Sowas gibt es glaube ich nur bei uns in Deutschland...

8. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Recht+Ordnung
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Sowas gibt es glaube ich nur bei uns in Deutschland...

Ich kann kaum fassen, was ich heute erleben musste... Und das ist wirklich kein Scherz!

Vorgeschichte: Vor einigen Wochen ist ein Mann bei einem Einbruch in meinem Haus von meinem Rottweiler (wie ich finde völlig zurecht) überrascht und angefallen worden. Dank des Eingreifens meines Hundes konnte der Einbrecher nichts stehlen und aufgrund der Verletzungen auch nicht flüchten, sodass er von der Polizei festgenommen werden konnte.

Und jetzt der Hammer: Heute habe ich einen Anruf von meinem Rechtsanwalt bekommen. Er teilte mir mit, dass ihm vom Rechtsanwalt des Einbrechers ein Schreiben vorliege, nach der Einbrecher MICH anzeigen will wegen fahrlässiger Körperverletzung und mich zudem auf Zahlung einer lebenslangen Rente verklagen will, da er aufgrund der Bissverletzungen meines Hundes angeblich ein Leben lang berufsunfähig sei. Und das Schlimme ist: Nach Aussage meines RA hat der Einbrecher sogar gute Chancen auf Erfolg! Da frage ich mich wirklich, wo wir hier leben und vor allen Dingen wer hier eigentlich der Verbrecher ist.
Meine Fragen:
1. Gibt es einen Rechtsanspruch auf Ersatz eines Schaden, der bei Ausübung einer Straftat entstanden ist?
2. Bin ich dazu verpflichtet, während meiner Abwesenheit die Voraussetzungen für ein "gefahrloses Einbrechen" zu schaffen?
3. Wie definiert sich die "Berufsunfähigkeit" bei Straftätern? Bedeutet Berufsunfähigkeit in diesem Fall, dass der Arme nicht mehr in der Lage ist, in fremde Häuser einzubrechen?
4. Ist es strafbar, sein Eigentum und seine Wohnung gegen Diebstahl und Zerstörung durch Dritte zu schützen?

Ich verstehe den ganzen Mist nicht. Offenbar werden im deutschen Recht die Interessen von Straftätern über die der Opfer gestellt. Das ist in meinen Augen eine Schande.

Natürlich verstehe ich, dass Opfer von Hundeattacken einen Anspruch auf Schadensersatz haben und leider gab es in der Vergangenheit viele grausame Vorfälle, aber in diesem Fall hat sich ein Verbrecher unberechtigterweise und gewaltsam zutritt in meine Wohnung verschafft, da hat er meiner Meinung nach wirklich keinerlei Ansprüche auf körperliche Unversertheit.

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78 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich verstehe Deine Rechtsauffassung sehr gut und teile sie auch. Ich selbst würde jedweden Schadensersatzanspruch ablehnen, aber ehrlich gesagt bin ich mir auch nicht so ganz sicher, was dabei raus kommt. Leider habe ich im Moment keine Entscheidung präsent, aber ich meine mich erinnern zu können, daß so ein Fall schonmal entschieden wurde..... bin mir aber nicht ganz sicher.

Selbst wenn man dir in irgendeiner Form ein fahrlässiges Verhalten nachweisen könnte, dann wäre die Mitschuld des Einbrechers aber derart hoch, daß ein Anspruch von ihm meiner Ansicht nach gegen Treu und Glaube verstoßen würde.

Mein Tip: Diesen Prozess notfalls bis zur letzten Instanz ausfechten! Und diesen Tip gebe ich sonst nicht.

Gruß Justice

-----------------
"justice"

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

quote:
Und diesen Tip gebe ich sonst nicht.


Ich auch nicht, schließe mich aber an. Ich kenne nur eine USA-Entscheidung, wo ein Einbrecher in einer Garage festsaß, die Familie war im Urlaub, und er musste, da er nicht herauskam, eine Woche lang das dort befindliche Hundefutter essen. Und der bekam auch noch Schmerzensgeld. Aber bei dem hier geschilderten Fall erscheint mir das völlig abwegig. Der Einbrecher mag ja eine Strafanzeige erstatten. Aber das ist ja leider kostenlos und ohne Relevanz.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

quote:
Und diesen Tip gebe ich sonst nicht.


Ich auch nicht, schließe mich aber an. Ich kenne nur eine USA-Entscheidung, wo ein Einbrecher in einer Garage festsaß, die Familie war im Urlaub, und er musste, da er nicht herauskam, eine Woche lang das dort befindliche Hundefutter essen. Und der bekam auch noch Schmerzensgeld. Aber bei dem hier geschilderten Fall erscheint mir das völlig abwegig. Der Einbrecher mag ja eine Strafanzeige erstatten. Aber das ist ja leider kostenlos und ohne Relevanz.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Deutschland ist manchmal schon ein komisches Land. Ich könnte mir glatt vorstellen, daß es durchaus erlaubt ist sein Eigentum, Haus und Hof gegen Diebstahl und Einbruch zu schützen, allerdings nur so, daß ein vermeintlicher Einbrecher bei der Begehung seiner Straftat in seiner körperlichen Unversehrtheit nicht berührt oder gar verletzt wird. ;)

Was eventuelle Rentenzahlungen angeht, würde ich dem Einbrecher empfehlen auf Internetbetrug umzusteigen. Das kann man bequem von zu Hause erledigen......

[Natürlich nicht ganz ernst gemeint.]

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#5
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...denke, die Auffassung und Beurteilung des RA ist eine Seite, die Entscheidung eines Gerichts eine andere Seite.
Volkesmeinung wäre doch hier: Hund hat Eigentum verteidigt-Person wird (hoffentlich) nie wieder einen Einbruchdiebstahl begehen-.

Mein Hund würde-vermutlich- einem Einbrecher noch die Taschenlampe halten, vertraue aber im genannten Fall, dass die Justiz die Sache als selbstverschuldeten *Betriebsunfall* des Einbrechers erkennt.

mfg
Nachtrag: zu Punkt 4
Natürlich darf ich nicht mein Anwesen durch, Spreng-oder Stromfallen *sichern*, mit einem scharfen Hund sicherlich, insbesondere wenn ein Schild hierauf hinweist. Meine gefühlsmäßige Meinung.

-- Editiert von belle am 09.03.2006 02:57:29

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#6
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

Hey!!
Kann mich (leider) nicht anschließen...
Ein Wachhund sollte den Einbrecher stellen, nicht krankenhausreif beißen...
-> Anspruch besteht wohl!!

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

@Recht+Ordnung: Hundehaftpflicht vorhanden??

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#8
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Sie werden sogar damit rechnen müssen, daß das örtlich zuständige Ordnungsamt an Sie herantritt und das Tragen eines Maulkorbs und einen Wesenstest verfügt.

Hatten Sie Ihren Rottweiler zum Wachhund trainieren/ausbilden lassen? Im Regelfall sollte ein Tier sich in derlei Situationen nicht verbeissen, sondern den Eindringling verbellen. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war diese Argumentation mittragend für die Entscheidung irgendeines Landgerichts, das dem geschädigten Einbrecher ein Schmerzensgeld zuerkannt hat.

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#9
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Irgendwie glaub ich meine Augen werden langsam schlecht...

Wenn jemand bei mir einbricht ist das ein rechtswidriger Angriff auf mein Hab und Gut.
So kann man es zumindest sehen. Ist m.E. sein eigenes Risiko.

Ich beziehe mich hier mal auf §34 STGB, ist weit hergeholt, aber was besseres fällt mir nicht ein im Moment! ;)

Jedenfalls wüsste ich, wenn keine Alarmanlage o.ä. installiert ist, nicht, wie ich einen Einbrecher besser abwehren sollte als durch meinen treusten Freund!

<ironie>Es wird ja wohl kaum die Gesellschaft der Einbrecher an mich herantreten und von mir verlangen meinem Hund beizubringen wie er Leute ungefährlich in meinem Haus unschädlich machen kann.</ironie>

Gruß Holger

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#10
 Von 
Bada-Bing
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 31x hilfreich)

@Wastl:

quote:
Ich kenne nur eine USA-Entscheidung, wo ein Einbrecher in einer Garage festsaß, die Familie war im Urlaub, und er musste, da er nicht herauskam, eine Woche lang das dort befindliche Hundefutter essen. Und der bekam auch noch Schmerzensgeld.


[ul]Anmerkung:[/ul]
Der Schadensersatz wurde jedoch nicht der Familie aufgebürdet, sondern dem Hersteller des Garagentores, da das Tor keine ‚Notfall-Innen-Öffnung’ besaß und nur von Außen geöffnet werden konnte ;)

Kennen Sie die anderen der Top 10 der amerikanischen Urteilssprüche auf Schadensersatz aus dem Jahr, in dem o. g. Fall verhandelt wurde? *vorzüglich*

Das beste war wohl der Vanfahrer, der den Hersteller verklagt hat, weil die Betriebsanleitung nicht darüber informiert hat dass man während der Fahrt nicht die Fahrkabine verlassen darf, um sich derweil einen Kaffee zu kochen. *rofl*



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#11
 Von 
ACID80
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 15x hilfreich)

Also ich wäre bei der Rechtsauffassung "Eigentumsschutz steht über körperlicher Unversehrtheit" sehr vorsichtig. Nur weil jemand ein Verbrechen begeht ist das noch lange kein Freibrief ihn beliebig zu schädigen. Ansonsten wären wir wieder ganz schnell bei Selbstjustiz und Dorfplatz-Galgen.

Die Frage die hier wohl wichtig ist, ob Recht+Ordnung die schweren Verletzungen hätte verhindern können, bzw. den Hund noch zusätzlich angeheizt hat den Einbrecher zu verletzen. In diesen Fällen wären Schadensersatzansprüche vielleicht berechtigt. Waren sie den bei dem Einbruchsversuch anwesend?

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#12
 Von 
Milchbart
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 3x hilfreich)

Interessant hier. Was wäre denn, wenn ich eine Selbstschußanlage auf die Wohnungstür richte und diese immer nach verlassen der Wohnung scharf stelle?

Milchbart

-- Editiert von milchbart am 09.03.2006 16:31:33

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#13
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

>und mich zudem auf Zahlung einer lebenslangen Rente verklagen will, da er aufgrund der Bissverletzungen meines Hundes angeblich ein Leben lang berufsunfähig sei...

Was verlangt er denn als Rente??

Pro Monat 10 Einrichtungsgegenstände aus einem haus seiner wahl??

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Na ja offensichtlich sind bislang überhaupt keine Ansprüche geltend gemacht, sondern lediglich angekündigt worden und das mündlich durch irgendeinen Anwalt gegenüber einem anderen Anwalt. Wenn tatsächlich mal ein Aufforderungsschreiben des Gegners bei Dir eintrudeln sollte, kann man ja noch mal über die Sache reden. Die Lektüre eines solchen Schreibens dürfte gewiß erheiternd sein. Bislang sind das allerdings noch ungelegte Eier.

-- Editiert von thosim am 09.03.2006 16:52:30

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#15
 Von 
Sunwire
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

@Recht+Ordnung

Haben Sie an ihrer Tür oder am Zugang zu Ihrem Grundstück ein Schild mit "Vorsicht Hund" oder ähnliches?

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#16
 Von 
rumor_84
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 33x hilfreich)

Sollte eine fahrlässige Körperverletzung vorliegen, so wäre diese durch Notwehr gerechtfertigt. Damit ist dann auch der Schadensersatzanspruch vom Tisch.

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#17
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

und wenn sich der Hund in einer verschlossenen und normalerweise nicht zugänglichen Wohnung aufgehalten hat, so möge mir bitte mal jemand die objektive Sorgfaltspflichtverletzung nennen, die für eine Fahrlässigkeit notwendig ist. Ich sehe jedenfalls keine....

Gruß Justice

-----------------
"justice"

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#18
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich stimme Justice im Prinzip zu, ein Hundebesitzer hat erst einmal nicht damit zu rechnen, dass jemand bei ihm einbricht und insoweit für den Einbrecher Schutzmaßnahmen gegen seinen möglicherweise sehr gefährlichen Hund einzurichten.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass es einen Unterschied macht, ob mit einem Einbruch gerechnet wird oder nicht. Von jemanden, der als Vorsorge gegen Einbrecher oder auch Polizeibesuch in seiner Wohnung einen abgerichteten Hund hält oder eine tödliche Falle einrichtet, kann man schon erwarten, dass er auch darüber nachdenkt, was denn im Falle des ungebetenes Besuches passiert...

-- Editiert von danielB am 10.03.2006 00:28:07

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#20
 Von 
Joel
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Nach einem Einbruch in unser geschäft erhielt ich von den Polizeibeamten folgende Aussage -

schaffen Sie sich einen Wachhund an , lassen Sie diesen über Nacht im Geschäft .
Sollte an sichtbarer Stelle ein Hinweisschild angebracht sein , welches auf den Hund hinweist , kann der Einbrecher keinen Schadensersatz bei Verletzung verlangen . Er selbst entscheidet dann , ob er sich in diese Gefahrenlage begibt.

Also - nicht Bange machen lassen und nichts anerkennen !!!!

gruß Joel

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Das beste war wohl der Vanfahrer, der den Hersteller verklagt hat, weil die Betriebsanleitung nicht darüber informiert hat dass man während der Fahrt nicht die Fahrkabine verlassen darf, um sich derweil einen Kaffee zu kochen.

Lesen Sie mal snopes.com. Sind alles Urban Legends. ;) (Auch der berühmte McDonalds-Kaffee-Fall hat sich anders abgespielt als gemeinhin kolportiert.)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Stimmt, es gibt zwar merkwürdige Schadensersatzurteile in den USA, aber die meisten kursierenden einschlägigen Geschichten sind erfunden oder stark verfälscht.

Ich sehe hier schon Konsequenzen für den Hundehalter. Wegen Selbstschußanlagen und Sprengfallen wäre man ja auch dran, selbst wenn es einen Einbrecher erwischt. Bei der Bemessung seiner Ansprüche wird man sicher die Umstände berücksichtigen, so daß nicht viel übrigbleibt, wenn überhaupt.

Es gibt auch noch andere Personen, die so eine Wohnung betreten und von dem Hund schwer verletzt oder getötet werden könnten: Rettungssanitäter, Notarzt, Feuerwehr, Polizei... die Ansicht, in meiner Wohnung darf ich lebensgefährliche Viecher frei rumlaufen lassen wie ich will, ist meiner Meinung nach falsch.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

@ Mareike
Diese Site ist ja klasse! Die Fotos allein. Der zum Beispiel, der auf der Flucht vor der Plizei aus rund 10 Metern Höhe sprang und mit dem Kopf im Zaun hängen blieb. Sieht ganz entspannt aus. Jetzt wo er den schweren Leib nicht mehr am Hals hat ;)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Recht+Ordnung
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

@Tommy21: Natürlich kenne ich die Halterhaftpflicht, aber mein Hund hat sich in meinen geschlossenen 4 Wänden aufgehalten und der Einbrecher hat sich rechtswidrig und gewaltsam durch Aufbruch meiner Terrassentür Zutritt zu meinem Haus verschafft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da die Halterhaftpflicht greift. Vor dem Hund wird zudem ausdrücklich durch ein Schild vor meiner Auffahrt und vor dem Gartentor gewarnt. Im Freien und in der Öffentlichkeit führe ich meinen Hund gesetzestreu nur mit Leine und Maulkorb aus. Ich gehöre sogar zu den wenigen Hundehaltern, die diese vorgeschriebenen Maßnahmen für sinnvoll halten.

Während des Einbruchs war ich selbst übrigens nicht zu Hause, meine Nachbarn hatten den Vorfall bemerkt und die Polizei gerufen.

Tja, hätte nie gedacht, dass man sich wohlmöglich strafbar machen kann wenn bei einem eingebrochen wird und man noch nicht einmal zuhause ist...

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

quote:
Er kann auch vom Balkon fallen, weil das Gitter abbricht, und danach auch nicht rumnörgeln.


Eben. Oder, wie ich etwas weiter oben schon erwähnte, mit seinem Hals in einem Zaun hängenbleiben, so dass der Kopf oben bleibt, während der Rest herunterfällt.
Diese Bilder sind irgendwie schon fast jenseits der Ekelschwelle.

quote:
Auch ein Foxterrier würde sein verletztes Frauchen/Herrchen vehement (notfalls auch gegen Helfer) verteidigen-das liegt in der Natur des Hundes.


Woran man mal wieder sieht, dass ein Mops kein Hund ist. Der würde so etwas nie tun.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
SunnyBoy
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 47x hilfreich)

So schnell kann's gehen! Ich glaube ich bringe bei mir zu Hause folgendes Schild an, um möglichen straf- und schadensersatzrechtlichen Konsequenzen bei Einbruch aus dem Wege zu gehen:

Sehr geehrter Einbrecher,

herzlich Willkommen in meinem Hause! Ich hoffe, sie sind problemlos und ohne Verletzungen hier hineingekommen und erleben bei mir einen einträglichen Besuch. Ich werde gegen 19.00 Uhr wieder da sein und darf Sie höflich bitten, bis dahin mein Haus wieder verlassen zu haben.
Im Keller finden Sie im zweiten Raum auf der linken Seite einen Panzerschrank, in dem ich eine größere Menge Bargeld deponiert habe. Bitte beachten Sie, dass die Treppenstufen in den Keller sehr eng und aufgrund der Feuchtigkeit glatt sein können; seien Sie daher bitte besonders vorsichtig. Sollte Ihnen dennoch etwas zustoßen, finden Sie im Fitnessraum einen Verbandskasten; das Telefon im Flur können Sie selbstverständlich zur Alarmierung eines Krankenwagens benutzen.
Sollten Sie sich durch eine eingeschlagene Fensterscheibe Zutritt zu meinem Haus verschafft haben und dieses auch wieder verlassen wollen, so beachten Sie bitte, dass das Fensterglas sehr scharfkantig ist und Verletzungen verursachen kann.

...

8x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Sehr gut!
Und als Schlussformel dann "Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung!"

:)

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Also Spass beiseite: in dem geschilderten Fall macht man sich jedenfall mangels Sorgfaltspflichtverletzung weder strafbar, noch greift die Halterhaftung des § 833 BGB . Der Hund reagiert artgerecht auf den Einbrecher, wo soll da die Sorgfaltspflichtverletzung sein? Solange man den Hund nicht entsprechend abgerichtet hat oder gleichartige Vorfälle vorher geschehen sind.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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