Sozialstunden ?

2. Februar 2026 Thema abonnieren
 Von 
Gast 95
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialstunden ?

Hallo ich habe heute erst den Beschluss erhalten erst wusste ich nur von bewährung. Nun ist es bewährung mit sozialstunden. Da ich aber erst vor ein paar Monaten entbunden habe und dieser Fall vor 2 Jahren passiert ist und es solange bis zum Urteil gedauert hat. Ist meine Frage nun kann ich die sozialstunden auch in eine Geldstrafe umwandeln lassen und kann man gegebenfalls den Einsatzort selbst entscheiden ?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42871 Beiträge, 14796x hilfreich)

Bei eigener Erkrankung ist es möglich, unter strengen Voraussetzungen. Also, allein die Existenz eines Säuglings, da bin ich eher skeptisch. Die "Schonzeit" ist ja 2 Monate nach der Geburt vorbei; da kann man also auch wieder arbeiten. Ich sehe da eher die Option, den speziellen Umständen bei der Auswahl des Arbeitsplatzes Rechnung zu tragen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130580 Beiträge, 41546x hilfreich)

Zitat (von Gast 95):
Ist meine Frage nun kann ich die sozialstunden auch in eine Geldstrafe umwandeln lassen

Zumindest kann man es - gut begründet - beantragen.



Zitat (von Gast 95):
kann man gegebenfalls den Einsatzort selbst entscheiden ?

Indirekt. Einfach in dem man sich informiert, wer in der Umgebung die Ableistung von Sozialstunden anbietet und dort anfragt und diesen Einsatzort dann vorschlägt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(871 Beiträge, 339x hilfreich)

Zitat (von Gast 95):
kann man gegebenfalls den Einsatzort selbst entscheiden ?


oftmals bekommt man vom Sozialen Dienst der Justiz oder vom Bewährungshelfer eine Liste mit verschiedenen Einsatzorten, da kann man sich dann einen davon raussuchen bei dem man dann die Stunden ableistet

man kann natürlich auch einen Einsatzort selbst vorschlagen, wenn der Bewährungshelfer keine Einwände dagegen hat, wird man da keine Steine in den Weg legen und das genehmigen
es müssen jedoch realistische Einsatzorte sein z.b bei Pflegeheime, Kindergärten, Tafeln, Sportvereinen, Kleiderkammern, Obdachlosenhilfe ect pp

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