Sozialhilfebetrug - Was kann ich meiner Bekannten jetzt raten?

2. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)
Sozialhilfebetrug - Was kann ich meiner Bekannten jetzt raten?

Folgender Fall: Eine Bekannte von mir bekommt seit etwa 3 Jahren Sozialhilfe. Sie ist 62 Jahre und wartet auf ihre Rente. Da die Sozialhilfe nicht ausreicht hat sie von ihrer Großtante etwa im Zeitraum von 2 Jahren 3000 EUR zusätzlich bekommen. Manchmal in Form von einer Mietzahlung, Strom, Nebenkosten manchmal etwas Bargeld usw.. Meine Bekante lebt wirklich ärmlich, die Räume sind kläglich eingerichtet, also sie hat sich wirklich nicht Bereichert. Jetzt ist diese Großtante zum Sozialamt gegangen und hat meine Bekannte (und sich selber) "Angezeigt" bzw. dem Sozialamt von den zusätzlichen Geldern erzählt. Jetzt will das Sozialamt mit meiner Bekannten reden. Was kann ich meiner Bekannten jetzt raten? Wie schlimm kann das werden für sie? Also es war wirklich keine böse Absicht von ihr, ach ja, ich sollte noch erwähnen das sie sehr starkes Rheuma hat und wirklich nicht arbeiten kann.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ich vermute, daß ein monatliches Geschenk von € 125,- an eine krankeSozialhilfeempfängerin nicht strafbar ist.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das wäre es nicht, wenn sie es gegenüber dem Sozialamt angeben hätte. Dazu hat sie sich nämlich verpflichtet. Es schadet gelegentlich nicht, die Formulare auf dem Sozialamt, die da unterschrieben werden, auch mal zu lesen.

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#3
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

Klar, ist mir auch bewusst, nun aber ist das "Kind in den Brunnen gefallen" und sie ist wirklich sehr krank. Ich wollte nur mal wissen was so auf sie zukommen kann? Aber ich denke auch das es nicht viel mehr als die Rückzahlung in Raten wird.

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das Sozialamt fordert das Geld sowieso zurück. Das hat mit einer Strafe ja nichts zu tun.

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#5
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Ich kenne das Problem leider aus eigener Erfahrung von der Mutter meiner Lebensgefährtin. Ich möchte und will hier nicht länger ausholen, aber da ging / geht es teilweise um 6-stellige Betrage in einem Zeitraum von 9 Jahren.

Im wirklich schlimmsten Fall ( Supergau ) wird das SA die Kohle haben wollen.

Dies bezweifle ich jedoch stark den 125.-- EURO naja ( meine Worte Fliegenschiss )
das das SA hier einen Riesenstaatsakt daraus macht. Vorsicht jedoch, kommt immer auf den Sachbearbeiter darauf an.
Nur strafrechtlich ( Betrug ) da haben Sie rein gar nix zu befürchten.

Meine persönliche Meinung hierzu :
Traurig aber leider wahr, manchmal verzweifle fast daran, rechtsstaatlich gemeint.
Grüße und gutes Gelingen

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#6
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

Betrifft mich nicht persönlich, aber danke für die Antwort.

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