Sicherstellung nach Hausdurchsuchung wegen 202a und 202c StGB

10. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)
Sicherstellung nach Hausdurchsuchung wegen 202a und 202c StGB

Hallo,

vor ein paar Tagen klingelte es und zwei Beamte standen vor der Türe. Durchsuchungsbeschluss wegen 202a und 202c StGB.

Bei der Durchsuchung wurden mehrere Geräte sichergestellt.

Wie lange habe ich mit der wieder Herausgabe durch die Behörden zu rechnen? Natürlich werde ich die Systeme nie wieder anfassen. Jedoch sehe ich es nicht ein, das die KTU sich an meinen Systemen erfreut.

Eine Anklage oder sonstiges wurde bislang nicht erhoben. Der "Grund" war auch lediglich "zum Auffinden von Beweismitteln"... Ähm ja...

Demnach gilt doch die Unschuldsvermutung.... Wer kommt denn in dieser Zeit für den Schaden auf? Ich musste mir nun neue Systeme besorgen, das waren schon unsummen. Dazu kommt die Zeit und mein Ausfall.

Ich gehe davon aus, das dass ganze ohnehin eingestellt wird. In diesem Falle, an wen muss ich mich da für den erlittenen Schaden wenden?

Ich danke euch

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von snooky1988):
Wie lange habe ich mit der wieder Herausgabe durch die Behörden zu rechnen?


Herausgabe erfolgt (wenn nicht eingezogen wird, die Sachen also für immer weg sind) nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens = Wochen, Monate, Jahre ... je nachdem.

Zitat (von snooky1988):
Jedoch sehe ich es nicht ein, das die KTU sich an meinen Systemen erfreut.


Ob man das einsieht oder nicht ist für das Ergebnis halbwegs egal. Wenn in dem Verfahren ein Schuldspruch ergeht und die Geräte Tatmittel sind, erfreut sich nicht nur die KTU daran, sondern am Ende auch noch der Elektroschrottverwerter.

Zitat (von snooky1988):
Eine Anklage oder sonstiges wurde bislang nicht erhoben. Der "Grund" war auch lediglich "zum Auffinden von Beweismitteln"... Ähm ja...


Dass nach ein paar Tagen noch keine Anklage erhoben wurde, liegt in der Natur der Sache. Und das "Auffinden von Beweismitteln" ist natürlich der Grund. Dazu dient ja die Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren. Wenn man schon genug Beweismittel hätte um Anklage erheben zu können, bräuchte man nichts mehr beschlagnahmen.

Zitat (von snooky1988):
Wer kommt denn in dieser Zeit für den Schaden auf?


Kommt drauf an, wie das Verfahren endet.

Zitat (von snooky1988):
Ich gehe davon aus, das dass ganze ohnehin eingestellt wird. In diesem Falle, an wen muss ich mich da für den erlittenen Schaden wenden?


Zunächst an das zust. Amtsgericht.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von snooky1988):
Wie lange habe ich mit der wieder Herausgabe durch die Behörden zu rechnen?

Ohne hellsehereiche Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Da sollte man Monate bis Jahre rechnen.



Zitat (von snooky1988):
Wer kommt denn in dieser Zeit für den Schaden auf?

Welcher Schaden soll denn das konkret entstanden sein?



Zitat (von snooky1988):
Ich musste mir nun neue Systeme besorgen, das waren schon unsummen.

Ein "muss" war es wohl eher nicht, sondern freiwillig. Das fällt wohl unter "Privatvergnügen".



Zitat (von snooky1988):
Dazu kommt die Zeit und mein Ausfall.

Freizeit ist nicht zu vergüten und das man mal weniger zocken konnte, youtube, twtich, ... nicht schauen konnte ist kein relevanter Ausfall.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Nunja,

also ich bin selbstständig in der, wie sei es auch anders, IT Branche. Demnach hatte ich einen enormen Ausfall. Zunächst benötigte ich neue Systeme. Danach musste ich alle Keyfiles ersetzen.

Also, der Schaden kann schon auf 4-5 stellig beziffert werden.

Etliche Server benötigten neue Passphrases, Zertifikate mussten erneuert werden, etliche Zugänge geändert werden.

Und das nur... weil sie meinten... mit einem Durchsuchungsbeschluss zu kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von snooky1988):
Zunächst benötigte ich neue Systeme.

Wieso denn das?
Man schaltet einfach nahtlos auf das Backupsystem um, fertig.



Zitat (von snooky1988):
Also, der Schaden kann schon auf 4-5 stellig beziffert werden.

Ersetzt werden würde wohl nicht der Neuwert dar moderneren Systeme, sondern nur der Zeitwert der alten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Also ich bin jetzt nicht aus der IT-Branche, aber alles was "verloren" ist oder "zeitaufwändig", weil man kein vernünftiges Backup hatte, fällt mehr oder weniger in die Kategorie "selber schuld".

Alles andere wird man abwarten müssen. Zunächst mal den Ausgang des Verfahrens. Wenn das Ergebnis den Weg gem. StrEG eröffnet, beschreitet man den dann halt. Wobei ich mir dazu dann einen Anwalt nehmen würde, denn die Justiz ist da nicht ganz so entschädigungsfreudig im Prinzip. Und als Entschädigungssumme kommt -wenn dann- im absoluten Regelfall auch nicht das heraus, was einem selbst so vorschwebt. Aber wie gesagt: Das alles muss man abwarten und dann -wenn es soweit ist- mit seinem Anwalt besprechen.

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