Sozialbetrug und die möglichen Konsequenzen

17. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Milchgeld
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialbetrug und die möglichen Konsequenzen

Guten Tag, wir möchten vorab klar stellen, dass wir hier keine Tipps suchen, um eine Straftat zu verdecken, zu decken oder zu fördern etc.

Das Gegenteil ist der Fall.
Wir möchten einer nahe stehenden Person (kein Verwandtschaftsverhältnis und auch kein partnerschaftliches Verhältnis) mit Fakten nahe bringen, was sein/ihr Verhalten für strafrechtliche Konsequenzen für ihn/sie hat, damit die Person endlich aufwacht und es nicht mehr auf die leichte Schulter nimmt und auch Schritte macht, damit es strafmindert wirkt, wie zum Beispiel die schnelle Abmeldung von Hartz IV.

Die Informationen, die wir haben, wissen wir erst seit kurzem und uns haut die Abgebrühtheit, wie die Person damit umgeht, vom Stuhl.

Gebuertig kommt die Person aus einem EU Mitgliedsstaat. Die Person lebt seit Jahrzehnten in Deutschland. Hat hier im Angestelltenverhaeltnis einige Jahre Steuern und Sozialabgaben bezahlt.
Dann hat sich die Person in Deutschland selbständig gemacht und hat nach einigen Jahren, neben der geschäftlichen Insolvenz, auch eine private Insolvenz angemeldet.

Während beide Insolvenzen auf seinen Namen liefen, hat sich die Person mit dem Namen eines im EU-Ausland lebenden Verwandten wieder in Deutschland selbständig gemacht. Gewerbe angemeldet, Firmenkonto, Steuer ID etc und quasi die Geschäfte unter dem Namen des im Ausland lebenden Verwandten hier geführt.
Einige Jahre später kam raus, dass der Verwandte da nichts von wusste, was in Deutschland unter seinem Namen lief.

Auf unsere Frage, wie er denn mit den Daten (Pass?) einer anderen Person in Deutschland ein Gewerbe etc anmelden konnte, antwortete die Person "In Deutschland fragt da keiner nach. Hauptsache, man sieht dem auf dem Passbild ähnlich".
Neues Gewerbe ging nach drei Jahren auch wieder insolvent und er ist erst einmal abgetaucht und hat nicht auf Briefe vom Finanzamt und von Lieferanten und geantwortet , was ja kein großes Problem war, denn das eigentliche Problem hatte der Verwandte im Ausland, der nun, unwissend, in Deutschland eine Geschäftsinsolvenz zu verantworten hatte.
Zurückgelassen wurden viele offene Rechnungen bei Lieferanten, Vermieter, Steuerberater und dem Finanzamt.

Die Person hat sich dann auf ihren Namen (und noch in der vorherigen Privatinsolvenz stecken) in Deutschland für Hartz IV angemeldet und bekam sofort alle Leistungen zugesprochen.
Kurz danach verstarb ein nahes Familienmitglied im Ausland und die Person war einer von mehreren Erben von Bargeld, Wohnimmobilie im "Speckgürtel einer europäischen Trendmetropole" und einer Gewerbeimmobilie. Zu dem Zeitpunkt war die große "Immobilienblase" und alleine die Wohnimmobilie wurde auf eine halbe Millionen Euro geschätzt.

Es wurde ueber Jahre kein Versuch gemacht die Immobilien zu verkaufen oder zu vermieten. Statt dessen lebte mietfrei ein Verwandter in der Wohnung und die Wohnung wurde durch die Person als "Ferienwohnung" privat genutzt. Der Bezug von Hartz IV lief weiter. Nichts wurde dem Jobcenter mitgeteilt.

Der Verwandte, mit dessen Identität das Gewerbe angemeldet und in die Insolvenz gebracht wurde, erhielt ein Schreiben, dass die deutschen Steuerbehörden gegen ihn ermitteln und das ein Betrag im höheren fünfstelligen Bereich zu zahlen sind.
Der Verwandte hat es dann wohl, aus Angst vor weiteren Konsequenzen und um seinen Verwandten nicht ins, möglicherweise, Gefängnis zu bringen, und hat den Betrag bezahlt und quasi ein Schuldanerkenntnis auf sich genommen. Das Geld hat er sich dann in Raten von seinem Verwandten zurück geholt und nach der Begleichung der letzten Rate den Kontakt abgebrochen.

Weitere Jahre im Hartz IV Bezug und dann wurden die Immobilien im Ausland verkauft und die Person erhielt einen Anteil von über €100.000.
Die Person, die ihren einzigen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland hat, hat in dem EU Land ein Konto eröffnet, wohin sein Anteil transferiert wurde, damit die Person in Deutschland dem Jobcenter keine Angaben machen muss.
Allen Warnungen, dass es einen Datenabgleich und ein Abkommen mit dem Land zur Meldung von Auslandskonten gab, wurden belächtelt. Die Person sagte, dass sie das Geld nach und nach bar abheben werde und bei jedem Besuch in dem Land maximal € 10.000 mitnehmen wird und wenn das Konto leer ist, wird er es sofort kündigen und keiner kommt auf ihn....da die Bank, lt. des "Wissens"der Person, die Daten sofort löschen muss..
Die Person wurde wieder gewarnt zum Thema" Aufbewahrungsfristen" von Daten und Verträgen etc. Das sei Quatsch, sagte die Person, wenn da nichts mehr auf dem Konto sei, ist da nichts mehr...auf den Einwand, dass man die Transaktionen wie Barabhebungen lange nachvollziehen kann, würde nicht eingegangen.

Man hat der Person dann empfohlen, sich vom Hartz IV Bezug ab zu melden und von dem Erbe zu leben. Die Antwort der Person war, dass die Person als Selbständiger genug an Steuern bezahlt hat und er sich das jetzt so zurück holt....

Die Person hat das Konto im Ausland weiterhin und auf seinem/ihren Namen. Mit einer Kreditkarte der ausländischen Bank zahlt die Person viele Dinge in Deutschland.
Die Person wurde noch mal auf den Datenaustausch zwischen den Ländern hingewiesen und das die Person sehr viel Ärger haben wird, wenn das Finanzamt und auch das Jobcenter davon etwas erfährt.
Die lachende Antwort der Person war "Ich mache dann so (zeigt das" Schwören"-Zeichen) und dann kann man mir nichts. Ich habe nichts."
Einwände wie" es ist nachvollziehbar, welcher Betrag sich mal auf dem Konto befand und wann der große Betrag eingezahlt wurde" wird belacht.

Wir möchten der Person, weil eine nahe stehende Person mit der Person "verstrickt" ist, noch einmal die Konsequenzen nahe bringen um der Person die Augen zu öffnen, in was für eine Situation sie sich da gebracht hat.
Wir unterstützen keineswegs das Verhalten der Person oder finden es gut, was die Person gemacht hat und immer noch tut.

Wir möchten der Person mit Argumenten und Fakten die Augen öffnen, damit die Person, auch mit Konsequenzen, die dann aber milder ausfallen werden, als wenn es vom Staat aufgedeckt werden, sich ggfs öffentlich der Sache stellt, damit der Rattenschwanz der Lügen endlich aufhören kann und es nicht noch zu weiteren Straftaten kommt.

Ja, natürlich sollte sich die Person an einen Anwalt wenden, aber bis sich die Person die Faktenlage bewusst ist, wird die Person sich nicht juristisch beraten lassen.

Dazu brauchen wir die Fakten:
- auf Grund der hier erwähnten Tatsachen, wie heißen die Straftatbestände und mit welchen Strafen ist zu rechnen.

Danke für die Kommentare.

-- Editiert von Moderator topic am 17.07.2022 14:08

-- Thema wurde verschoben am 17.07.2022 14:08

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Wenn es um strafrechtliche Konsequenzen geht, kommt es auch darauf an, wann sich das alles ereignet hat. teilweise klingt es für mich so, als könnte die eine oder andere Tat schon wieder verjährt sein. Was etwa die Anrechnung des (verbliebenen) Immobilienvermögens auf den Hartz4-Bezug angeht, so gab es ab Beginn der Corona-Krise auch Ausnahmeregelungen, die dazu geführt haben, dass er tatsächlich größere Summen auf dem Konto liegen haben durfte, ohne dass es zu einer Anrechnung gekommen wäre.

Welche Straftatbestände hier alle verwirklicht sind, das hängt entscheidend von der jeweils genauen Vorgehensweise ab. Das gilt vor allem für die Taten rund um die Führung des Unternehmens unter falschem Namen.Sowohl was diese Tat angeht als auch was den Bezug der Sozialleistungen angeht, liegt aber jeweils recht offensichtlich ein (gewerbsmäßiger) Betrug vor (eigentlich besteht wohl schon der ganze Sozialbetrug bei genauem Hinsehen schon aus mehreren Taten). Nach § 263 StGB beträgt die Mindeststrafe dann 6 Monate Haft, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann, solange die Gesamtstrafe nicht über 2 Jahren liegt. Die Frage ist, was für eine Bewährung sprechen sollte bei jemandem, der seit vielen Jahren schlichtweg asozial lebt.

Die genauen Höhen der einzelnen Strafen sind wieder von vielen Details abhängig, insbesondere davon, um welche Zeiträume und Summen es hier ging. Gut möglich ist es aber, dass er am Ende bei über 2 Jahren Haft landet und dann direkt in Haft muss.

Dass das alles schnell auffliegen kann, ist vollkommen klar. Da er aber schon darauf hingwiesen wurde und es unbedingt besser wissen will (obwohl man gegenteilige Infos schnell bei Google findet), bringt es wohl nichts, ihm das nochmals zu erklären. Hier kann wohl nur noch ein Psychloge klären, wie es zu einer solchen Verdrängung der WIrklichkeit kommen kann.

Meiner Meinung nach werden solche "Experten" allenfalls dann zurück in die Realität geholt, wenn sie die Realität im Rahmen einer Gerichtsverhandlung knallhart vor Augen geführt bekommen. So eine Verurteilung kann auch manchen endlich wachrütteln.

Bei Betrügern ist es fast schon typisch, dass die sich für besonders clever halten und alles besser wissen wollen. Mein Rat an Sie wäre, dass Sie sich da nicht weiter einmischen und den Geschehnissen ihren Lauf lassen. Wenn Sie ihn auffliegen lassen wollen, dann machen Sie eine anonyme Mitteilung an die beteiligten Behörden. Ansonsten sollten Sie sich und die Ihnen nahestehenden Personen schützen und darauf achten, dass niemand diesem Mann zu nahe gerät, von ihm abhängig oder manipuliert wird. Für ihn irgendwelche Zahlungen zu übernehmen, damit er nicht auffliegt, ist am Ende womöglich für alle Beteiligten kontraproduktiv.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120113 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Milchgeld):
aber bis sich die Person die Faktenlage bewusst ist, wird die Person sich nicht juristisch beraten lassen.

Ihr habt schon Fakten aufgezählt, die Person ist offenbar beratungsresitenten.


Betrug, Steuerhinterziehung, Verfälschung von (beweiserblicher) Daten, Falsche Verdächtigung, Urkundenfälschung, Sozialbetrug, ... das kann je nach Ausgestaltung 10 - 15 Jahre geben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Milchgeld
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Verdächtigung

Falsche Verdächtigung? Die Person hat niemanden falsch verdächtigt. Falls ja, dann waere das noch die harmlostete seiner Taten

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120113 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Milchgeld):
Die Person hat niemanden falsch verdächtigt.

Doch, hier
Zitat (von Milchgeld):
denn das eigentliche Problem hatte der Verwandte im Ausland, der nun, unwissend, in Deutschland eine Geschäftsinsolvenz zu verantworten hatte.
Zurückgelassen wurden viele offene Rechnungen bei Lieferanten, Vermieter, Steuerberater und dem Finanzamt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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