Sozialstunden in Geldstrafe umwandeln Fragen

8. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Troyster
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)
Sozialstunden in Geldstrafe umwandeln Fragen

Hallo, falls das der falsche Therad ist, bitte verschieben, habe nicht erkennen können wo die Frage reinkommt
Ich bin zum Tatzeitpunkt über 18 gewesen aber unter 21 und wurde per Jugendstrafrecht verurteilt
Ich wurde verurteilt zu 80 Sozialstunden wovon ich 69,25 abgeleistet habe dementsprechend fehlen noch 10,25 Stunden. Da ich aber am 01.09 eine Ausbildung angefangen habe ist es mir nicht möglich die Stunden abzuleisten, die Jugendgerichtshilfe ist total überlastet und kann mir keine Stelle anbieten für Samstags. Jedenfalls habe ich dann angeboten die restlichen Stunden abzubezahlen und man meinte ich solle einen Antrag bei Gericht einreichen
Nun meine Fragen: ich hatte, bevor ich die 80 Sozialstunden angetreten habe mich bereits über eine Abbzahlung erkundigt, da ich zu dem Zeitpunkt berufstätig war (450€ Minijob). Da ich mit dem errechneten Tagessatz deutlich günstiger herausgekommen wäre wollte ich die abbezahlen mit einem Tagessatz von 15€, jedoch meinte die Frau das es im Jugendstrafrecht so ist das eine Sozialstunde 10€ kostet und da habe ich es dann gelassen, da mir 800€ zu viel waren. Heute am Telefon wollte die Frau aber wissen wie viel ich am Telefon verdiene, aufgrund des Tagessatzes, damit sie es dem Gericht sagen kann. Nun stellt mich mir dir Frage, was stimmt nun? Muss ich 10€ pro Stunde bezahlen oder per Tagessatz?
Zweite Frage: Der Antrag ist ja formlos, kann man den auch per Email einreichen oder muss es per Post sein? Da ich keinen Drucker habe? Es handelt sich hierbei um das Amtsgericht Neu-Ulm
Dritte Frage: Würde die Antwort per Email oder per Post kommen?
Vierte Frage: Wenn es über Tagessatz läuft, wie viel muss ich zahlen? Ich verdienen 811€ netto im Monat und muss noch 10,25 Stunden ableisten
Waren jetzt paar mehr Fragen ^^ naja, bin dankbar für jede Antwort :) schönen Abend noch




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34342 Beiträge, 17770x hilfreich)

Es gibt keinen "Umrechnungssatz" für Sozialstunden nach dem JGG - insofern kann der Richter das frei festlegen. Die 10 Euro dürften schlicht auf Erfahrung beruhen, nicht auf irgendeiner gesetzlichen Regelung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2084 Beiträge, 552x hilfreich)

Zitat (von Troyster):
Der Antrag ist ja formlos, kann man den auch per Email einreichen oder muss es per Post sein?


E-Mail ist nicht so gut, da es Gerichte gibt, die E-Mails nicht wirklich bearbeiten. Gibt es teilweise auch Dienstanweisungen, dass es so zu handhaben ist.

Bei einem Freund ausdrucken evt.?

Ich würde ja sagen einen Onlinedienst zum faxen benutzen, aber dann fehlt ja auch eine Unterschrift.


Zitat (von Troyster):
Würde die Antwort per Email oder per Post kommen?


Ich würde fast mit Sicherheit auf Post tippen. :-)

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#3
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2084 Beiträge, 552x hilfreich)

Ganz altmodisch, komplett handschriftlich geht übrigens auch. :-)

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128759 Beiträge, 41123x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Bei einem Freund ausdrucken evt.?

Gibt auch "Copy-Shops" die das anbieten.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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