Hi,
mich würde aus aktuellem Anlass interessieren ob eine Staatsanwältin oder Staatsanwalt bei der aktuellen Beurteilung des Strafmases frühere eingestellte Verfahren sehen kann?
Danke
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Sieht Staatsanwalt eingestellte Verfahren
Ja. Allerdings entscheidet der Staatsanwalt nicht über das Strafmaß.
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Ob man sie (noch) sieht, kommt drauf an, nach welcher Vorschrift eingestellt wurde und wie lange es her ist. JGG-Einstellungen (also Jugendrecht) sind länger sichtbar, als solche nach Erwachsenenrecht (StPO und StGB-Nebengesetze, z.B. BtmG)
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die werden 2 jahre gespeichert.danach hat man das sofortige recht auf löschung und da darf auch nichts mehr für nen sta zu sehen sein.
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Na, so einfach ist das nun auch wieder nicht - die Frist von zwei Jahren gilt lediglich für das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister. Da gibt es aber noch diverse andere Möglichkeiten...
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Zunächst mal ist zu unterscheiden, wonach die alten Verfahren eingestellt wurden. Wenn das nach § 170 II StPO
war, ist es völlig egal. Das mit den 2 Jahren und irgendwelchen Rechten auf sofortige Löschung ist übrigens Unsinn. Die Akten werden auch in diesen Fällen 5 J. aufbewahrt und so lange auch gespeichert, jedenfalls im Register der jeweiligen StA. Nur ist das egal, weil § 170-Einstellungen völlig egal sind.
Solche nach §§ 153, 153a natürlich nicht.
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