Hallo, ich hätte nie gedacht dass ich so einen Text jemals schreiben muss und um Hilfe/Info zu bitten.
In Kurzform..... mein Sohn jetzt 21 Jahre wurde letzten Dienstag Nähe Rosenheim bei einer Verkehrskontrolle verhaftet, da ein Haftbefehl vorlag. Wusste ich nicht.
Er hat ein letztes Lebenszeichen an meinen Ex Mann geschickt dass er ab jetzt kein Handy mehr hat und verhaftet wurde. Und seitdem nichts mehr. Polizei hat uns nur gesagt dass er in Haft ist, mehr dürfen sie nicht sagen. Zum Vergehen: er wurde Ende 2018 zusammen mit einem Spezl im Auto vom Spezl der auch fuhr mit 400 Gramm Marihuana erwischt. Zu der Anhörung ging er nicht hin. Ende Oktober 2019 gab es bei uns eine Hausdurchsuchung. Er war zu diesem Zeitpunkt in Wien bei seiner Freundin. Leider. Nach dieser Hausdurchsuchung war bei mir der Ofen aus und ich habe gesagt dass er nicht mehr ins Haus kommt. Er blieb in Wien, Kontakt nur zum Vater.
Und nun dies. Ich weiß er sitzt zu Recht usw. Aber ich möchte wissen wo und wenn er keinen Kontakt möchte, akzeptiere ich das selbstverständlich.
Heißt das nur abwarten bis er sich meldet? Warum darf er nicht seinen Vater anrufen? Soll ich einen Anwalt beauftragen? Sorry, für den langen Text. Bin verzweifelt.
Sohn in Haft 400 Gramm Marihuana
Bitte nicht übertreiben. Er hat doch das wichtigste mitgeteilt. Du weißt sogar, warum er in U-Haft ist.Zitat :Er hat ein letztes Lebenszeichen an meinen Ex Mann geschickt.
Ja.Zitat :Heißt das nur abwarten bis er sich meldet?
Das wird er dürfen. Später.Zitat :Warum darf er nicht seinen Vater anrufen?
Nein.Zitat :Soll ich einen Anwalt beauftragen?
Zitat :Warum darf er nicht seinen Vater anrufen?
Das darf er. Dauert nur ggf. eine Weile. Es ist ja auch völlig unklar, um was für eine Haftart es sich handelt. Entweder ist es Strafhaft, weil es zwischenzeitlich eine Verhandlung wegen der 400g gab und er verurteilt wurde und nicht zum Strafantritt erschienen ist.
Oder es ist sogenannte Hauptverhandlungshaft, weil er zu der Verhandlung die ggf. angesetzt war nicht erschienen ist.
Oder es ist Untersuchungshaft. Warum auch immer. Möglicherweise hat er sich der Verhandlung entzogen und war auch in Wien nicht für die Justiz erreichbar. Das würde einen Untersuchungshaftbefehl wegen Flucht begründen.
Bei Untersuchungshaft benötigt man eine Telefonerlaubnis vom Ermittlungsrichter oder Staatsanwalt, bevor man telefonieren darf.
Zitat :Soll ich einen Anwalt beauftragen?
Ob er aktuell einen Anwalt benötigt, hängt auch von der Haftart ab.
Bei dem genannten Tatvorwurf bekommt er aber ohnehin einen Pflichtverteidiger, da 400g eine sogenannte "nicht geringe Menge" Betäubungsmittel sind. Der Besitz, oder ggf. die Einfuhr, einer solchen Menge ist ein Verbrechenstatbestand. Daher ein Fall für Pflichtverteidigung.
Sein Glück ist, dass er zum Tatzeitpunkt ja offenbar noch nicht 21 Jahre alt war, daher noch die Anwendung von Jugendrecht in Betracht kommt, oder kam, falls die Verhandlung schon stattgefunden hat.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.07.2020 14:42
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Zitat :Und nun dies. Ich weiß er sitzt zu Recht usw. Aber ich möchte wissen wo
Das wird sein Vater, oder er selbst, ihnen demnächst mitteilen. Er darf auch Briefe schreiben. Aber auch hier wieder: Bei Untersuchungshaft gehen die Briefe über den Ermittlungsrichter oder den Staatsanwalt zur Kontrolle, das heißt es dauert ein Weilchen bis sie bei Ihnen ankommen.
Einfach abwarten.
Es ist übrigens auch keinesfalls gesagt, dass er in der JVA in der er im Moment ist bleiben wird. Das kommt darauf an wo er verhaftet wurde, und welches Gericht für seine Verhandlung zuständig ist (falls sie noch nicht stattgefunden hat) oder welche JVA für seine Strafverbüßung zuständig ist (falls die Verhandlung schon stattgefunden hat)
-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.07.2020 14:51
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich bin nun ein wenig beruhigter, sofern man das in der Lage sein kann. Und hoffe dass wir bald wissen wo er inhaftiert ist.
Bei dem genannten Tatvorwurf bekommt er aber ohnehin einen Pflichtverteidiger, da 400g eine sogenannte "nicht geringe Menge" Betäubungsmittel sind. Und falls er in U-Haft ist, steht ihm schon deswegen ein Pflichtverteidiger zu.
Richtig
Update: er ist in München Stadelheim in U Haft. Es wurde uns telefonisch dort Auskunft gegeben dass er bis 15.7. in Qurantäne ist. Man muss bei der Staatsanwaltschaft einen Besuchsschein beantragen???
Macht das nicht ein Anwalt? Und gibt es auch einen Antrag zum telefonieren? Danke nochmals fürs Antworten.
Nö, den Besuchsschein musst Du schon selbst beantragen. Was mich nachdenklich stimmt, das ist, dass der Sohn bisher zu den Eltern keinen Kontakt aufgenommen hat. Meine dringende Empfehlung: erst einmal einen Brief schreiben. Denn Besuchsmöglichkeiten gibt es ja auch nicht unbefristet. Vielleicht ist ihm die Freundin wichtiger?
wirdwerden
Danke erstmal für die Antwort.
Zur Freundin und engsten Freunden habe ich Kontakt und niemand hat Kontakt. Ich werde bei der Staatsanwaltschaft einen Sprechschein für nach der Qurantäne anfordern.
... und vielleicht mal vorher beim Sohn anfragen, ob er das will?
wirdwerden
Den Besuchsschein kann man selbst beantragen. Teilweise erledigen es auch die Anwälte als "Service". Da es hier aber ja wohl nur einen Pflichtverteidiger gibt, würde ich damit nicht rechnen, zumal man dem auch seinen Ausweis zukommen lassen müsste. Da kann man es auch selbst machen. Wenn man den Schein dann hat, muss man sich über die Besuchsregelungen informieren:
https://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/anstalten/jva-muenchen/
Aktuell: Besuch 2x pro Monat á 30 Minuten durch 1 Person
Voranmeldung beim Besuchsdienst zwingend erforderlich.
Zitat :Und gibt es auch einen Antrag zum telefonieren?
Den muss der Sohn selbst beantragen. Er kann nur Sie anrufen, nicht umgekehrt. Die Gespräche werden durch JVA Beamte mitgehört (da U-Haft)
Was Sie aktuell tun können ist einen Brief schreiben. Der geht von der JVA aber erstmal zur StA, wird dort gelesen, und dann wieder zur JVA. Dauert also etwas.
Auch über etwas Geld für Einkauf wird er sich sicher freuen:
Landesjustizkasse Bamberg
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX
Verwendungszweck:
Eigengeld für: Name, Vorname und Geburtsdatum, JVA Stadelheim
-- Editiert von !!Streetworker!! am 09.07.2020 16:36
Vielen Dank. Das mit dem Geld wusste ich natürlich auch nicht, hab es vorhin auf der Website gelesen und gleich eine Überweisung veranlasst. Der Beamte am Telefon meinte kann eine Woche dauern bis er das Geld hat.
Ich hoffe nach der Quarantäne gibt es schnell eine Verhandlung .
Leider hat mein Ex Mann bei der Staatsanwaltschaft niemand erreicht.
Hier muss man wohl mit dem Aktenzeichen einen Besuchsschein beantragen.
Man kann den Brief auch direkt zum Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft schicken. Da U-Haft ist es auch sinnvoll, die Sache mit Klamotten zu klären.
wirdwerden
Hab gelesen dass in U Haft wegen BTM keine private Kleidung gebracht werden darf?
In den JVAs, in denen ich mich auskenne, dürfen eigene Klamotten getragen werden. Schreib doch endlich den Brief an ihn, über die Staatsanwaltschaft, frag nach einer Liste von Sachen, die er benötigt, er wird das dann schon mitteilen und intern klären.
Da das alles ja dauert, verstehe ich Dein Rumgezuchte nicht so ganz. Fang doch einfach mal an. Nur Mut!
wirdwerden
Ich bzw. wir machen schon ganz viel.
Ich brauche keinen Brief schreiben wenn mein Ex Mann nächste Woche ihn besuchen gehen darf. Hoffe es ist bis dahin genehmigt. Leider bekommt man auch unterschiedliche Aussagen. Der Beamte von Stadelheim hat gesagt bei der Staatsanwaltschaft mit Aktenzeichen anrufen...Besuchserlaubnis beantragen. Heute sagt die dort...Nö, per Mail oder Fax.
Aber du hast recht, ich höre jetzt mit dem rumgefuchtel auf. Danke und Grüße
Pack es selbst an. Vielleicht könnte der Vater ja schon Klamotten mitnehmen? Das wäre doch sinnvoll. Jetzt was tun.
wirdwerden
Wie kommst du auf *schnell*? Kann durchaus Monate dauern---schliesslich hat sich Herr Sohn ins Ausland abgesetzt, ist mit Haftbefehl gesucht worden, das kommt alles zu dem *läppischen knappen Pfund Gras* dazu.Zitat :Ich hoffe nach der Quarantäne gibt es schnell eine Verhandlung .
[GELÖSCHT]
-- Editiert von Moderator am 10.07.2020 23:08
Zitat :Herr Sohn hat doch sicher bei der Festnahme was angehabt,
Ich weiß nicht wie es anderen so geht, aber ich würde nach 7-10 Tagen schon gerne mal die Unterhose wechseln wollen und im Zweifelsfall sollte das dann meine eigene sein und nicht eine, die schon 100 Knackies am Hintern hatten.
Womit wir zu der Antwort auf die Frage kämen:
in U-Haft darf man grundsätzlich seine eigene Bekleidung tragen (wobei ich es für Bayern nicht garantieren kann). In der JVA Stadelheim scheint es aber so zu sein, dass keine gebrauchte Kleidung von außen eingebracht werden darf (Wäschetausch), wenn man wegen eines BTM Delikts sitzt.
Das Prozedere in Stadelheim kenne ich jetzt auch nicht. Da müsste man anrufen und nachfragen, wie es gehandhabt werden kann. Ob eventuell neue Kleidung die noch mit Etiketten versehen ist eingebracht werden darf, oder ob eventuell eine Ausnahme gemacht wird, wenn die Kleidung durch die Eltern eingebracht wird, oder ob es in der JVA die Möglichkeit gibt zumindest Unterwäsche T-Shirts und so weiter zu kaufen, oder....
Zitat :Und jetzt reißt du dir alles auf, um dem armen Straftäter seine U-Haft gemütlich und cooldressed zu machen?
Entschuldige bitte, warst Du schon mal in U-Haft? Ich denke nicht, sonst würdest Du sowas nicht schreiben.
Hm, ich lese nur, was die Mama jetzt für den *verstoßenen* Sohn tun will.
Ich lese nicht, was der Sohn will.
Naja, sie will sicherstellen, dass er Klamotten bekommt (ggf. über den Vater) und hat ihm etwas "Eigengeld" überwiesen. Beides Dinge, die niemand in U-Haft ablehnen wird. Soweit es das Geld angeht erst recht nicht, wenn er Raucher ist.
Was den Rest angeht, wird sich beim Besuch des Vaters ja zeigen, ob der Sohn -1 bis 2 Wochen später- auch von der Mutter besucht werden will.
Und, da in der U-Haft die Unschuldsvermutung gilt, wird auch zügig terminiert werden und nicht erst nach Monaten. Da wird es keine monatelange Wartezeit geben. Denn die höheren Instanzen sind da bei zögerlicher Terminierung ziemlich schnell mit der Aufhebung/Außervollzugsetzung des Haftbefehls dabei.
Keine Ahnung, mit welchen Strafgerichten Anami zu tun hat, jedenfalls wird das in den drei Ländern, bei denen ich seit nunmehr Jahrzehnten zu tun habe, anders als Anami behauptet, eben zügig verhandelt. Auch während Coronazeiten werden Haftsachen terminiert und verhandelt, und zwar durchgehend.
wirdwerden
Ich werde mich jetzt verabschieden und danke an diejenigen die mir im freundlichen Umgangston Infos gegeben haben. Den Text von Anami nehme ich nicht ernst. Alles Gute für dich.
Ich bin nicht die Mami die dem armen Jungen den Arsch retten will. Ich seh das schon sehr differenziert. Die 2 Wochen U Haft haben hoffentlich etwas in seinem Kopf bewirkt. Ich wünsche nur jedem das er jemanden an seiner Seite hat, auch wenn es richtig bergab geht. Man darf fallen. Nur muss man wieder aufstehen. Heute Nachmittag hat der
Pflichtverteidiger Kontakt aufgenommen. Er geht davon aus dass er Dienstag oder Mittwoch rauskommt . Der Rest wird sich dann zeigen. Bei der Hauptverhandlung.Schade, dass es im Netz immer Menschen gibt, die meinen mit Provokation und Nicht Wissen Aufmerksamkeit erhaschen zu müssen.
Zitat :Den Text von Anami nehme ich nicht ernst.
Ja, manche Leute hier schaffen es in ihren Antworten mit Nichtwissen zu glänzen und problemlos das Niveau von "Bäckerblume" und Boulevard-Presse zu unterbieten.
Die gibt es aber überall, das sollte man sich tatsächlich nicht so zu Herzen nehmen ...
Zitat :Er geht davon aus dass er Dienstag oder Mittwoch rauskommt
Dann wird sicherlich die "Flucht" nach Wien der Haftgrund gewesen sein. Wahrscheinlich wird er sich jetzt beim Vater anmelden (?) und dann wird der HB gegen Auflage (jeden oder alle 2-3 Tage bei der Polizei melden) außer Vollzug gesetzt.
Ist auch meine Einschätzung. Noch in Ergänzung: U-Haftanstalten/Abteilungen sind die schlimmsten, einfach weil keiner der Inhaftierten sorgsam mit den Sachen umgeht. Man ist ja nicht lange da. Außerdem sind die Bedingungen ganz anders als in Strafhaft. Offenen Vollzug oder Freigängertum gibt es nicht, auch keine Programme für Beschäftigung, Job, was weiss ich. Diese Häftlinge sitzen einfach nur rum und warten. Mit denen befasst sich niemand. Deshalb habe ich ja so dringend empfohlen, einen Brief zu schreiben. Da kann er dann antworten, sich überlegen, was er braucht. Einiges mit den Wärtern oder dem sozialen Dienst abklären. Denn mit dem Telefonieren, das ist auch so eine Sache. Geht in der Regel auch nur sehr eingeschränkt. Muss ja jemand mithören und ewig Zeit haben die Vollzugsbeamten auch nicht. Jeder, wirklich jeder erfahrene Knasti zieht deshalb die Strafhaft vor.
Deshalb in diesem Zusammenhang von "auf der faulen Haut liegen" zu schreiben, so zu tun, als wenn das ein Luxusurlaub wäre, sorry, das ist menschenverachtend und bösartig.
wirdwerden
Achso.Zitat :da in der U-Haft die Unschuldsvermutung gilt, wird auch zügig terminiert werden und nicht erst nach Monaten.
https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Strafrecht-Pflichtverteidigung-Haftentschaedigung-__f574948.html
Diese Person saß trotzdem genau auf den Tag 6 Monate in U-Haft. Dann musste sie entlassen werden. Das geht also durchaus nicht immer zügig.
Das hatte ich nicht gedacht. Man muss meine Antwort nicht ernst nehmen und selbstverständlich kannst du tun, was auch immer du tun willst. Ich bezog mich nur auf deinen ersten Beitrag.Zitat :Ich bin nicht die Mami die dem armen Jungen den Arsch retten will.
Du irrst. Es gibt hier nur nicht immer Wunschantworten.Zitat :Schade, dass es im Netz immer Menschen gibt, die meinen mit Provokation und Nicht Wissen Aufmerksamkeit erhaschen zu müssen.
Zitat :Diese Person saß trotzdem genau auf den Tag 6 Monate in U-Haft. Dann musste sie entlassen werden. Das geht also durchaus nicht immer zügig.
Die Regelung ist schon etwas filigraner. Fakt ist, dass Haftsachen bevorzugt zu bearbeiten sind. Fakt ist auch, dass im Jugendrecht (hier in dem Fall erfolgt Anklage zum Jugendgericht) nochmal extra ein Beschleuningungsgebot gilt. Und letztlich kann auch Haftfortdauer über 6 Monate hinaus angeordnet werden. Das muss dann das OLG unter Berücksichtigung von §§ 121, 122 StPO machen.
Letztlich ist es immer eine Frage des Einzelfalles, der vorgeworfenen Tat, der Art des Haftgrundes und ob der ggf. wegzubekommen ist (z.B. Verdunkelungsgefahr). Auch Fluchtgefahr kann durch geeignete Maßnahmen "gebannt" werden, ebenso wie in bestimmten Fällen Wiederholungsgefahr.
Und über allem steht die Verhältnismäßigkeit. Wenn sich durch die Ermittlungen z.b. ergibt, dass der zunächst angenommene versuchte Totschlag plötzlich nur noch eine gefährliche Körperverletzung ist, ist die Frage der U-Haft ganz anders zu beurteilen.
Danke für die Erklärung.
Die Person, die ich beschrieb, ist 19. Bei dieser Person besteht keine Fluchtgefahr. Es steht auch kein solcher Vorwurf wie versuchter Totschlag im Raum.
Ja, ich weiß, jeder Einzelfall ist zu betrachten. Das ist auch vollkommen richtig.
Und ich kenne leider noch immer nicht die Gründe, die bei *meiner* Person zur Entlassung geführt haben. Jedenfalls steht keine weitere Verhandlung an, die Person geht einer Erwerbstätigkeit nach und wartet nicht auf einen Termin zum Strafantritt.
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Ich halte diese Aussage einfach für viel zu pauschal, selbst, wenn sie der Mutter gut gefällt.Zitat :... wird auch zügig terminiert werden und nicht erst nach Monaten.
Wer hat denn hier so etwas geschrieben? Ich jedenfalls nicht.Zitat :Deshalb in diesem Zusammenhang von "auf der faulen Haut liegen" zu schreiben, so zu tun, als wenn das ein Luxusurlaub wäre, sorry, das ist menschenverachtend und bösartig.
Zitat :Und ich kenne leider noch immer nicht die Gründe, die bei *meiner* Person zur Entlassung geführt haben.
Zur Entlassung wird es wohl gekommen sein, weil die besonderen Gründe des § 121 StPO nicht vorlagen, um die U-Haft über 6 Monate hinaus aufrechtzuerhalten.
interessanter wäre wahrscheinlich die Antwort auf die Frage, was überhaupt zur Verhaftung geführt hat, also welcher Haftgrund neben dem dringenden Tatverdacht gegeben war.
Vor allem wenn:
Zitat :Jedenfalls steht keine weitere Verhandlung an,
Wenn also wegen der Sache, wegen derer er in U-Haft war keine Anklage erhoben werden soll, kann es eigentlich nur bedeuten dass der ursprüngliche Tatverdacht entfallen ist. Und zwar sowohl der dringende (der für U-Haft notwendig ist), als auch der hinreichende (der für eine Anklage notwendig ist)
Und jetzt?
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