Sozialbetrug - falsche Angabe Nebenkostenrechnung

6. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
toni882
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialbetrug - falsche Angabe Nebenkostenrechnung

Welches Strafmaß kann erwartet werden?

Die Nebenkostenabrechnung wurde beim Amt unter falschen Angaben eingereicht. (Urkundenfälschung) Demzufolge wurde das Guthaben zu eigener Bereicherung gemindert. Es handelt sich um einen eigentlichen Betrag von ca. 200 Euro, dieser wurde (wegen des Schuldbewusstseins) noch ohne Aufforderung der Behörde bzw. vor Aufdeckung des möglichen Sozialbetruges eigenständig eingereicht/ nachgewiesen. Die Person ist nicht vorbestraft, es liegen keine Anzeigen etc. vor.

Wie könnte nun der Strafbefehl lauten? Was könnte erwartet werden?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Gelehrter
(10021 Beiträge, 2098x hilfreich)

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html

Es drohen bei Urkundenfälschung eine Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Haft

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34501 Beiträge, 17815x hilfreich)

Wobei hier ganz konkret schlimmstenfalls eine kleinere Geldstrafe verhängt wird, wenn das Verfahren nicht eingestellt wird (und falls überhaupt Anzeige erstattet wird).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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