Welches Strafmaß kann erwartet werden?
Die Nebenkostenabrechnung wurde beim Amt unter falschen Angaben eingereicht. (Urkundenfälschung) Demzufolge wurde das Guthaben zu eigener Bereicherung gemindert. Es handelt sich um einen eigentlichen Betrag von ca. 200 Euro, dieser wurde (wegen des Schuldbewusstseins) noch ohne Aufforderung der Behörde bzw. vor Aufdeckung des möglichen Sozialbetruges eigenständig eingereicht/ nachgewiesen. Die Person ist nicht vorbestraft, es liegen keine Anzeigen etc. vor.
Wie könnte nun der Strafbefehl lauten? Was könnte erwartet werden?
Sozialbetrug - falsche Angabe Nebenkostenrechnung
6. Januar 2022
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Frage vom 6. Januar 2022 | 17:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialbetrug - falsche Angabe Nebenkostenrechnung
#1
Antwort vom 6. Januar 2022 | 20:30
Von
Status: Gelehrter (10021 Beiträge, 2098x hilfreich)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html
Es drohen bei Urkundenfälschung eine Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Haft
#2
Antwort vom 7. Januar 2022 | 11:56
Von
Status: Unbeschreiblich (34501 Beiträge, 17815x hilfreich)
Wobei hier ganz konkret schlimmstenfalls eine kleinere Geldstrafe verhängt wird, wenn das Verfahren nicht eingestellt wird (und falls überhaupt Anzeige erstattet wird).
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