Sozialleistungsbetrug/Schwarzarbeit

4. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)
Sozialleistungsbetrug/Schwarzarbeit

Folgender hypothetischer Fall: Person A erhält ALG II. Nebenbei arbeitet A für einige Stunden pro Woche für einen Stundenlohn von 6,-- Euro für B. A will diesen Nebenjob bei der zuständigen ArGe angeben, woraufhin B sagt, dass solle er mal erst lassen. B wolle das so abrechnen und das Geld jeweils bar ausbezahlen.

Nun hat A zwar zwei Monate für B gearbeitet, hat aber bisher von den insgesamt 669,00 Euro, die er eigentlich zu bekommen hätte, lediglich 40,00 Euro erhalten. Ob der Rest irgendwann nochmal ausbezahlt wird, erscheint im Augenblick mehr als fraglich.

Nun droht die Ehefrau von B - warum auch immer - damit, A anzuzeigen, weil er seinen Nebenverdienst nicht beim Amt angegeben hat.

Folgende Fragen:

1. Hat A sich bereits des Leistungsbetruges schuldig gemacht, obwohl er praktisch kein Geld für seine Arbeit bekommen hat?

2. Falls das ausstehende Geld doch noch bezahlt wird, kann A einer Strafe entgehen, indem er unmittelbar nach Erhalt des Geldes, also nach Zufluss, den Verdienst nachträglich angibt und die zu viel erhaltenen Leistungen entsprechend zurück erstattet?

3. Wenn eine strafbare Handlung von A vorliegt, mit welcher Strafe hat er zu rechnen? Anzumerken ist hierbei, dass A wegen Betruges (nicht bezahlte Mietforderung) mit einer Geldstrafe "vorbelastet" ist.

4. Inwieweit macht sich in diesem ganzen Sachverhalt eigentlich auch Person B strafbar, der ja, wenn man so will, einen Schwarzarbeiter beschäftigt?

Schon jetzt danke für alle konstruktiven Antworten.

Gruss,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blobb
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 52x hilfreich)

Zu 1.

Ich würd sagen ja es werden ja keine Sozialabgaben gezahlt.

Zu 2.

Das sollte Person A jetzt schon machen daach ist es vermutlich schon zuspät und die Ordnungswiedrigkeit ist komplett.

Zu 3.

Schwarzarbeit ist zwar nur eine Ordnungswidrigkeit, es kann aber nach dem SchwArbG sowohl gegen den Schwarzarbeiter, als auch den Auftraggeber eine Geldbuße bis zu 300.000 Euro festgesetzt werden. Die Strafe für den nicht vorbestraften Ersttäter hängt stark vom Umfang und Ausmaß der Schwarzarbeit ab und kann hier nicht pauschal abgegeben werden. Die Strafe erhöht sich entsprechend, wenn gleichzeitig eine Steuerhinterziehung vorliegt. (Quelle Freenet).

Zu 4.

Ich gedenke im vollem Umfang wie der "Arbeitnehmer".

Hallo Axel

Da mir selbst schonmal sowas passiert ist einen kleinen erfahrungsbericht von mir.

Ich hab als Installateur keinen job gefunden da ich zu wenig berufserfahrung hatte. Mir wurde eine stelle für 4 € cash angeboten welche ich annahm.Dabei konnte ich mich auch gleichzeitig in meinen beruf wieder einarbeiten.
Ein wenig später stellte mein chef noch einen "mitarbeiter" ein. Er war Rumäne,sprach nicht ein Wort deutsch und man musste ihm die Funktionsweise eines Hammers erklären.
Ich fuhr meinen Kollegen jeden abend nach hause und holte ihn moins früh wieder ab.

Später erfuhr ich das diese *ungelernte* Arbeitskraft 2 € mehr bekam wie ich als gelehrter.
Ich konfrontierte damit meinen chef der mir ab da garnichts mehr auszahlte und meinte das ich froh sein solle wenigstens etwas zu verdienen.
Da mir jetzt auffieldas ich eigendlich nur Taxi spielte und mir für wenig geld den Arsch aufgerissen habe,begann ich zu zweifeln. Streit hatte ich eh schon mit ihm was sollte noch weiter passieren?

Ich beschloss mich selbst anzuzeigen da ich auch ein schlechtes gewissen hatte. Da ich vorher nicht aufgefallen war bin ich mit nem blauen auge davon gekommen. Leistungen wurden mir keine gestrichen (gottsei dank).

Die Firma gibt es heute nicht mehr.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

Hallo Blobb

Danke für Deine Einschätzung, die sich weitestgehend auch mit meiner deckt. Nochmal zu 1: Richtig, es werden, bzw. wurden, keine Sozialabgaben bezahlt. Aber diese wären doch bei dem geringen Verdienst (669,00 Euro in 2 Monaten) sowieso nicht angefallen, oder?

Und zu 2 und 3: Das Schwarzarbeit nur eine Ordnungswidrigkeit ist, wußte ich gar nicht. Aber, hier geht es ja nicht nur um Schwarzarbeit, sondern auch um die Straftat Betrug. Ändert das etwas an Deiner Einschätzung?

Gruss,

Axel

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Blobb
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 52x hilfreich)

Zu 1.

Das wären 334,5 € pro monat die du hast erarbeitet. Die werden dir auf alle fälle aufs Arbeitslosengeld angerechnet aber frag mich bitte nich auf welche höhe.


Zu 2.

Die Straftat bzw der Betrug geht ja nicht von dir aus sondern von deinem *Arbeitgeber*. Kannst ja immernoch sagen das der AG dir stets nen Arbeitsvertrag angeboten hat und dich schmorren hat lassen.

Das mit dem Arbeitsvertrag hab ich auch so gesagt deswegen ist bei mir nichts weiter passiert denke ich. ;)

Wie sich das allerdings mit vorrausgegangen Betrug deckt welcher in einer ganz anderen sache angefallen ist (also nicht Schwarzarbeit) kann ich dir leider nicht sagen. Jedoch bin ich der meinung das man sooooo tief nicht nachforschen wird über deine Vergangenheit.

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