Hallo ich habe heute erst den Beschluss erhalten erst wusste ich nur von bewährung. Nun ist es bewährung mit sozialstunden. Da ich aber erst vor ein paar Monaten entbunden habe und dieser Fall vor 2 Jahren passiert ist und es solange bis zum Urteil gedauert hat. Ist meine Frage nun kann ich die sozialstunden auch in eine Geldstrafe umwandeln lassen und kann man gegebenfalls den Einsatzort selbst entscheiden ?
Sozialstunden ?
2. Februar 2026
Thema abonnieren
Frage vom 2. Februar 2026 | 17:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialstunden ?
#1
Antwort vom 2. Februar 2026 | 18:23
Von
Status: Unbeschreiblich (42871 Beiträge, 14796x hilfreich)
Bei eigener Erkrankung ist es möglich, unter strengen Voraussetzungen. Also, allein die Existenz eines Säuglings, da bin ich eher skeptisch. Die "Schonzeit" ist ja 2 Monate nach der Geburt vorbei; da kann man also auch wieder arbeiten. Ich sehe da eher die Option, den speziellen Umständen bei der Auswahl des Arbeitsplatzes Rechnung zu tragen.
wirdwerden
#2
Antwort vom 2. Februar 2026 | 18:38
Von
Status: Unbeschreiblich (130580 Beiträge, 41546x hilfreich)
Zitat :Ist meine Frage nun kann ich die sozialstunden auch in eine Geldstrafe umwandeln lassen
Zumindest kann man es - gut begründet - beantragen.
Zitat :kann man gegebenfalls den Einsatzort selbst entscheiden ?
Indirekt. Einfach in dem man sich informiert, wer in der Umgebung die Ableistung von Sozialstunden anbietet und dort anfragt und diesen Einsatzort dann vorschlägt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 5. Februar 2026 | 18:31
Von
Status: Praktikant (871 Beiträge, 339x hilfreich)
Zitat :kann man gegebenfalls den Einsatzort selbst entscheiden ?
oftmals bekommt man vom Sozialen Dienst der Justiz oder vom Bewährungshelfer eine Liste mit verschiedenen Einsatzorten, da kann man sich dann einen davon raussuchen bei dem man dann die Stunden ableistet
man kann natürlich auch einen Einsatzort selbst vorschlagen, wenn der Bewährungshelfer keine Einwände dagegen hat, wird man da keine Steine in den Weg legen und das genehmigen
es müssen jedoch realistische Einsatzorte sein z.b bei Pflegeheime, Kindergärten, Tafeln, Sportvereinen, Kleiderkammern, Obdachlosenhilfe ect pp
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
305.974
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten