Sozialstunden - kann ich die auch woanders ableisten?

19. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Samybaby2006
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialstunden - kann ich die auch woanders ableisten?

Hallo, habe 50Sozialstunden wegen Betruges bekommen. Nun soll ich vom Jugendgerichtshelfer aus in einem Altenheim diese ableisten. Meine Frage ist nun, kann ich diese auch woanderst, z.B. in einem Tierheim ableisten?
Danke für eure Hilfe
Gruß Melanie




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

Altenheim ist genau das richtige. Soll ja nicht zum Spaß sein...

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pedestrian
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat azrael: Altenheim ist genau das richtige.

Ich frage mich, ob die Bewohner das genauso sehen würden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

Nun ja, der Jugendgerichtshelfer wird sich dabei was gedacht haben und das Samybaby für reif und kompetent genug gehalten haben, sich ein wenig um alte Damen und Herren zu kümmern, ihnen Aufmerksamkeit zu schenken, den geplagten Pflegerinnen ein wenig zur Hand zu gehen, vielleicht auch mal die eine oder andere auch unangenehme Aufgabe zu übernehmen. Das soll ja zur Verantwortung erziehen.
Mit Hunden Gassi gehen kann man auch mit Nachbars Lumpi... ;)

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pedestrian
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 34x hilfreich)

Ich bin deshalb so wenig begeistert, weil ich in einem vergleichbaren Fall schon mal mitbekommen habe, wie den Bewohnern auf einmal Geld abhanden kam. Das ging über mehrere Wochen so, und schlußendlich konnte der Täter mit präparierten Geldscheinen überführt werden. Aber bei insgesamt nur 50 Stunden 'Dienstzeit' wäre die Zeit für Ermittlungen möglicherweise zu kurz.

Deshalb denke ich, alte und teilweise hilflose Menschen sollte man besser nicht mit Straftätern allein lassen, schon gar nicht, wenn die Vorstrafen sich wie in diesem Fall auf Eigentumsdelikte beziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34461 Beiträge, 17813x hilfreich)

Hi,

wenn die Stunden nach Weisung der JGH abgearbeitet werden sollen, dann hat die jetzt entschieden und da kann man dann nichts mehr machen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.826 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.567 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.