Hallo,
und zwwar hat meine Freundin die Auflage bekommen Sozialstunden zu erledigen. Nun ist das Problem das sie es sehr mit dem Rücken hat und schon mehrere stellen hatte wo sie nur putzen musste. Das schaffst sie gesundheitlich nicht mehr, sie darf sich nicht lange Bücken únd kann nicht lange stehen, muss wechseltätige Aufgaben machen. Ihre Bewährungshelferin ist die Woche noch im Urlaub, da hat sie erst am Dienstag wieder einen Termin. Was kann man nun machen?Muss Sie ein Attest vom Orthopäden bzw Gesundheitsamt vorlegen oder wie kann man sowas am besten lösen das sie trotzdem ihre strafe "abbumeln" kann.
Vielen Dank für eure Hilfe
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Sozialstunden
Gesundheitliche Einschränkungen sind zu belegen.
Sollte es diese Belege nicht geben und die Sozialstunden werden nicht abgeleistet, droht Arrest.
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Danke für deine Antwort. Reicht das vom Hausarzt aus oder mss das vom Orthopäden sein oder muss das sogar vom Arzt aufm Gesundheitsamt bescheinigt werden?
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@ Andreas,
wenn die Dame schon zur Bewährungshelferin muß, droht ihr kein Arrest, sondern der Widerruf der Bewährung.
@ TE,
sie kann ja zunächst mal ein Attest vom Hausarzt bringen. Ob das genügt, wird man ihr dann schon mitteilen - ich denke aber schon, denn es geht ja nur eine andere Einsatzstelle und nicht um eine völlige Unfähigkeit, die Stunden abzuleisten.
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Da anscheind nur Putzen angesagt ist wird es darum gehen die Stunden gar nicht machen zu können, es sei den man kann ihr ein Stelle bieten wo sie ihre Gesundheit nicht gefährdet.
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Ich habe mir die alten Threads mal angeschaut - wie Streetworker schon schrieb, kommt es darauf an, wann die Geduld des Jugendrichters zu Ende ist. Und angesichts der Vorgeschichte zweifle ich jetzt doch daran, ob ein hausärztl. Attest reicht...
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quote:
wann die Geduld des Jugendrichters zu Ende ist.
...und das wird im Normalfall nicht mehr lange dauern. Dann gibts das "kleine Damengedeck" (die 4 Wochen Arrest am Stück) und dann hat sich der Fall erledigt. Die Stunden müssen dann auch nicht mehr gemacht werden, bzw. müßten schon, aber es gäbe dann keine "Zwangsmittel" mehr die Erledigung "herbeizuführen".
quote:
es sei den man kann ihr ein Stelle bieten wo sie ihre Gesundheit nicht gefährdet.
So unglaublich es auch klingen mag: Man darf sich auch durchaus selber um eine Stelle kümmern, die man "schafft" und die -vielleicht- sogar noch Spaß macht. Wenn man sich mit der Suche keine 2 1/2 Jahre Zeit läßt und den Jungendrichter darum bittet, einen zu dieser, selbst gesuchten, Stelle zuzuweisen, gibt es in aller Regel keinen Grund, warum der JuRi das nicht machen sollte.
Ganz allgemein verhält es sich bei erteilten Auflagen/Weisungen im Jugendrecht nicht so, dass man sich diejenigen Auflagen raussuchen und erledigen kann, auf die man halbwegs Lust hat und die anderen läßt man halt sein, weil sie "uncool", or whatever, sind.
quote:
wird es darum gehen die Stunden gar nicht machen zu können
Tja, wenn "Ihr" meint, derartig hoch "pokern" zu wollen, mach(t) das. Nur am Ende nicht wundern, wenn 4 Wochen Jugendarrest in der JAA Halle/Saale, der Jugendarrestabteilung -weiblich- der JVA für Frauen Chemnitz oder der JAA Weimar angesagt sind. Alle 3 "Einrichtungen" sollen nicht "so toll" sein, wie man hört. Ich "tippe" auf eine dieser 3 Einrichtungen, weil der eine oder andere Begriff in Deinen Beiträgen -dialektmäßig- auf eine regionale Herkunft aus Sachsen-Anhalt, Sachsen oder östliches Thüringen hindeutet. Und da wären die 3 halt die zuständigen Anstalten. Ich kann mich natürlich auch irren, was die regionale Herkunft angeht.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert am 03.08.2011 20:50
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