Hi,
bin neu hier und nicht ganz sicher ob das nicht ins Sozialrechtsforum gehört... naja, meine frage ist, ob es strafbar ist, wenn man wohngeld beantragt und einnahmen über 400 € monatlich nicht anzeigt. prinzipiell ja wohl ja, oder? andererseits dürfte das amt natürlich probleme haben, das nachzuweisen, wenn man das geld z.b. von der oma überwiesen bekommt und das sonst nirgendwo angegeben wird. immerhin kann das amt ja nicht einfach so kontobewegungen einsehen.
das problem ist dann aber, was passiert, wenn das angegebene einkommen so gering ist, das fraglich ist, wovon der lebensunterhalt bestritten wird. dann könnte das amt ja auf die idee kommen, dass da irgendwas nicht stimmt und die kontoauszüge verlangen. dazu wäre man ja auch prinzipiell verpflichtet. könnte man dann aber noch wirksam von dem (bis dahin ja nur verssuchten, da kein schaden) Betrug
zurücktreten, indem man einfach den antrag zurückzieht? oder kann man wohngeld-anträge nicht zurückziehen? und ist rücktritt dann überhaupt noch möglich, da die freiwilligkeit ja doch eher zweifelhaft wäre?
viele fragen, die hoffentlich nicht zu konkret sind...
gruß
Sozialbetrug? Kann man Wohngeld Anträge zurückziehen?
22. April 2010
Thema abonnieren
Frage vom 22. April 2010 | 17:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialbetrug? Kann man Wohngeld Anträge zurückziehen?
#1
Antwort vom 23. April 2010 | 10:05
Von
Status: Schüler (446 Beiträge, 82x hilfreich)
- immerhin kann das amt ja nicht einfach so kontobewegungen einsehen.-:
Das Amt vielleicht nicht. Dieses kann aber Strafanzeige erstatten. Die Staatsanwaltschaft bekommt dann problemlos Einblick in alle Ihre Konten.
-----------------
" "
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
300.589
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten