommst, kann ich Dir Adressen nennen.

Auch falls Du als Zeuge geladen werden solltest, solltest Du Dich von einem Anwalt zumindest kurz beraten lassen, ob Du von Deinem Aussageverweigerungsrecht gem. § 55 StPO Gebrauch machen solltest, da Du ja auch als Mittäter in Frage kommst.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
StR
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke! Ich werde idch auf jeden Fall auf dem Laufendem halten. War heute bereits bei einem Anwalt, der mir auch gesagt hat, das ich erstmal abwarten solle.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Na siehst Du :)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
StR
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

So, neuester Sachverhalt:
Die Mutter des Mädchens hat die Mutter des Gastgebers angerufen und die Herausgabe der Anschrift meines Freundes gefordert, da dieser mit mir zusammen seine Tochter "Mißbraucht" haben solle. Kann ich sie hier nicht schon wegen Verleumndung oder übler Nachrede anklagen, da von "Mißbrauch" niemals die Rede war, und erst recht nicht von mir. (Ich habe das Mädchen "nur" beleidigt, was sie auch vor anderen Leuten gesagt hat)
Mein Freund hat daraufhin das Mädchen angerufen, sie hat ihn nach seiner Adresse gefragt, da sie es eine Frechheit findet, dass er in 1,5 Jahren nicht genug Courage hatte sich zu entschuldigen, und sie ihn daher anzeigen wird. Auf seine Frage hin, ob nur ihn oder uns beide, meinte sie, dass sie nicht nur einen Anzeigen könnte.
Mein Freund hat ihr gesagt, das er bei der Polizei in ihrem Wohnort seine Anschrift hinterlassen würde, da er nicht will, das sie oder ihre Mutter seine Anschrift und Telefonnummer kennen. Er hat dann auch bei der Polizei angerufen, kurz erklärt, das ihn ein Mädchen anzeigen wolle, er ihr aber nicht seine Telefonnummer geben will. Der Polizist hat seine Anschrift aufgenommen, mit der Bestätigung, das er diese zunächst nicht an das Mädchen herausgeben wird, sollte es zu einer Anzeige kommen.
Ob das Verhalten jetzt so schlau war, oder nicht weiß ich nicht, da die ganze Sache jetzt doch auf jeden Fall verfolgt wird, egal ob noch eine Anzeige kommt oder nicht? (Offizialdelikt)

Naja, hab mich dann nochmal ein bißchen schlau gemacht, und erfahren, dass selbst im schlimmsten Fall (also nach den Vorwürfen der Mutter die "Bluse geöffnet, die Hose versucht zu öffnen, festgehalten,...etc...) trotzdem nicht Mißbrauch, sondern eine sexuelle Nötigung angezeigt wird, oder? (Sei war 16, Mein Freund 21, ich 20) Wie gesagt, ich kenne die Vorwürfe nicht genau, und weiß nun absolut nicht wen sie womit beschuldigt.

Wie verhält es sich den eigentlich mit den Zeugenaussagen? Sie hat als Zeugen ihre Freundinn (und Cousine) die ihre Aussage stützen kann, sowie ihre Mutter. Auf unserer Seite wären da zunächst mehrere Partygäste, die bezeugen können, das im Keller an sich alle nur auf lustiger Ebene auf beiden Seiten passiert ist (bis wir im Badezimmer waren). Dann gibt es noch den Gastegeber und seine Freundinn (auch eine Cousine des Mädchens) die beide meine Entschuldigung vom nächsten Tag sowie die erste Aussgage des Mädchens bezeugen können (nach der ich nichts, und mein Freund nicht "so viel" gemacht hat).

Außerdem können mehrere Leute bezeugen, dass mir die Mutter des Mädchens damit gedroht hat mich anzuzeigen, würde ich nicht den Namen meines Freundes verraten (Wortlaut: "Du sagst mir jetzt sofort den Namen, oder ich lasse mir für dich auch noch ne Anzeige einfallen!") (Das war vor ca. 3 Monaten)

Nur für die "Tat" an sich gibt es halt keine Zeugen, hier steht zwar Aussage gegen Aussage, aber wird dann nicht dem Mädchen mehr glauben geschenkt?

Entschuldigt bitte den langen Text und die Bandwurm-Sätze, aber das Forum hier hilft mir echt auf dem Teppich zu bleiben, da ich langsam Angst bekomme...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ob das Verhalten jetzt so schlau war, oder nicht weiß ich nicht, da die ganze Sache jetzt doch auf jeden Fall verfolgt wird, egal ob noch eine Anzeige kommt oder nicht? (Offizialdelikt)

Nein, nur das bloße Hinterlegen der Anschrift heißt nicht, daß da jetzt auf "Teufel komm raus" ermittelt wird, worum es geht.

Offizialdelikt bedeutet, daß wenn die Polizei von einer Straftat (Off.Del.)(konkret) erfährt, sie ermitteln muß, selbst wenn das Opfer das u.U. nicht will. Es kommt z.B. häufiger vor, daß Frauen von Ihren Männern/Freunden so heftig verprügelt werden, daß eine gefährliche oder schwere Körperverletzung verwirklicht ist (beides Off.Del.). Nun hat die Frau Anzeige erstattet, oder die Nachbarn die Polizei gerufen o.ä. und die Ermittlungen gehen los.

Später entschuldigt sich der Mann und bittet die Frau die Anzeige zurückzunehmen (oder droht ihr, falls sie es nicht macht). Dann greift der Sinn (einer der Sinne) des Offizialdeliktes, näml. daß auf jeden Fall weiterermittelt wird, aufgrund des Strafverfolgungsverlangens des Staates.

Anders sieht das bei Antragsdelikten wie einfacher Körperverletzung, Beleidigung aus. Dort wird i.a.R. nur verfolgt, wenn außer der Strafanzeige auch ein Strafantrag des Opfers vorliegt. Zieht das Opfer bei einem Antragsdelikt den Strafantrag zurück, wird das Verfahren in der Regel eingestellt. (Es gibt da noch die Ausnahme des "öffentl. Interesses", bei dem dann trotzdem weiterverfolgt wird, aber das würde jetzt den Rahmen sprengen)

trotzdem nicht Mißbrauch, sondern eine sexuelle Nötigung angezeigt wird, oder? (Sei war 16, Mein Freund 21, ich 20)

Nein, Mißbrauch nach § 182 StGB kann es nicht sein, da in § 182 ein Opfer unter 16 "verlangt" wird. Einschlägig ist in Eurem Fall der § 177 StGB .

Sie hat als Zeugen ihre Freundinn (und Cousine) die ihre Aussage stützen kann, sowie ihre Mutter.

Im Bad war doch niemand weiter dabei, von daher kann auch Niemand bezeugen, was dort vorgefallen ist, oder nicht.

Das was vorher war (im Keller) und das was nach der Tat war (...oder ich lasse mir für dich auch noch ne Anzeige einfallen!") ist natürl. auch wichtig, und es ist gut, daß Du dafür Zeugen hast.

Letzdendlich wirst Du ja jetzt anwaltlich vertreten, und der Anwalt wird die ganzen für Dich sprechenden Punkte schon gut verwerten.

Als erstes muß ja nun erstmal eine Anzeige vorliegen, und dann muß ermittelt werden, und der Anwalt Akteneinsicht bekommen (damit man weiß, was das Mädel und die Zeugen ausgesagt haben). Erst dann kann man die Sache überhaupt vom juristischen Standpunkt aus beurteilen.

Mit einer Anzeige wg. Verleumdung würde ich mich erstmal zurückhalten, denn daß hieße ja eine "2. Front" zu eröffnen, aber Du kannst ja Deinen Anwalt fragen, was der dazu meint.

Ich kann verstehen, daß du jetzt gerne etwas unternehmen möchtest, um die Wahrheit ans Licht zu bringen/Deine Unschuld zu beweisen. Aber "Übereifer" kann oft mehr schaden als nutzen. Abwarten was in der Ermittlungsakte steht, und dann darauf reagieren ist jetzt die Devise.

Vielleicht solltest Du der Mutter sagen, daß wenn sie Euch anzeigen will, sie es doch endlich tun soll, damit Du Gelegenheit erhälst, Deine Unschuld zu beweisen.

ich könnte mir näml. vorstellen, daß sie nur "blufft" und Euch schlaflose Nächte bereiten will. Denn nach 1,5 Jahren plötlich Anzeige erstatten zu wollen, halte ich schon für merkwürdig. Vor allem verstehe ich es ja so, daß wenn Dein Freund sich entschuldigt hätte, keine Anzeige erstattet werden sollte. Das läßt die ganze Sache noch dubioser aussehen, und eher "Rache" als "Strafverlangen" als Motiv vermuten.





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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
StR
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

So, der Gastgeber sowie die Cousine des Mädchens und deren Schwester sind jetzt als Zeugen vorgeladen worden.
Bisher habe ich noch keine Vorladung bekommen, nur ist somit schonmal klar, das definitiv Anzeige erstattet wurde. Von der Cousine des Mädchens habe ich erfahren, das die Mutter früher vergewaltigt wurde, was Ihre Sensibilität in der Beziehung erklärt, denke ich.

Soweit ich es bis jetzt mitbekommen habe, wird uns vorgeworfen, das ich sie festgehalten habe, während mein Freund sie am Busen und Genitalbereich angefasst hätte. Allein das ist schon total aus der Luft gegriffen, so etwas hat sie früher auch niemals erzählt. Außerdem sollte man vielleicht anmerken, das sie 1,80 groß und recht kräftig gebaut ist, während mein Freund, der sie ja betatscht haben soll, grade mal 1,70 groß und eher dünn ist. Außerdem befand sich jemand im angrenzenden Zimmer, der bezeugen kann, das wir maximal 3 Minuten auf der Toilette waren, und er währenddessen keinen Hilfeschrei oder Ähnliches gehört hat.

Naja, in den nächsten Tagen werde ich dann wohl meine Vorladung bekommen, und dann erstmal damit zum Anwalt und der soll dann Akteneinsicht fordern, damit ich erstmal weiß inwiefern mir Vorwürfe gemacht werden. Ich schreib dann wieder, sobald ich mehr weiß.

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#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

ich bitte Sie zu beachten, dass Ihre Einwände, dass das Mädchen als Opfer groesser ist als der Täter und dass eine andere Person im Nebenzimmer keine Hilfeschreie gehört hat, keine Entlastungsbeweise darstellen. Diese Einwände sind juristisch leicht zu entkräften.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -

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#10
 Von 
StR
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, dankeschön! Ich habe mir schon gedacht, dass soetwas vor Gericht nichts zählt...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Richtig, theoretisch könnte man ihr den Mund zugehalten haben, oder sie war zu geängstigt um zu schreien. Juristisch ohne Wert.

Ganz wichtig:

Falls die Polizei sich entschliesst einen "Überraschungsangriff" zu fahren, also statt Dir eine Vorladung zu schicken, plötzlich vor der Tür steht (evtl. mit einem Vorführungsbeschluß der StA/des Gerichts) und Dich zur Vernehmung mitnehmen will:

KEINE AUSSAGE !!! (auf jeden Fall NICHT ohne Beisein Deines Anwalts)

Ansonsten ist es richtig, wie Du es vorhast. Ladung abwarten - zum Anwalt - Akteneinsicht - Strategie festlegen.



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"Gruß, Bob
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#12
 Von 
StR
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Frage hätte ich da vorab noch: Auf der Vorladung des Gastgebers stand: [...] wegen sonstiger sexueller Nötigung u.a. am xx.xx.03 [...]

Erstens: Was bedeutet das "sonstige"?
Zweitens: Was bedeutet "u.a."? Das noch andere Tage in Betracht kommen, oder das noch andere Straftaten in Betrach kommen?

Danke schonmal!!!

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

"sonstige" sexuelle Nötigung heißt, daß eine Tat der Absätze 1 und/oder 5 des § 177 StGB im Raum steht. Ich könnte mir denken, daß es bei Euch auf den Absatz 5 hinaus läuft, also ein "minder schwerer Fall" der "sexuellen Nötigung" angenommen wird.

Das "u.a." bezieht sich, denke ich, auf die Tat. Das evtl. auch eine "normale" Nötigung nach §240 StGB (also keine sexuelle) in Betracht kommt.

Würden verschiedene Tatzeiten in Frage kommen, wären diese Daten m.E. im Einzelnen aufgeführt.

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"Gruß, Bob
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#14
 Von 
StR
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Die ersten Zeugen wurden nun vernommen. Der Gastegeber (mein Freund) wurde gestern vernommen, aber er konnte zu dem Geschehen ja eigentlich kaum etwas aussagen. Nur hat der Polizeibeamte ihm folgendes gesagt:
Der konkrete Vorwurf ist: Wir hätten sie in die Toilette gezehrt (2 Partygäste können bezeugen, das wir zu dritt in die Toilette gegangen sind), abgeschlossen, ich hätte ihr die Hände über dem Kopf festgehalten, während mein Freund sie geküsst, ihr die Bluse geöffnet, und den Busen heftig geknetet hätte. Ich hätte dann noch versucht ihre Hose zu öffnen (Wie ich sie dabei festhalten konnte ist mir schleierhaft)...der Hammer! Ich hatte ja schon mit krassen Vorwürfen gerechnet, aber nicht mit soetwas!
Das Schlimme ist, das ihre beste Freundinn bezeugt, das sie früher genau dieselbe Geschichte erzählt hat. Ein Bekannter von mir saß mit ihr unmittelbar nach der Tat noch auf der Toilette, und hat sich mit ihr unterhalten, da ist sie noch bei der Wahrheit geblieben.
Der Polizist meinte auch, das es garnicht wirklich um mich ginge, sondern um meinen Freund, das ich mich aber auf jeden Fall einer Mittäterschaft schuldig gemacht habe. Ich würde aber noch mit einem "blauen Auge" davonkommen, da ich mich ja direkt entschuldigt habe, und die Tat bereue.

Bis jetzt habe ich selber noch keine Vorladung bekommen. Meine Frage ist nun: Ich habe mich am nächsten Tag bei ihr entschuldigt, für das was ich wirklich gemacht habe (Beleidigungen, Angst einjagen, etc...) aber NICHT für irgendwelche sexuellen Handlungen oder Mittäterschaften, welche ich nie begangen habe. Wenn ich nun vor Gericht genau dieses betone, wird mir dann meine Entschuldigung und Reue wieder "aberkannt"? Und was meint der Polizeibeamte wohl mit einem blauen Auge?
Ich muß dabei sagen, das ich voriges Jahr wegen einer Körperverletzung angezeigt wurde, das Verfahren wurde jedoch eingestellt...naja, hoffentlich kann mir jemand Mut machen, da zur Zeit ein Hammer nach dem Nächsten kommt. Nicht bloß diese Heftigen Anschuldigungen, außerdem weiß mittlerweile jeder davon, da die Mutter des Mädchens es fleißig rumerzählt...Werde ich eigentlich nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht be(ver)urteilt? Ich war damals unter 21.

Danke schonmal im Vorraus, dieses Forum hier ist echt Klasse, da man sich verdammt gute Antworten bekommt, vor allem von BOB und BOB! Lob an euch!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ein Bekannter von mir saß mit ihr unmittelbar nach der Tat noch auf der Toilette, und hat sich mit ihr unterhalten, da ist sie noch bei der Wahrheit geblieben.


...unbedingt als Zeugen benennen


Wenn ich nun vor Gericht genau dieses betone, wird mir dann meine Entschuldigung und Reue wieder "aberkannt"?

Nein, Du kannst Dich ja nur für das entschuldigen, was Du auch gemacht hast.


Und was meint der Polizeibeamte wohl mit einem blauen Auge?

Hach ja, daß alte Lied. Polizisten meinen sich oft dazu äußern zu müssen, was jemand wohl als Strafe bekommt, oder auch nicht. Das entscheidet jedoch nicht die Polizei, sondern das Gericht; und die Polizei hat auch (außer den Ermittlungen) keinen Einfluß darauf, wie sie gerne zu vermitteln versucht. Er meint wohl damit, daß Du nicht ins Gefängnis mußt.

außerdem weiß mittlerweile jeder davon, da die Mutter des Mädchens es fleißig rumerzählt...

Dann würde ich doch langsam mal über eine Anzeige wegen "übler Nachrede" nachdenken. Aber besprich das vorher unbedingt mit Deinem Anwalt, denn es kommt in diesem Fall wirklich darauf an, wie sie es genau rumerzählt. (Wenn Sie sagt, Du warst dabei, als der andere das Mädel ... usw. ist das ja nicht die Unwahrheit.) Von daher kannst Du selber schnell in die Gefahr der "falschen Verdächtigung" kommen. Also, vorher Anwalt fragen !!

Werde ich eigentlich nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht be(ver)urteilt? Ich war damals unter 21.

Du wirst zu gegebener Zeit eine Einladung der Jugendgerichtshilfe bekommen, welche nach einem Gespräch mit Dir eine Stellungnahme für das Gericht verfasst, in der sie dem Gericht empfiehlt, entweder Jugend- oder allgemeines Strafrecht anzuwenden. (zwischen 18 und 20) ist beides möglich. Entscheiden tut es letztendlich das Gericht.

Aufgabe Deines Anwalts ist es jetzt, die Aussagen des Mädels und Ihrer Freundin(innen) soweit zu erschüttern, daß dem Gericht zumindest begründete Zweifel an Deiner Täterschaft bleiben. Wenn Du auch Zeugen hast, die sagen, daß die Mädels vorher was anderes erzählt haben als jetzt, sieht es gar nicht schlecht aus.

Mehr kann man dazu aber noch nicht sagen, da es in so einem Fall auch immer sehr auf den Verlauf der Hauptverhandlung ankommt.

Kopf hoch !

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"Gruß, Bob
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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nachtrag:

und immer dran denken: KEINE AUSSAGE OHNE ANWALT !!!

<img src="http://www.jurathek.de/forum/images/smilies/th_isagnix_2.gif"></img>

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#17
 Von 
isy81
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi
Wenn sie die unwahrheit gesagt hat, ist es vielleicht ganz sinnvol ihre aussage mit einem anwalt genau auseinander zunehmen. da sien und ihre freundin dann getrent vernommen werden, können sie sich dabei leicht in wieder sprüche setzten.(die eine bekommt ja nicht mit was die andere sagt) Das hat bei mir ganz gut funktioniert, obwohl sie sich vorher abgesprochen haben. Wenn du und/oder dein freund danach noch "normalen" kontakt mit ihr hatten, ist das unter umständen auch recht wichtig, weil wer hat noprmalen kontakt zujemanden, der ihn/sie sexuell genötigt hat. Tja und was der Polizist sagt ist echt un interessant. Manchmal denke ich, die sagen einfach irgendwas und hoffen darauf, das der der vernommen wird doch irgendwas anderes sagt als ich bin es nicht gewesen. so nach dem motto und wie bekommen doch ein geständniss.
Viel glück.
Isy

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
StR
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Puhh...ja danke dann erstmal für die Antworten, ich habs langsam auch satt mich ständig verrückt zu machen (das mit den schlaflosen Nächten ist der Mutter glänzend gelungen!). Ich warte jetzt einfach die Vorladung ab, geh zum Anwalt, gib dem meine Sicht der Dinge, benenn noch meine Zeugen, und dann wart ich die Hauptverhandlung ab.

Hoffentlich bleibt die ganze Sache unter 2 Jahren Bewährung, dann kommt doch nichts ins Führungszeugniss, oder?

Eine Frage hätte ich noch: Falls mein Bekannter nun aussagt, er habe sich mit ihr auf der Toilette unterhalten, und sie habe dort eine andere Geschichte erzählt, das Gericht aber trotzdem ihr und nicht mir glaubt, wird mein Bekannter dann wegen einer Falschaussage angeklagt? Weil ich möchte nicht, das zu allem Überfluss auch noch andere Leute für Ihr Märchen bestraft werden, dann spar ich mir lieber den Zeugen...Außerdem, wie sieht es eigentlich aus, wenn ich und mein Freund(der "mitgemacht" hat) die Tat schildern, dem Mädchen jedoch geglaubt wird, wird dann jeweils einer von uns wegen einer falschen Aussage angezeigt? Theorethisch wäre ja ich Zeuge für seine Taten, und umgekehrt...als Beschuldigter kann man ja lügen, nicht jedoch als Zeuge. Somit wäre es doch so, das wenn das Gericht ihr glaubt, wir beide gelogen hätten (zumindest nach Auffassung des Gerichts...), oder irre ich mich da?

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#19
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, da irrst Du. Ihr seid einer "gemeinschaftlichen Handlung" beschuldigt, seid also beides Beschuldigte, bzw. dann Angeklagte. Als Angeklagter kann man nicht wg. Falschaussage belangt werden.

Ausnahme wäre, wenn nur Dein Freund angeklagt wird, und Du nicht. Dann wärst Du Zeuge; könntest dann aber gem. § 55 StPO die Aussage verweigern.

Falls mein Bekannter nun aussagt, er habe sich mit ihr auf der Toilette unterhalten, und sie habe dort eine andere Geschichte erzählt, das Gericht aber trotzdem ihr und nicht mir glaubt, wird mein Bekannter dann wegen einer Falschaussage angeklagt?

Nein, nicht gezwungenermaßen. Warum sollte das Gericht ihm nicht glauben? Was hätte er für einen Grund falsch auszusagen? (Eine Frage die sich aus das Gericht stellen wird)

dann spar ich mir lieber den Zeugen...

Bist Du irre ?? :) Das ist ein sehr wichtiger Entlastungszeuge!!

PS: Nur mal ganz am Rande: Du hast bisher immer gesagt, das an den Vorwürfen nix dran ist, zumindest soweit sie Dich betreffen. Ich bin auch davon ausgegangen, daß es so ist, bzw. ich gehe auch immer noch davon aus.

Aber: Falls an den Vorwürfen doch was dran ist, dann legt ein Geständnis ab, denn es wird zu 95% eh rauskommen. Und ein Geständnis wirkt sich immer strafmildernd aus. Aber natürl. nichts gestehen, was ihr nicht gemacht habt. Einfach die Wahrheit erzählen. Aber Dein Anwalt wird Dich auch noch entsprechend auf die Verhandlung vorbereiten.



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
StR
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!
Klar sag ich die Wahrheit, und ich werde natürlich auch genau das Aussagen, was passiert ist. Ich habe mich damit abgefunden, das ich nunmal Mist gebaut habe und dafür gradestehen muß. Angst hab ich nur davor, daß man ihr diese total übertrieben Geschichte glaubt, und ich nun auch noch zusätzlich als Lügner dastehe. Aber naja, da kann man jetzt nur abwarten denke ich, und hoffen das die Wahrheit irgendwie ans Licht kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn Dein Anwalt ein "guter" ist, wird er die (falschen) Aussagen des Mädels und "ihrer" Zeugen bestimmt auseinandernehmen. 16jährige Mädels haben meist weder die Erfahrung noch die Nerven eine ausgedachte und abgesprochene Geschichte vor Gericht glaubwürdig durchzuziehen.

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"Gruß, Bob
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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend,

ich kann mich hier anschliessen. Beachten Sie aber bitte, dass, sofern Sie einer Mittäterschaft bezichtigt werden, Sie genau wie der Täter bestraft werden. Die Vorstellung, als Mittäter mit einem "blauen Auge" davon zu kommen, ist falsch.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#23
 Von 
isy81
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)

HI
Von mir auch noch ein kleiner kommentar. Bei mir war es so, daß der richter, vor beginn der verhandlung gesagt hat, wenn ich jetzt gestehn würde, würde er "nur" eine bewährungsstrafe aussprechen. Ich bin dadurch echt für einen moment ins wanken gekommen, weil ich nicht in den bau wollte und der ausgang nicht ganz klar war. ABER wenn du nichts getan hast, laß dich bloß nicht durch solche kommentare irritieren. bleib bei dem was du gesagt hast, bzw was wirklich war. Dann wird bestimmt alles zum guten werden.
Mfg
Isy

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
StR
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi und frohes Neues!

Naja, also gekommen ist bis jetzt noch nichts, aber ich rechne mittlerweile jeden Tag mit dem Brief von der Polizei.

Nun habe ich eine Frage, die zwar eigentlich nebensächlich ist, aber mich doch zunehmend beschäftigt: Ich bin Student und daher finanziell im Moment ziemlich knapp dran. Meine Frage ist: Habe ich die Möglichkeit einen Pflichtverteidiger zu bekommen, und wenn ja, wie?
Außerdem: Wenn ich nun die Beschuldigung bekomme und damit direkt zum Anwalt gehe um Akteneinsicht zu bekommen, habe ich dann immernoch die Option einen Pflichtverteidiger zubekommen, bzw. den Anwalt als Pflichtverteidiger zu benennen? Oder muß ich zuerst eine Aussage bei der Polizei machen und abwarten bis die Staatsanwaltschaft sich meldet, und mir die Möglichkeit eines Pflichtverteidigers einräumt?

Naja hoffentlich hat da einer Ahnung von, ich konnte im Internet nicht wirklich viel darüber finden.

Zweite Frage: Wie will man entscheiden ob ich vors Jugendgericht komme? Ich bin mittlerweile gute 22 Jahre alt, und ein ganz anderer (und vor allem "erwachsenerer") Mensch als damals... Sollte ich nach Jugendstrafrecht behandelt werden, wie läuft das dann mit meinem Freund? (Der ja auf jeden Fall nach Erwachsenemrecht behandelt wird) Gibt es dann zwei Verfahren, so das alle Zeugen zweimal kommen und aussagen müssen? Normalerweise bekommen Täter und Mittäter doch die gleiche Strafe, also würde ich ja trotz allem nach ErwachsenemRecht bestraft werden. (Da mein Freund ja Täter ist)

Achja, und als dritte und letzte Frage (nerv...): Ich habe vorher schonmal erwähnt, das ich Sylvester 2002/03 (also eigentlich 6 Monate NACH der Party meines Freundes) wegen einer Körperverletzung angezeigt wurde, das Verfahren wurde jedoch im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs eingestellt. ( In einem gemeinsamen Gespräch wurde mit dem Geschädigtem eine Geldbuße von 100€ festgelegt) Bin ich nun vorbestraft, steht davon etwas im BZR? Führungszeugniss fällt glaube ich raus, da ich ja nicht verurteilt wurde, oder? Wie stark fällt das gegen mich ins Gewicht (bei der Verhandlung)?

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#25
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hallo,

ob Du 100%ig Anspruch auf einen PV hast, hängt davon ab, nach welcher Vorschrift Du angeklagt wirst. Bei § 177 StGB hast Du auf jeden Fall Anspruch auf einen PV, da es sich hierbei um ein "Verbrechen" (im Sinne des § 12 StGB ) handelt, und somit ein Fall der "notwendigen Verteidigung" nach § 140 StPO vorliegt.

Der Anspruch auf einen PV beginnt meines Wissens mit dem Zeitpunkt, seit dem offiziell gegen Dich ermittelt wird, also normalerweise dann, wenn Du als Beschuldigter vernommen wirst (werden sollst). Erhälst Du eine Vorladung von der Polizei gehst Du damit zum einem Anwalt Deiner Wahl (Fachanwalt für Strafrecht!!). Dieser wird dann seine Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragen. Es kann natürl. sein, daß dem Anwalt das Honorar, was er vom Staat für die PV bekommt nicht reicht (gerade in Sexual-Verfahren häufig so - meine Erfahrung!) und Du deshalb noch was zuzahlen sollst. Unbedingt vorher klären.

Wenn Du nach JGG behandelt werden sollst, habt ihr normalerweise (es sei denn Dein Verfahren wird aufgrund der unterschiedlichen Tatbeteiligung abgetrennt, was ich nicht glaube) beide (gemeinsam) Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht oder einer großen Jugendstrafkammer. Bei Dir wird dann das JGG angewendet, bei Deinem Freund das StGB. Das ist problemlos möglich.

"Vorbestraft" bist Du nicht, aber evtl. "vorbelastet". es kommt darauf an, nach welcher Vorschrift das Verfahren damals eingestellt wurde. Wenn nach § 45 , 47 JGG , dann ja, weil diese Einstellungen ins Erziehungsregister eingetragen werden.



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#26
 Von 
StR
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi!

Danke für die ausführliche Antwort!

Aber wie entscheidet denn das Gericht nun ob ich vors Jugendgericht komme? Ich bin ja nun schon über 1,5 Jahre älter und reifer als zum Tatzeitpunkt, und würde wahrscheinlich nicht mehr als "unreif" eingestuft werden => Erwachsenenstrafrecht...damals war ich wie gesagt ja noch viel jünger, und habe kein Stück darüber nachgedacht, was ich gerade mache, wie es für das Mädchen ist, oder so, ich wollte lediglich vor meinen Kumpels lustig rüberkommen und mich in meiner Alkohollaune profilieren. Ich frage mich nun generell, wie das Gericht nun beurteilen will, ob mein Fall nun vors Jugendgericht kommt oder nicht...fragen die mich dann wie ich mich damals gefühlt habe, befragen die Zeugen, wie ich mich damals verhalten habe,oder wie stellen die das fest? Denn wenn die mich nach meinem jetzigen Reife-Status beurteilen kommen die ganz sicher nicht zu dem selben Ergebnis wie vor 1,5 Jahren...ist zumindest meine Einschätzung...*grübel*

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#27
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nach welchem Recht Du behandelt wirst, entscheidet ein(e) Mitarbeiter(in) der Jugendgerichtshilfe, mit dem/der Du ein längeres Gespräch haben wirst. Dort erzählst Du genau da, was Du oben geschrieben hast. Außerdem wird man Dir entsprechende Fragen stellen (über Familie, Schule, Freunde, Zukunftsplanung usw.)

Im "Zweifelsfall" wird meist zu Gunsten des Beschuldigten das JGG angewendet, solange er noch nicht 21 ist (bei der Tat war).

Bei einem 20jährigen, verheirateten, 2fachen Familienvater, der seit 4-5 Jahren im Arbeitsleben steht, kann das natürl. auch mal anders ausgehen ;) aber prinzipiell hast Du m.E. recht gute Chancen. (auf JGG)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#28
 Von 
StR
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

So, habe nun Post bekommen...am 4.2.04 soll ich als Beschuldigter wegen sonstiger sexueller Nötigung vernommen werden.

Eingestellt wurde das Verfahren wegen Körperverletzung übrigens damals gemäß §153 StPO ... ich war ja da auch schon über 21, chronologisch ist das ja 7 Monate NACH der Party meines Freundes passiert.

Das heißt das nun ein Eintrag in dem Staatsanwaltsregister vorhanden ist, richitg? Ist das sehr schlimm für mich (und wirkt es sich sehr schlimm auf das Strafmaß aus, falls es zur Veurteilung kommt?)

Also muß ich mir jetzt wohl nen Termin beim Anwalt holen.

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#29
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Eine Einstellung nach § 153 steht nicht im BZR, wird also bei der Verhandlung auch nicht verlesen. Auf das Strafmaß darf sie sich offiziell auch nicht auswirken. Sie ist im ZStV gespeichert, und wird meist von der StA dazu genutzt, zu entscheiden, ob ein Verfahren wg. Geringfügigkeit eingestellt wird, oder nicht.

Ein Ladendieb, der schon mal eine Einstellung nach § 153 im ZStV stehen hat, kann bei einem neuen Ladendiebstahl nicht unbedingt wieder mit einer Einstellung nach §§ 153ff. rechnen, einer der keinen ZStV Eintrag hat schon.

Das spielt in Deinem Fall aber kein Rolle, da "Dein" Tatvorwurf (§ 177 StGB ) ein "Verbrechen" im Sinne des § 12 StGB ist, und schon alleine deswegen nicht nach §§ 153 ff. eingestellt werden kann. (das ist nur bei "Vergehen" - dem Gegenstück zu "Verbrechen" möglich)

Ansonsten: Ja, unbedingt Termin beim Anwalt holen und das weitere Vorgehen besprechen.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#30
 Von 
isy81
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi
Wurde hier bestimmt schon ein paar mal gesagt, aber nimm auf jeden fall einen anwalt mit zur vernehmung und rede vielleicht mit deinem kumpel vorher nochmal drüber, daß ihr nicht ausversehen verschiedene sachen aussagt oder euch in einigen punkten wieder sprecht, ich glaube das würd auch keinen guten eindruck machen.
Ich wünsche euch bzw dir viel glück.
Und immer schön bei der wahrheit bleiben.
Mfg
Isy

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