Sind unsere Richter zu milde?

1. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Schnappschuss28
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 4x hilfreich)
Sind unsere Richter zu milde?

Guten Abend,

ich habe heute durch Zufall eine alte Schulfreundin getroffen und wir haben ein wenig über die alte Zeit philosophiert und auch über ehemaliger Mitschüler geredet.

Dabei erzählte Sie mir etwas, was ich kaum glauben kann. Eine ehemaliger Mitschüler von uns ist wohl ziemlich oft auffällig geworden. Da die beiden sehr gut befreudet sind, sind die Infos wahrheitsgemäß und nicht auf der Luft gefriffen:

Kurzfassung:
(Alter des Täters zur Tatzeit
20)

2000:
Betrug in 14 Fällen (ebay)
2 Jahre Bewährung

2001:
Betrug in 8 Fällen (ebay)
1 Jahr und paar Monate zur Bewährung (zur anderen nebenher ausgesetzt)

2002:
Betrug in 2 Fällen (ebay)
6 Monate (wurden in die Strafe aus 2001 miteinbezogen)

2003:
Betrug in über 30 Fällen
2 Jahre auf Bewährung
(Strafe aus 2000 nicht verlängert, Gesamturteil mit 2002+2001 (wenn ich das richtig verstanden habe)

2004:
Betrug in über 100 Fällen (ebay)...(was sonst*g*)

Verfahren hat sich bis 2007 hingezogen....was hat er bekommen? Richtig, 2 Jahre auf Bewährung (aber mit Führungsaufsicht)und der Schaden aus 2004 (Betrug) ist alles in eine Insolvenz geflossen. Die Richter winken wohl alles durch....

Und dann zwischenzeitlich noch 2006 nochmals Betrug in 3 Fällen.

ähmm...und jetzt studiert er Jura mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität...das kanns doch irgendwie nicht sein oder?

Ist das mittlerweile so normal in Deutschland?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Das Gesetz
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 19x hilfreich)

Da gibts so was ähnliches wie Mengenrabatt. Es kann nicht sein das bei Einzelbestrafung 100 Monate herauskommen und dann in der Gesamtstrafenbildung 31 Monate. Also 69 Monate Rabatt.
Ich denke das Alter zur Tatzeit im Jahr 2000. Aber mit der Insolvenz kommt er nicht durch, da es Forderungen aus unerlaubten Handlungen sind. Da kommt er die nächsten 30 Jahre nicht heraus.

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#2
 Von 
Schnappschuss28
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 4x hilfreich)

hmm. ich hab aber auch schon des öfteren gelesen, dass Richter (am Insolvenzgericht) vieles einfach "durchwinken" (ungeachtet der Rechtmäßigkeit)...

Was mich vielmehr verwundert ist die Tatsache, dass ein Gericht da nicht einfach mal die Schnauze voll hat und Bewährungen widerruft oder einfach mal eine Strafe ohne Bewährung verhängt....

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#3
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Wenn das wirklich so stimmt (glaube ich so nicht) ist das sehr großzügig und bestimmt nicht die Regel. Mehrfache Bewährung ist zwar möglich, insbesondere bei Heranwachsenenden, aber bei der Obergrenze von zwei Jahren eher nicht.

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#4
 Von 
Schnappschuss28
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 4x hilfreich)

Obs Sie es glauben oder nicht. Falls Sie daran interessiert sind, können Sie es evntl. nachlesen. Die Verhandlungen haben - meines Wissens nach am Amtsgericht Celle sowie am Landgericht Hannover stattgefunden ;)

Großzügig nennen Sie es, ich versteh es ehrlich gesagt überhaupt nicht.

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#5
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Ihre Daten stimmen hinten und vorne nicht, wo soll man das nachlesen, Popolverhandlungen am amtsgericht werden ohnehin nicht schon gar nicht mit Namen veröffentlicht.
Im übrigen kann man Jura mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität zumindest in Deutschland nicht studieren, eine solche Wahlfachgruppe/Schwerpunkt existiert nicht, dazu ist es zu speziell. Entweder Steuerrecht oder Jugendstrafrecht/Kriminilogie.
:smoke:

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

Auch ich halte es solch eine Kette für wenig glaubhaft, wenngleich theo. u.U, möglich. Wäre noch interessant, zu welchem Tatzeitpunkt er 20 gewesen ist, denn er kann kaum sowohl in 2000 als auch in 2004 20 gewesen sein. Ansonsten dürften nicht nur die jeweiligen Richter milde gewesen sein, sondern auch die jeweiligen StAe, die nie einen Bewährungswiderruf beantragt haben.

ich hab aber auch schon des öfteren gelesen, dass Richter (am Insolvenzgericht) vieles einfach durchwinken (ungeachtet der Rechtmäßigkeit)...

Hab ich noch nie gelesen/gehört und ich habe tägl. berufl. damit zu tun, da mein AG auch einen Fachdienst Schuldenberatung mit InsO-Verfahren hat. Die Richter würden sich i.Ü. der Rechtsbeugung schuldigt machen. Warum sollten Sie? Um irgendeinem 'Mr. Unbekannt' einen Gefallen zu tun und damit die Pension aufs Spiel setzen?!

können Sie es evntl. nachlesen. Die Verhandlungen haben

Kann man kaum, wie A.H. schon sagte, es sei denn, Sie stellen es zur Verfügung.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
Schnappschuss28
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 4x hilfreich)

Dann muss ich das wohl so akzeptieren. Zumindest wurde es - wie erwähnt - aus der oben genannten Quelle so genannt. Vielleicht hab ich es auch falsch wieder gegeben. Sorry ;)

Hatte mich nur darüber ziemlich aufgeregt gehabt, als ich das so gehört hatte.

20 ist im Jahre 2000 gewesen!

Ich dachte immer, dass alle Akten (zumindest die Urteile) frei zugänglich wären.

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