Soziale kontakte von jugendlich im alter von 14 -18

19. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Chriss86
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 5x hilfreich)
Soziale kontakte von jugendlich im alter von 14 -18

Hi

Also ich hab ne frage...

und zwar wenn eine freundin von mir 15 1/2 ist und ihr freund 19 und die eltern den umgang nicht verbieten aber ihr verbieten rauszugehen und sich nur mit einer person - ihrer besten freundin zu treffen , hat sie nicht das recht auf soziale kontakte ? und wird das betraft wenn die eltern das nicht dulden ? würde mich interessieren ...

mfg chris

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Also die Eltern dürfen Kontakte untersagen, aber nur, wenn ein bestimmter Grund dafür vorliegt. Sie dürfen nicht das Rausgehen verbieten, nur, falls es abends, nachts usw. wäre. Falls ein Gespräch mit den Eltern nichts bringt, wäre vielleicht ein gemeinsames mit dem Jugendamt angebracht. Die würden vermitteln und eine Lösung finden, die für Beide annehmbar ist.

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#2
 Von 
Chriss86
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 5x hilfreich)

Ok danke dir !

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

ich bin mir da nicht so sicher, dass ein grund für ein kontaktverbot vorliegen muß. wenn ich mich recht erinnere müssen die eltern keine begründung abgeben.

mfg
chronoton

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#4
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

Ein Kontakverbot müssen Eltern zunächst nocht begründen, wie wollen Sie es aber druchsetzten? Einsprerren scheidet als Straftat aus. Ein Gerichtliches Kontakverbot muss dann schon dem Richter begründet werden wenn dieser nähmlich das recht eines dritten auf Freizügigkeit was ein Grundrecht darstellt beschneidet.

Auch ich halte ein gemeinsames Gespräch mti dem Jungendamt für angebracht, und notwendig.


MFG

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