Slowenische Polizei kommt im Urlaub in unser Hotel

16. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
legalnines
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Slowenische Polizei kommt im Urlaub in unser Hotel

Hallo,

bin gerade mit einem Kollegen (nennen wir ihn Tim) in Slowenien, wir sind übers Wochenende dort auf einer Hochzeit eingeladen. Heute morgen ca. 2 Stunden nachdem wir von der Party nach Hause gekommen sind klopft es plötzlich an unserer Hoteltür und es stehen 3 Polizisten vor der Tür, sie würden gerne mit Tim sprechen.

Tim war dann auch sofort wach und die Polizisten erklärten ihm, dass das Gericht in Deutschland versucht hat, ihm einen Brief in Deutschland zuzustellen, dieser aber nie ankam und das seine Adresse nicht bekannt wäre. Er wurde gebeten seine Adresse, E-Mail und Telefonnummer zu hinterlegen und die Polizisten sind wieder gegangen.

Wir haben dann auch direkt bei der Polizei in Deutschland angerufen um zu erfahren was passiert ist. Die wussten aber auch nicht was los ist. Er solle doch bitte der slowenischen Polizei Bescheid geben, wenn wir wieder in Deutschland sind. Wtf?

Das ganze ist so dermaßen weird und ich habe viele Fragen.

1. Ist Tim in Deutschland gemeldet, er arbeitet in Deutschland, er zahlt Steuern und seine Adresse steht auch auf seinem Personalausweis. Wie zur Hölle können die seine Adresse nicht haben?
2. Warum kommt die slowenische Polizei zu einem random Hotel in Slowenien, in dem wir nur 2 Tage Aufenthalt haben, nur um ihn nach seiner Adresse zu fragen weil ein deutsches Gericht einen Brief nicht zustellen kann?
3. Wenn Tims Adresse tatsächlich nicht bekannt wäre und nach ihm "gesucht" wird, warum wurde er nicht schon am Flughafen abgefangen? Bzw. warum wird er nicht einfach am deutschen Flughafen "abgefangen" wenn wir zurück kommen?
4. Wir haben vielleicht gedacht, dass es irgendein Scam oder so sein könnte und es Fake Polizisten waren. Aber die haben auch gar nicht nach Geld gefragt oder so, wollten "nur" die Daten und waren auch nur an ihm interessiert.
5. Warum?

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28 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116097 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von legalnines):
Wie zur Hölle können die seine Adresse nicht haben?

Die haben sie doch.



Zitat (von legalnines):
Warum kommt die slowenische Polizei...

1. weil sie aus DE eine Auftrag haben
2. weil es ihr Job ist



Zitat (von legalnines):
warum wurde er nicht schon am Flughafen abgefangen? Bzw. warum wird er nicht einfach am deutschen Flughafen "abgefangen" wenn wir zurück kommen?

Zum einen zu viel Aufwand von den Kosten und dem Personal her.
Zum anderen hätte die Mitteilung da auch erst mal vorliegen müssen.



Zitat (von legalnines):
5. Warum?

Warum was?




-- Editiert von User am 16. Juli 2023 15:03

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
legalnines
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Die haben sie doch.


Also laut slowenischer Polizei ist seine Adresse in Deutschland ja eben nicht bekannt. Was aber nicht sein kann, da er wie gesagt dort gemeldet ist, dort wohnt, dort arbeitet, Steuern zahlt.

Zitat:
1. weil sie aus DE eine Auftrag haben
2. weil es ihr Job ist


Aus welchem Grund erteilt DE denn einen solchen Auftrag an ein Land, mit dem er quasi gar nichts zu tun hat und wo er sich nur 2 Tage aufhält?
Zitat:

Warum was?


Warum dieser ganze Aufwand, nur um angeblich seine Adresse heraus zu bekommen obwohl diese in Deutschland überall einsehbar und bekannt ist? Es liegen auch keine Anzeigen o.ä. vor, von denen er wüsste und er hatte auch noch nie Kontakt oder Probleme mit der Polizei oder Gericht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116097 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von legalnines):
Aus welchem Grund erteilt DE denn einen solchen Auftrag an ein Land, mit dem er quasi gar nichts zu tun hat und wo er sich nur 2 Tage aufhält?

Weil man sich sicher war, ihn dort auch anzutreffen.



Zitat (von legalnines):
obwohl diese in Deutschland überall einsehbar und bekannt ist?

Nur gibt es mit der ganz offensichtlich ein Problem
Zitat (von legalnines):
ihm einen Brief in Deutschland zuzustellen, dieser aber nie ankam

Die übliche Folge ist dann die Adressermittlung / Aufenthaltsermittlung über die Polizei.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30394 Beiträge, 5437x hilfreich)

Zitat (von legalnines):
es stehen 3 Polizisten vor der Tür, sie würden gerne mit Tim sprechen.
Das waren *echte*, slowenische Polizisten? Versteht Tim oder du slowenisch?
Zitat (von legalnines):
Er wurde gebeten seine Adresse, E-Mail und Telefonnummer zu hinterlegen und die Polizisten sind wieder gegangen.
Ist Tim dieser Bitte nachgekommen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
legalnines
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, danke. Trotzdem komisch da seine Adresse bekannt ist und er auch immer alle sonstigen Briefe erhält.

In welchen Fällen passiert denn sowas? Ich meine wenn schon extra das Ausland eingeschaltet wird um seine Adresse zu ermitteln dürfte es sich bei dem was er anscheinend "verbrochen" hat ja eher nicht um eine Lapalie handeln?

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#6
 Von 
legalnines
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von legalnines):
es stehen 3 Polizisten vor der Tür, sie würden gerne mit Tim sprechen.
Das waren *echte*, slowenische Polizisten? Versteht Tim oder du slowenisch?


Wir verstehen kein slowenisch und haben auch keinen Bezug zu Slowenien. Einzig das Brautpaar findet es dort schön und sie wollten dort heiraten.

Wir haben uns die Frage nach der Echtheit der Polizisten auch gestellt. Andererseits, wenn diese nicht echt gewesen wären und einfach Daten sammeln wollten oder was auch immer es für Hintergründe gibt, hätten sie meine Daten ja auch abfragen können - haben sie aber nicht gemacht. Die waren nur an Tim interessiert, was jetzt schon eher dafür spricht das sie echt waren.
Zitat (von Anami):
Ist Tim dieser Bitte nachgekommen?

Ja, ist er. Er hat nichts zu verbergen bzw. er wüsste zumindest nicht was. Insgesamt war es ein freundliches und höfliches Gespräch.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15809 Beiträge, 9079x hilfreich)

Zitat:
1. Ist Tim in Deutschland gemeldet, er arbeitet in Deutschland, er zahlt Steuern und seine Adresse steht auch auf seinem Personalausweis. Wie zur Hölle können die seine Adresse nicht haben?

Naja - die Justiz hat eine Adresse und ein an diese Adresse gerichteter Brief kam (warum auch immer) als unzustellbar zurück. Daraus hat die Justiz die Schlussfolgerung gezogen, dass die Adresse nicht mehr aktuell ist.

Zitat:
2. Warum kommt die slowenische Polizei zu einem random Hotel in Slowenien, in dem wir nur 2 Tage Aufenthalt haben, nur um ihn nach seiner Adresse zu fragen weil ein deutsches Gericht einen Brief nicht zustellen kann?

Wahrscheinlich hat die Justiz im Schengeninformationsystem (SIS*) eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung eingetragen. Das Hotel in Slowenien hat die Daten der Gäste an die örtlichen Behörden übermittelt und da kam es dann zu einem Treffer mit der Ausschreibung im SIS.

Zitat:
3. Wenn Tims Adresse tatsächlich nicht bekannt wäre und nach ihm "gesucht" wird, warum wurde er nicht schon am Flughafen abgefangen? Bzw. warum wird er nicht einfach am deutschen Flughafen "abgefangen" wenn wir zurück kommen?

Weil bei Flügen innerhalb der EU im Regelfall kein Abgleich mit dem SIS stattfindet.

Zitat:
4. Wir haben vielleicht gedacht, dass es irgendein Scam oder so sein könnte und es Fake Polizisten waren. Aber die haben auch gar nicht nach Geld gefragt oder so, wollten "nur" die Daten und waren auch nur an ihm interessiert.
5. Warum?

Weil die Justiz offenbar wissen möchte, an welcher Adresse man Tim einen Brief zustellen kann.


* https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/InternationaleFunktion/SchengenerAbkommen/SIS/schengenSIS_node.html

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#8
 Von 
legalnines
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Naja - die Justiz hat eine Adresse und ein an diese Adresse gerichteter Brief kam (warum auch immer) als unzustellbar zurück. Daraus hat die Justiz die Schlussfolgerung gezogen, dass die Adresse nicht mehr aktuell ist.


Und der nächste Schritt ist dann anstatt einer Abfrage beim Einwohnermeldeamt, bei einer Bank oder einer sonstigen Behörde direkt eine quasi europaweite Aufenthaltsermittlung?
Dafür muss doch schon richtig was im Argen liegen, oder? Er macht sich natürlich jetzt in die Hosen und weiß nicht was er falsch gemacht hat.

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15809 Beiträge, 9079x hilfreich)

Zitat (von legalnines):
Und der nächste Schritt ist dann anstatt einer Abfrage beim Einwohnermeldeamt

Ja - aber die Anfrage beim Einwohnermeldeamt wird ja die gleiche Adresse ergeben haben, die das Gericht schon hatte, und bei der der Brief als unzustellbar zurückkam. Die Anfrage beim Einwohnermeldeamt hat die Justiz also nicht weitergebracht. Und dann ist die Aufenthaltsermittlung eben der nächste Schritt. Eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung ist meines Wissens automatisch immer EU-weit.

Zitat (von legalnines):
Dafür muss doch schon richtig was im Argen liegen, oder? Er macht sich natürlich jetzt in die Hosen und weiß nicht was er falsch gemacht hat.

Evtl. hat er gar nichts falsch gemacht - vielleicht hat auch der Briefträger was falsch gemacht. Wir wissen ja nicht, warum der Brief nicht zugestellt werden konnte. Unfähige Briefträger sind ja durchaus eine Möglichkeit, die nicht allzu fern liegt. Zumal die Justiz in einigen Gegenden so Billig-Briefdienstleister verwendet (und nicht die "gelbe Post").

Letztendlich ist es ein ganz normaler Ablauf.
Ein Brief ist als unzustellbar zurückgekommen. Die Justiz denkt, die Adresse wäre nicht mehr aktuell. Die Justiz versucht, die aktuelle Adresse herauszufinden. Das dieses "Herausfinden" jetzt zufällig in Slowenien stattgefunden hat, ist halt Zufall.

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#10
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2000 Beiträge, 528x hilfreich)

Genau das was drkabo geschrieben hat. Das wollte ich nämlich auch antworten, bis ich seinen Beitrag gesehen habe.


Zitat (von legalnines):
Dafür muss doch schon richtig was im Argen liegen, oder?


Muss nicht. Auch Zeugen werden regelmäßig zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.

Das ist einfach der Gang, wenn Briefe nicht zugestellt werden konnten und die ERA-Abfrage nichts ergibt. Manchmal wird vor der Ausschreibung noch die örtliche Polizei an der Adresse vorbeigeschickt, um zu schauen, aber die sind meist nicht happy über solche Aufträge, da sie eh unterbesetzt sind. Das ist auch kein "muss".

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#11
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 166x hilfreich)

Für mich macht das nur einen Sinn:

Timm sollte mal schnell einen Nachbarn bitten, die Türen und Fenster seiner Wohnung zu prüfen. Nicht dass da "Kollegen" der "Polizisten" in seiner Abwesenheit eine "Hausdurchsuchung" vorgenommen haben.

Ansonsten macht es Null Sinn, einen in DE wohnhaften, dort arbeitenden und Steuern zahlenden Bürger mit einer SIS-Ausschreibung zu suchen. Das ist völliger quatsch. Dafür gibt es andere Mittel. Im Notfall kommt der Reviersheriff vorbei und fragt ob man da noch wohnt.

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16400 Beiträge, 5803x hilfreich)

Zitat (von legalnines):
5. Warum?
Weil die "Polizisten" wissen möchten welche Wohnung aktuell leer steht um dort einbrechen zu können!

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#13
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von legalnines):
Er wurde gebeten seine Adresse, E-Mail und Telefonnummer zu hinterlegen und die Polizisten sind wieder gegangen.
Also potenziellen Einbrechern die Adresse gegeben ...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116097 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Weil die "Polizisten" wissen möchten welche Wohnung aktuell leer steht um dort einbrechen zu können!

Woher wussten die dann in welchen Hotel er ist und wie er heist?


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#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16400 Beiträge, 5803x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Woher wussten die dann in welchen Hotel er ist und wie er heist?

Ein Fake Polizist geht in ein beliebiges Hotel zu einem beliebigen Gast und tischt ihm dieses Märchen auf.
Dazu braucht man keine Informationen im Vorfeld. Außer evtl. den Namen des Gastes den man von einem Angestellten kauft.

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#16
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(747 Beiträge, 121x hilfreich)

Zitat (von legalnines):
5. Warum?


Gute Frage. Gibt es schon eine Auflösung?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 166x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Harry van Sell):
Woher wussten die dann in welchen Hotel er ist und wie er heist?

Ein Fake Polizist geht in ein beliebiges Hotel zu einem beliebigen Gast und tischt ihm dieses Märchen auf.
Dazu braucht man keine Informationen im Vorfeld. Außer evtl. den Namen des Gastes den man von einem Angestellten kauft.


Jepp, genauso hatte ich das gemeint. Ich befürchte, dass ist wahrscheinlicher als eine Amtshilfe im Ausland wegen eines nicht zustellbaren Gerichtsschreibens. Aber vielleicht kann der TE uns bei Gelegenheit erleuchten.
Bis dahin: Nimmt jemand Wetten an?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1197 Beiträge, 225x hilfreich)

Asche auf mein Haupt, ich habe die bisherigen Antworten nicht gelesen! Aber die Schilderungen sind derart merkwürdig, dass ich mich zu einer Eingabe hinreißen lasse.

Zitat (von legalnines):
Er wurde gebeten seine Adresse, E-Mail und Telefonnummer zu hinterlegen und die Polizisten sind wieder gegangen.
Das ergibt - in allen denkbaren Fällen - schlichtweg keinen Sinn. Erfolgreiche Amtshilfeersuche gibt es auch in Slowenien, einem schon älteren EU-Staat. Aber (sofern mir bekannt) eben nicht, um sich die ohnehin in Deutschland bekannte Adresse bestätigen zu lassen (E-Mail und Telefonnummer sind uninteressant). Die Polizei im EU-Ausland lässt sich von der deutschen Justiz tatsächlich nicht dazu missbrauchen, den Portier zu geben, höflich Kontaktdaten abzufragen und ohne Personenidentifikation wieder abzuziehen. Gerade wenn man etwas versäumt hat, liegt i.d.R. ein HB vor und man wird mitgenommen. Dies ist nicht geschehen, die deutsche Polizei weiß von nichts (sollte sie hier Wissen zurückhalten, so wäre das Verhalten der slowenischen "Polizisten" noch weniger nachvollziehbar).

Es ergeben sich Fragen:

- Hat Tim dafür Sorge getragen, dass die Post an seine Meldeadresse in den letzten Monaten und Wochen empfangen und gesichtet wurde?

- Wie haben sich die "Polizisten" Zugang zum Zimmer verschafft?

- Wurde mit der Rezeption gesprochen?

- Wurde die slowenische Polizei (Inspektionen in touristischen Hotspots haben immer jemandem im Haus, der Englisch oder sogar Deutsch spricht) kontaktiert?

- Wurde das deutsche Konsulat in Ljubljana angerufen?

- Wurde das, für einen zuständige AG in der Heimat angerufen?

- Haben sich die "Polizisten" ausgewiesen oder sogar einen Namen angegeben?

- Lassen sich deren Uniform der slowenischen Polizei zuordnen?

- Ist bislang etwas abhanden gekommen (Handy, Kreditkarte)?

-- Editiert von User am 24. Juli 2023 01:01

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#19
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2000 Beiträge, 528x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Aber (sofern mir bekannt) eben nicht, um sich die ohnehin in Deutschland bekannte Adresse bestätigen zu lassen (E-Mail und Telefonnummer sind uninteressant). Die Polizei im EU-Ausland lässt sich von der deutschen Justiz tatsächlich nicht dazu missbrauchen, den Portier zu geben, höflich Kontaktdaten abzufragen und ohne Personenidentifikation wieder abzuziehen.


Doch das ergibt absolut völlig Sinn. Wenn jemand zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben ist und innerhalb der EU-Staaten bei der Einreisekontrolle oder von der Polizei sonst wo festgestellt wird.

Die Möglichkeit, dass die slowenische Polizei über die Meldung durch das Hotel über die Personalien der Gäste erfahren hat und bei einer Abfrage festgestellt hat, dass jemand zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben ist, besteht nach wie vor.

Und dann erhebt die Polizei lediglich die Kontaktdaten der Person und geht dann wieder oder lässt die Person gehen. So läuft das ab. Ich arbeite beim Gericht und wir haben einige Personen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Und bekommen dann bei evt. Kontrollen die angegebenen Kontaktdaten mitgeteilt. :-)

-- Editiert von User am 24. Juli 2023 03:05

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 166x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Doch das ergibt absolut völlig Sinn. Wenn jemand zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben ist und innerhalb der EU-Staaten bei der Einreisekontrolle oder von der Polizei sonst wo festgestellt wird.

....

Und dann erhebt die Polizei lediglich die Kontaktdaten der Person und geht dann wieder oder lässt die Person gehen. So läuft das ab. Ich arbeite beim Gericht und wir haben einige Personen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Und bekommen dann bei evt. Kontrollen die angegebenen Kontaktdaten mitgeteilt. :-)


Ja, das Problem ist aber, dass der TE dort wohnt wo er auch gemeldet ist. Er hat eine Arbeitsstelle, bei der er legal arbeitet und Steuern zahlt. Zumindest ist mir hier nichts Gegenteiliges geschildert worden.

Von daher macht es keinen Sinn einen im Inland wohnhaften und jederzeit greifbaren Mitbürger zur Aufenthaltsermittlung auszuschreiben. Bei den von Ihnen geschilderten Fällen trafen mit Sicherheit die vorgenannten Voraussetzungen (feste Arbeitsstelle und an der Meldeadresse wohnhaft) nicht zu. Dann erst macht die Ausschreibung sinn.

Aber bevor wir hier weiter rumrätseln wäre eine Meldung des TE wünschenswert. Ansonsten ist hier alles Weitere Spekulatius ... oder so ähnlich.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116097 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von Louis Cypher):
Von daher macht es keinen Sinn einen im Inland wohnhaften und jederzeit greifbaren Mitbürger zur Aufenthaltsermittlung auszuschreiben.

Doch, durchaus.
Wie man lesen kann stand das "wohnhaft und jederzeit greifbar" ja im Zweifel.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 166x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, durchaus.
Wie man lesen kann stand das "wohnhaft und jederzeit greifbar" ja im Zweifel.



Eben definitiv nicht! Das behaupteten lediglich die (angeblichen?) Polizisten.
Behauptet hat das aber, wie man oben nachlesen kann, die deutsche Polizei gerade nicht. Ein Anruf dort hat ja eine negative Auskunft ergeben. Angenommen die Kollegen haben, was zu vermuten ist, den Beteiligten selbst abgefragt bevor die Auskunft ("wussten von nichts") erteilt wurde, gab es auch keine Ausschreibung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2000 Beiträge, 528x hilfreich)

Zitat (von Louis Cypher):
Von daher macht es keinen Sinn einen im Inland wohnhaften und jederzeit greifbaren Mitbürger zur Aufenthaltsermittlung auszuschreiben.


Wie es im vorliegenden Fall war, werden wir nur erfahren, falls der Beitragersteller sich nochmals meldet, aber da hoffe ich jetzt nicht wirklich drauf.

Meine Ausführungen waren aber weniger fallbezogen, sondern eher allgemeiner Natur. Das liegt daran, dass der von mir zitierte Teil mit "Das ergibt - in allen denkbaren Fällen - schlichtweg keinen Sinn" eingeleitet war - was ich aber nicht mitzitiert habe, mea culpa - und das komplette Vorgehen hinsichtlich einer Adressfeststellung usw. in Frage stellte.

Darauf war meine Antwort:
"Doch das ergibt absolut völlig Sinn. Wenn jemand zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben ist und innerhalb der EU-Staaten bei der Einreisekontrolle oder von der Polizei sonst wo festgestellt wird."

Wie gesagt, weniger fallbezogen, mehr allgemeiner Natur.

-- Editiert von User am 16. August 2023 12:51

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1197 Beiträge, 225x hilfreich)

Auf die zahlreichen Nachfragen erfolgt weiterhin keine Antwort, womit auch keine weitere Hilfestellung zu erwarten ist.

Zitat (von Dirrly):
Das liegt daran, dass der von mir zitierte Teil mit "Das ergibt - in allen denkbaren Fällen - schlichtweg keinen Sinn" eingeleitet war - was ich aber nicht mitzitiert habe, mea culpa - und das komplette Vorgehen hinsichtlich einer Adressfeststellung usw. in Frage stellte.
Und in Anbetracht der bisherigen Schilderungen bleibe ich auch dabei. Zur Aufenthaltsermittlung stürmen slowenische Polizeibeamte nachts das Hotelzimmer des TE, der sich für zwei Tage dort aufhielt, um ihn dann höflich - anscheinend ohne sich ausweisen zu müssen - um dessen (ohnehin bekannte Meldeadresse) zu bitten und ziehen dann ab.

Zitat (von Dirrly):
Und dann erhebt die Polizei lediglich die Kontaktdaten der Person und geht dann wieder oder lässt die Person gehen. So läuft das ab. Ich arbeite beim Gericht und wir haben einige Personen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Und bekommen dann bei evt. Kontrollen die angegebenen Kontaktdaten mitgeteilt. :-)
Es handelte sich hierbei ja um keine (umgangssprachliche) Kontrolle. Ich habe ein wenig Erfahrung damit, wann/wie/zu welchem Zweck bspw. in Slowenien auf Ersuche hin zugegriffen wird. Weil jemand in Deutschland seiner Ladung nicht nachkam und nicht angetroffen werden konnte - das kann passieren. Aber dass - nach erfolgreicher Einreise - während eines zweitägigen Aufenthalts, das Hotelzimmer zur Nachtzeit gestürmt wird (was ja mit erheblichem Aufwand verbunden ist) und dann nach Angabe der ohnehin bekannten Daten wieder abgezogen wird - nein, das habe ich tatsächlich noch nicht erlebt. M.E. gibt es hier eine immense Schieflage zwischen geschildertem Anlass und Ermittlungsaufwand.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#25
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2000 Beiträge, 528x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
stürmen slowenische Polizeibeamte nachts das Hotelzimmer des TE,


Oder sie klopfen vormittags an der Tür, wenn man seiner Fantasie keinen freien Lauf lässt. Zumindest sagt der Beitrag das so. :-)

-- Editiert von User am 17. August 2023 06:00

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1197 Beiträge, 225x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Oder sie klopfen vormittags an der Tür, wenn man seiner Fantasie keinen freien Lauf lässt. Zumindest sagt der Beitrag das so. :-)
Oh.. gemeint ist damit..

Zitat (von legalnines):
Heute morgen ca. 2 Stunden nachdem wir von der Party nach Hause gekommen sind
? Ok, wie lange kann ein Mensch denn die Nacht durchfeiern? Vielleicht bin ich schlichtweg zu alt um mir das vorzustellen - mea culpa! Es ändert trotzdem nichts an dem Umstand, dass der TE uns diese (für mich nach wie vor fragwürdige) Geschichte hinrotzt und seit über einem Monat auf Nachfragen nicht reagiert (auch wenn er selbst über den Ausgang bereits Bescheid wissen könnte.) Da versiegt dann auch die Motivation.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116097 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Ok, wie lange kann ein Mensch denn die Nacht durchfeiern?

Bis die Nacht endet und der Morgen anbricht. Wobei man sich vom Anbruch des Morgens nicht unbedingt vom weiterfeiern abhalten lässt.

Allerdings ändert sich proportional zum ansteigenden Lebensalter durchaus die Art des Feierns ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1197 Beiträge, 225x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Allerdings ändert sich proportional zum ansteigenden Lebensalter durchaus die Art des Feierns ...
Und zwar hin zu sitzend und liegend, lieber @Harry van Sell :cheers:

Warum ich hier ein wenig kokett unterwegs war liegt daran, dass ich einerseits die Schilderungen nach wie vor als etwas schief empfinde und andererseits der TE sicherlich mittlerweile - spätestens nach den Hinweisen dieses Forums - Auskunft erbeten haben wird, und ich würde es weiterhin sehr begrüßen, wenn er den Fall damit schließlich abrunden könnte.

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