Sozialstunden in Geldstrafe umwandeln lassen möglich ?

29. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.02.2019 21:36:01
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 13x hilfreich)
Sozialstunden in Geldstrafe umwandeln lassen möglich ?

Hallo an alle :)
Ich fange ja ab Jan. an meine Sozialstunden zu machen, zeitgleich muss ich vom Jobcenter eine Maßnahme von einem Monat machen (habe dies abgeklärt Stunden werden dann davor oder danach gemacht) da ich mich ja fleißig bewerbe, kann es jetzt nächste Woche sein, dass ich einen Arbeitsvertrag bekomme.
Kann ich dann meine Sozialstunden (100Std.) auf eine Geldstrafe (Ratenzahlung) umwandeln/ändern lassen?

Über eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Kann ich dann meine Sozialstunden (100Std.) auf eine Geldstrafe (Ratenzahlung) umwandeln/ändern lassen? Sie können das zumindest beantragen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12319.02.2019 21:36:01
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Kann ich dann meine Sozialstunden (100Std.) auf eine Geldstrafe (Ratenzahlung) umwandeln/ändern lassen? Sie können das zumindest beantragen.


Vielen Dank, geht sowas in den meisten Fällen durch ? Da ich nur noch 4 Monate Zeit habe für die Stunden, und wenn ich Vollzeit arbeiten würde gegebenenfalls auch Schichtarbeit , dann würde das schwierig werden.

12x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7198 Beiträge, 1513x hilfreich)

Sozialstunden kann man auch am Wochenende ableisten.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich zitiere einen mit Schreiber aus einem ihrer anderen Stränge :

Zitat (von spatenklopper):
Davon ab können 100 Std. in "Vollzeit" in 2 1/2 Wochen erledigt werden, von daher dürften 4 Monate noch Zeit genug sein, wenn man es nicht schleifen lässt.


Alles easy

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
guest-12319.02.2019 21:36:01
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 13x hilfreich)

Vielen Dank an alle , da bin ich mal wieder beruhigt :)

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Es kommt darauf an, auf welcher Rechtsgrundlage die Sozialstunden auferlegt worden. Bei dir ist es ja eine Bewährungsauflage. Wenn du eine Vollzeitarbeitsstelle bekommen würdest, könntest du eine Änderung der Bewährungsauflage beantragen.

Bei einer Vollzeitarbeitsstelle würde das auch sehr sicher durchgehen. Bei einer vierwöchigen Maßnahme vom Arbeitsamt würde ich persönlich als Richter die Auflage nicht abändern. Denn - zum einen hätte ich mir vorher Gedanken gemacht, warum ich Sozialstunden als Auflage mache und nicht von vornherein eine Geldauflage. Und zum anderen bleibt ja trotz der Maßnahme noch genug Zeit für die Sozialstunden.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 30.12.2018 16:10

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#7
 Von 
guest-12319.02.2019 21:36:01
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Es kommt darauf an, auf welcher Rechtsgrundlage die Sozialstunden auferlegt worden. Bei dir ist es ja eine Bewährungsauflage. Wenn du eine Vollzeitarbeitsstelle bekommen würdest, könntest du eine Änderung der Bewährungsauflage beantragen.

Bei einer Vollzeitarbeitsstelle würde das auch sehr sicher durchgehen. Bei einer vierwöchigen Maßnahme vom Arbeitsamt würde ich persönlich als Richter die Auflage nicht abändern. Denn - zum einen hätte ich mir vorher Gedanken gemacht, warum ich Sozialstunden als Auflage mache und nicht von vornherein eine Geldauflage. Und zum anderen bleibt ja trotz der Maßnahme noch genug Zeit für die Sozialstunden.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 30.12.2018 16:10


Vielen Dank für deine Antwort, super wenn das dann gehen würde. Die Maßnahme kam erst nach dem Urteil, und wurde durch Bewährungshilfe an das Gericht geschickt, dass die dort Bescheid wissen, für die Maßnahme möchte ich natürlich nicht eine Abänderung beantragen lediglich bei der Vollzeitstelle dann :-)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12319.02.2019 21:36:01
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo nochmal...
Habe noch eine kleine Frage : Und zwar wenn ich dort die stunden machen wie notiere ich mir am besten nochmal für mich die Stunden selber einen (Stundenzettel) machen ? Da ich auch der BWH beim kommenden Termin mit bringen soll wieviel Stunden ich gemacht habe schon, oder einfach den Leiter der Einrichtung fragen das er mir was ausstellten tut? Danke euch

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Bewährungsauflagen können immer geändert werden. Es gibt auch Mischformen. Es könnte also die Stundenzahl reduziert und dafür zusätzlich eine Zahlungsauflage gemacht werden.

Sie können sich die Stunden natürlich selbst notieren. Der Arbeitgeber rechnet allerdings die Stunden gegenüber dem Bewährungshelfer ab. Auf die Angaben der Verurteilten möchte man sich da eher nicht so verlassen müssen.

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

So ist es. Der Arbeitgeber bekommt ein Formular vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft (je nachdem) auf dem er die Stunden bestätigt, bzw. halt am Ende bestätigt, dass alle Stunden gemacht wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12319.02.2019 21:36:01
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 13x hilfreich)

Ok super dankeschön, also muss ich da nichts machen, und einfach Fragen ob er mir für die BWH ein Zettel austellt meiner schon erbrachten Stunden ?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das macht er auch unaufgefordert bzw. auf Anforderung des BW-Helfers. Aber es schadet ja nicht, dann haben Sie eine Übersicht.

3x Hilfreiche Antwort

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