Sitzungshaft

7. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Tala72
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Sitzungshaft

Hallo zusammen,

mein Freund wurde gestern verhaftet, weil er nicht zu seinem Prozess erschienen ist (eine komplizierte Unterhaltsgeschichte).
Der Prozesstermin war wohl im letzten Sommer.
Nun zu meiner Frage: Wie lange darf so eine Sitzungshaft dauern? Bzw. wie lange dauert sie in der Realität?

Grüße

Tala72

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wie lange darf so eine Sitzungshaft dauern? Bis zum Ende des Prozesses.
Bzw. wie lange dauert sie in der Realität? Na, einige Wochen werden es schon werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Ich vermute mal, es handelt sich um einen Vorführhaftbefehl gem. § 230 StPO ? Wenn dem so ist, dann bleibt er bis zur mündlichen Hauptverhandlung in Haft. Sinn dieses Haftbefehls ist es, die Durchführung der Hauptverhandlung sicher zu stellen.

wirdwerden

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Bzw. wie lange dauert sie in der Realität?


Bis zum nächsten Hauptverhandlungstermin. Das kann in drei Tagen sein, aber auch in vier Wochen.

Anschließend wird man normalerweise entlassen, selbst wenn es noch einen Fortsetzungstermin gibt und man halbwegs glaubhaft versichert zu diesem zu erscheinen.

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Der Haftbefehl dient der Sicherung der (nächsten) Hauptverhandlung. Deswegen bleibt ein Angeklagter üblicherweise bis zu diesem Termin in Haft. Er kann aber auch haftverschont werden. Dann muss er einen entsprechenden Antrag stellen und darlegen, weshalb das Gericht glauben soll, dass er zum Termin erscheinen wird.

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