Sieht Staatsanwalt eingestellte Verfahren

7. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Thenewone2012
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sieht Staatsanwalt eingestellte Verfahren

Hi,
mich würde aus aktuellem Anlass interessieren ob eine Staatsanwältin oder Staatsanwalt bei der aktuellen Beurteilung des Strafmases frühere eingestellte Verfahren sehen kann?

Danke


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Ja. Allerdings entscheidet der Staatsanwalt nicht über das Strafmaß.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Ob man sie (noch) sieht, kommt drauf an, nach welcher Vorschrift eingestellt wurde und wie lange es her ist. JGG-Einstellungen (also Jugendrecht) sind länger sichtbar, als solche nach Erwachsenenrecht (StPO und StGB-Nebengesetze, z.B. BtmG)


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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#3
 Von 
ya345468-56
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 18x hilfreich)

die werden 2 jahre gespeichert.danach hat man das sofortige recht auf löschung und da darf auch nichts mehr für nen sta zu sehen sein.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Na, so einfach ist das nun auch wieder nicht - die Frist von zwei Jahren gilt lediglich für das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister. Da gibt es aber noch diverse andere Möglichkeiten...

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zunächst mal ist zu unterscheiden, wonach die alten Verfahren eingestellt wurden. Wenn das nach § 170 II StPO war, ist es völlig egal. Das mit den 2 Jahren und irgendwelchen Rechten auf sofortige Löschung ist übrigens Unsinn. Die Akten werden auch in diesen Fällen 5 J. aufbewahrt und so lange auch gespeichert, jedenfalls im Register der jeweiligen StA. Nur ist das egal, weil § 170-Einstellungen völlig egal sind.
Solche nach §§ 153, 153a natürlich nicht.

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