Sozialstunden mit Verurteilung im Führungszeugnis?

8. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Freefighter666
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialstunden mit Verurteilung im Führungszeugnis?

Hallo,

Ich wurde mal verurteilt mit Jugendstrafrecht wo ich 18 war für Computerbetrug.

80 Sozialstunden habe ich bekommen.

Wichtig ist jetzt für mich zu wissen ob dieses im Führungszeugnis steht, da ich vorhabe ein Visum zu beantragen.

Bitte beachten, dass eine Verurteilung stattgefunden hat. Ich habe leider nur ungenau Aussagen gefunden, deshalb wäre es gut, wenn das einer wüsste.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Es handelt sich bei dieser Verurteilung um eine "Erziehungsmaßregel" [§ 10(1)4 JGG ] oder ein "Zuchtmittel" [§ 15(1)3 JGG ]. Beides wird nicht in Führungszeugnis aufgenommen, auch nicht ins Bundeszentralregister. Ein Eintrag erfolgte lediglich ins Erziehungsregister. Der Eintrag wird mit Vollendung des 24. Lebensjahres aus dem Erziehungsregister entfernt [vgl. § 63 BZRG ]. Auskunft aus dem Erziehungsregister bekommen nur sehr wenige Stellen (in der Haptsache Gerichte und Staatsanwaltschaften, Waffenbehörden) [vgl. § 61 BZRG ]

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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