Hallo,
ich wurde als Kind von einem selbst noch minderjährigen Täter sexuell missbraucht.
Ich überlege derzeit, Anzeige gegen den Täter zu erstatten. Die Tat selbst liegt bereits mehrere Jahre zurück, aber ist noch nicht verjährt (ich wurde dieses Jahr 18, der Täter ist 2 Jahre älter).
Nun zu meiner Frage: ich kann leider nicht genau sagen, wie alt ich bzw. der Täter damals waren. Es wäre möglich, dass der Täter unter 14 (und dementsprechend strafunfähig) war. Meiner Einschätzung nach war dem Täter allerdings sehr wohl bewusst, dass das, was er tat, strafbar ist. Er hat bspw. seine Zimmertüre verschlossen bzw. mir auch gesagt, ich solle niemandem etwas davon erzählen. Ob er mir zusätzlich gedroht hat, weiß ich nicht mehr.
Jetzt frage ich mich natürlich, ob der Täter dennoch bestraft werden kann (sollte er zum Tatzeitpunkt unter 14 gewesen sein)? Wie gesagt war ihm (meiner Einschätzung nach) vollkommen bewusst, was er tat.
Liebe Grüße
zweihorn
Sexueller Missbrauch durch einen Minderjährigen
21. November 2016
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Frage vom 21. November 2016 | 13:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sexueller Missbrauch durch einen Minderjährigen
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#1
Antwort vom 21. November 2016 | 14:23
Von
Status: Lehrling (1107 Beiträge, 1207x hilfreich)
UNd wer hat das ausgerechnet?Zitat:Die Tat selbst liegt bereits mehrere Jahre zurück, aber ist noch nicht verjährt
Nur zur Klarstellung: Es ist nicht so, dass alle Verjährungsfristen erst mit der Volljährigkeit beginnen.
Unrelevant. War er 13, war es nicht strafbar. Auch wenn er 14 (oder älter war), macht das den "sexuellen Missbrauch" noch nicht unbedingt zur Straftat. Von dem Verhalten des Täters würde ich nun auch nicht auf auf ein bestimmtes Alter oder Schuldfähigkeit schließen. Das deutet darauf hin, dass ihm bewusst war, dass diese Handlung (so wie auch jede andere im sexuellen Bereich) besser unter 4 Augen bleibt. Dass diese Handlung irgendwie inkriminiert sein müsste, scheint für so ein heimliches Tun nicht erforderlich zu sein.Zitat:Meiner Einschätzung nach war dem Täter allerdings sehr wohl bewusst, dass das, was er tat, strafbar ist
Natürlich könnte man so ein Datum anhand sonstiger Umstände vielleicht genauer eingrenzen. Ob es solche Umstände gibt, wissen Sie wohl besser als ich. Anders, wenn das Datum bekannt ist, aber das genaue Geburtsdatum nicht, denn das lässt sich selbstverständlich mühelos ermitteln. Wenn Sie aber im Ergebnis nicht ein Gericht davon überzeugen können, dass da eine strafrechtliche relevante Handlung (unter "sexueller Missbrauch" kann man viel verstehen) vorgenommen wurde, als der Minderjährige schon schuldfähig war (das ist er mit 14 auch nicht unbedingt).
Und dann würde ich dennoch bedenken, dass bei solchen Vergehen, bei denen schon so haarscharf das Alter ausgerechnet werden muss, wohl eher keine drakonische Strafe bei rauskommt. Insbesondere wenn jetzt nach circa 6 Jahren über die Taten eines damals kaum Vierzehnjährigen geurteilt werden soll.
Setzt sowieso voraus, dass sich die Tat aufkkären lässt. Die lange Zeit, die anscheinend ausgebliebene Dokumentierung und jedenfalls hinsichtlich des Datums nicht vollständige Erinnerung könnten auch dagegen sprechen. Jenachdem von was für einem Delikte Sie ausgehen, kommen weitere Probleme bei schwierig abzugrenzenden Tatmerkmalen hinzu.
Wenn er unter 14, dann auf keinen Fall. Wenn Sie beide über 14 waren, dann nur in Ausnahmefällen. Wenn er 14 war und Sie 12, dann kommt es genauer darauf an, was er oder Sie beide damals gemacht haben.Zitat:Jetzt frage ich mich natürlich, ob der Täter dennoch bestraft werden kann (sollte er zum Tatzeitpunkt unter 14 gewesen sein)?
Ich würde meinen, wenn Sie das Datum nicht wirklich einschätzen können, kann die Staatsanwaltschaft auch nicht helfen. Jedenfalls solange nicht, bis Sie irgendwas "Greifbares" anbieten, das auf einen gewissen Zeitraum hindeutet.
-- Editiert von Rechtschreibung am 21.11.2016 14:38
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