Hallo,
ich habe folgende Fragen zum Thema Sozialstunden:
Vorab, ich muss 40 Tage a 6 Stunden, oder 30 Tage a 8 Stunden wegen eines Verkehrsdeliktes ableisten.
Heute habe ich telefonisch von der STA erfahren dass ich bis spätestens 25.5 mit meinen Sozialstunden beginnen muss. Nicht mal ne Woche, schon ein wenig kurz, oder nicht?
Wieviel Zeit ist denn die Regel, oder welche Zeitspanne bekommt man normalerweise um die Arbeit anzufangen.
Wie sieht es aus, wir also meine Freundin und ich haben eine Woche Urlaub gebucht, deshalb habe ich nachgefragt ob ich ned eine Woche später anfangen kann. Muss ich sowas wirklich absagen? Oder ist es ok, wenn man das für eine Woche dann verschiebt?
Was hat man denn für Rechte und Pflichten, denn darüber gibt mir keiner Auskunft, es gibt angeblich keine Merkblätter oder sowas. Und im Netz habe ich bisher auch nichts gefunden.
Wäre schön wenn sich ein Paar Antworten sammeln würden. Damit ich hned ganz so doof dastehe.
Liebe Grüße
Menel
Sozialstunden - Wieviel Zeit ist denn die Regel?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
soweit ich weiß, muß man die Arbeitsstunden zwar nach einer bestimmten Zeit erledigt haben, aber man kann das mit der Stelle regeln, wo man die Arbeitsstunden ableisten muß.
Davon einmal ganz abgesehen bekommt man doch eigentlich einen schriftlichen Bescheit vonm zuständigen Amtsgericht u. da steht dann zwar drin, bis wann man Zeit hat, die Sozialstunden abzuleisten, aber nicht, wieviele Stunden man am Tag arbeiten muß, jedenfalls war das bei meinem Sohn so!
Ja das denke ich mir auch, ich habe aber auch sehr viel darüber im Inet gelesen, und bei allen ist es unterschiedlich.
Ich habe heute mit der Dame von der Sta telefoniert, sie meinte sie hat gestern den Bescheid per Post an mich versendet mit der Bemerkung binnen einer Woche, also zum nächsten Donerstag. da das ja ein Feiertag ist, also bis spätestens zum Mittwoch.
Ich verstehe ja dass das ganze eine Strafe sein soll und habe damit ja auch kein Problem, im gegenteil, ich finde es saugut dass es so eine Regelung gibt. Aber was ist so schwer daran das ganze eine Woche nach hinten zu schieben? Deshalb muss ich doch meine Strafe auch ableisten.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich würde mich an Deiner Stelle erst einmal mit der zuständigen Einrichtung, wo Du Deine Arbeitsstunden ableisten sollst sprechen (den Urlaub wpürde ich aber nicht unbedingt erwähnen) u. dann versuchen, den Beginn der Arbeitsstunden zu verschieben, das dürfte "eigentlich" kein Problem sein u. die Staatsanwaltschaft kann ohnehin nichts mehr machen, wenn sie im Nachhinein erfährt, das Du für die Ableistung der Sozialstunden etwas länger gebraucht hast!
Es ist auch von Bedeutung ob es hier um Sozialstunden nach Jugendrecht geht oder um eine umgewandelte Geldstrafe im Erwachsenenrecht, oder um eine Auflage nach § 153a StPO
.
Im Fall Jugendrecht ist Ansprechpartner die Jugendgerichtshilfe.
Im Fall umgewandelte Geldstrafe kann man in der Regel (!) mit der jeweiligen Einrichtung bei der man arbeiten will/soll etwas vereinbaren, so daß der Urlaub möglich sein sollte, solange die Stunden in akzeptabler Zeit erledigt werden. Letztendlich wäre der Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft der Ansprechpartner bzgl. Verschiebung o.ä. Allerdings ist es hier ja ggf. auch so, daß man die Sache ja umgewandelt haben wollte. Wenn einem dann die Terminierung nicht paßt, bleibt es einem auch unbenommen die (eigentl.) Geldstrafe zu zahlen.
Im Fall § 153a StPO
ist iaR. im vorläufigen Einstellungsbeschluß eine Frist genannt, in der man die Stunden abzuleisten hat. Auch hier wäre der Rechtspfleger der StA Ansprechpartner.
PS: Auf ggf. Nachfragen werde ich leider nicht eingehen können, da ich z.Zt. im Urlaub bin, und nur mal eben aus dem I-net-Cafe heraus hier reingeguckt habe. Aber es sind ja genug kompentente Kollegen hier um ggf. Nachfragen zu beantworten. >Grüße aus dem Urlaub und bis die Tage... Bob
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten