Hallo,
Ich habe folgendes hypothetisches Problem.
Trotz des Schengener Abkommens gibt es meines Wissens nach noch immer Stichproben des Zolls in der EU. Was für eine Strafe käme auf mich zu, wenn dabei eine Softair gefunden würde? Es handelt sich dabei nicht um ein vollautomatik, sondern um eine Pistole. Diese war bereits in Deutschland legalisiert, wurde jedoch wieder vom Markt genommen.
Könnte dies eine Hausdurchsuchung zur Folge haben?
Es gibt ja viele verschieden Paketdienste, gehen die immer noch durch eine Zollstation wo Stichproben genommen werden, oder macht das jeder für sich selber?
Danke für eure Antworten.
Softair-Import
25. Juli 2004
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Frage vom 25. Juli 2004 | 01:56
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Softair-Import
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#1
Antwort vom 30. Juli 2004 | 11:46
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 10x hilfreich)
Waffengesetz Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Nummer 7.1 lesen.
Das Führen derartiger Waffen ist verboten (Definitionen dazu in Anlage 1, Abschnitt 2 WaffG lesen)
Welche Energie hat die Waffe? Welche Beschuss- oder Prüfzeichen und Urkunden sind vorhanden?
Text des Waffengesetzes:
www.waffengesetz.de
Weitere Informationen, Diskussionsforum:
www.waffenrecht.de
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