Sexueller Mißbrauch???

22. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Karmisch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sexueller Mißbrauch???

Hallo zusammen,

ich hätte hier mal eine Frage:
Auf einer Flirtpage meldet sich eine 23-jährige verheiratet Frau, die sexuelle Dienste gegen Taschengeld anbietet. Nach einer zeitlang hin- und herschreiben stellt sich heraus, daß es sich um ein 16-jähriges Mädchen handelt, das Erfahrungen sammeln will. Es werden pornografische Texte und Bilder versandt und dann stellt sich heraus, daß sie erst 15 ist und im Dezember 16 Jahre alt wird.
Abgesehen von meiner moralischen Verpflichtung, diese Verbindung sofort zu trennen, würde mich interessieren, ob ich mich nun strafbar gemacht habe oder strafbar machen würde, wenn ich diesen Kontakt aufrecht erhalte.

Für eine Aufklärung bedanke ich mich jetzt schon...

karmisch

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Das kommt auf die genauen Umstände des Einzelfalls an. In Betracht käme eine Strafbarkeit gemäß §182 StGB , wenn Sie sexuelle Handlungen gegen Entgelt vornehmen/bzw vornehmen lassen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Karmisch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, eine sexuelle Handlung gegen Entgelt wurde nicht vorgenommen/bwz. vorgenommen worden lassen. Es wurde von beiden Seiten nichts bezahlt. Lediglich Texte mit sexuellem Inhalt bzw. Bilder wurden online versandt.
Inzwischen hat das Mädchen, auf meine Aufforderung hin, ihr Profil gelöscht.

karmisch

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

§ 184
Verbreitung pornographischer Schriften

das könnte hier schlagend werden. hast du ihr auch bilder/texte gesandt als klar war, dass sie unter 18 war ?

mfg
chronoton

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Karmisch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, habe ich dann nicht mehr. Ich habe den Kontakt abgebrochen.

mfg

Karmisch

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

dann bleibt nur mehr die frage, ob sie sich vergewissern hätten müssen, dass die person tatsächlich über 18 jahre alt ist.
ich persönlich weiß das leider nicht, ob dem wirklich so sein muß.
ich tippe aber eher auf ja. ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass bei so einer sachlage ein staatsanwalt hier versuchen wird ihnen daraus einen strick zu drehen. aber wie gesagt, alles eine vermutung meinerseits.

mfg
chronoton

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Karmisch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun....auf derartigen Flirtseiten zu überprüfen, ob der Gegenpart tatsächlich über 18 Jahre alt ist, dürfte sich als schwierig erweisen. Auf der anderen Seite wäre auch zu klären, ob die Sorgeberechtigen hier nicht fahrlässig gehandelt haben, indem sie ihrer Tochter den Zugang zu solchen Seiten ermöglicht bzw. nicht unterbunden haben. Aber auch das dürfte schwierig zu beweisen sein.

Das Beste wäre, gar nicht damit anzufangen, um somit nicht in die Gefahr einer Dummheit zu kommen. Wie schnell das geht, habe ich ja nun am eigenen Leib erfahren dürfen. Ich für meinen Teil habe den Account sofort gelöscht und will auch nie mehr wieder was davon wissen.

Herzlichen Dank jedenfalls für Ihre Auskünfte, so weiß ich jedenfalls, was evtl. auf mich zukommt, wenn dies ein Fanginserat der Polizei war. Auf der anderen Seite gebe ich Ihnen Recht, ich kann mir auch nicht ganz vorstellen, daß ein Staatsanwalt hier versucht, mir einen Strick zu drehen.

Und an alle die dieses lesen----Hände weg von solchen Seiten!!!! Nur so können sie sicherstellen, nicht in Gefahr zu geraten oder sogar eine Dummheit zu begehen.

Nochmals herzlichen Dank

mfg
Karmisch

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

also ich denke, daß mangels Vorsatz überhaupt keine Strafbarkeit ersichtlich ist.

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

soweit ich weiß sind solche Fanginserate in Deutschland verboten.

Das heißt die polizei darf nicht einfach mal so ein entsprechendes Inserat als Fanginserat schalten

Zumal hier ohnehin wohl kaum eine strafbare handlung vorliegen könnte

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.655 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen