Sozialstunden im behördlichen Führungszeugnis

10. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sozpaed
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialstunden im behördlichen Führungszeugnis

Hallo an alle!

Ich hoffe, ich bin hier richtig und mir kann jemand weiterhelfen. Ich beende bald mein Studium der Sozialen Arbeit und bin im Moment dabei, Bewerbungen loszuschicken, u.a. an verschiedene Landratsämter. Da die ja - soweit ich weiß - ein behördliches Führungszeugnis verlangen, bin ich etwas beunruhigt.

Ich war von 2002 bis 2004 an einer Berufsoberschule, habe dort mein Abi nachgeholt und dummerweise zu Unrecht BAföG bezogen. Ich habe am 3.9.2002 (da war ich 19 Jahre alt) und am 26.5.2003 (da war ich 20 Jahre alt) BAföG beantragt und aufgrund meiner falschen Angaben im Antrag auch vom 1.9.02 bis 31.7.04 (also während meiner gesamten Zeit an der Schule) BAföG erhalten. Ohje, ich schäm mich dermaßen dafür. Am 17.07.06 kam dann ein Brief der Kriminalinspektion, in dem mir "Sonstiger Sozialleistungsbetrung nach § 263 StGB " vorgeworfen wurde. Ich hab dazu Stellung genommen und meine Schuld voll eingeräumt. Es folgte die Anklageschrift wegen Betrugs. Ich hatte dann auch einen Termin bei der Jugendgerichtshilfe. Am 17.01.2007 fand die Hauptverhandlung statt. Ich wurde dann zu 40 Sozialstunden "verurteilt". Oder sie wurden mir auferlegt? Die hab ich dann natürlich auch unmittelbar abgeleistet. Weiter geschah nichts, also keine Geldstrafe oder sonstiges.

Steht denn das nun im Führungszeugnis, wenn ich das bei einer Behörde vorlege? Oder sonst irgendwo? Bin ich deswegen vorbestraft?

Im Voraus vielen Dank für die Antworten!

Sozpäd

-- Editiert am 10.11.2009 10:05

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

tja, es handelt sich entweder um ein mit Auflage eingestelltes Verfahren oder ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht. Beides steht nicht im FZ, auch nicht in dem für Behörden. Übrigens steht es auch nicht im Bundeszentralregister (falls Sie mal eine Verbeamtung anstreben).

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.818 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen