Sozialstunden - noch keinen Brief erhalten?

30. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
ascor
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialstunden - noch keinen Brief erhalten?

Guten Tag,

Vor knapp über einem Monat wurde ich vor dem Jugendschöffengericht zu einer Arbeitsauflage von 100 Stunden verurteilt. Der Richter meinte beim Urteilsspruch, dass ich eine Frist von 3 Monaten hätte um diese zu erledigen.

Nun ist das so, dass bei mir jetzt die Sommerferien anfangen und ich habe auch extra meinen Anwalt gefragt ob ich mir eine Arbeitsstelle selber suchen solle, er meinte, dass sie mir einen Brief schicken würde indem mir mittgeteilt wird, wann und wo ich die Sozialstunden machen müsse. Bei einer vorherigen Verurteilung war das auch so. Nur kam da der Brief schon nach 2 Wochen. Nun ist die Verhandlung schon knapp über einem Monat her und es ist immer noch kein Brief gekommen.

Ich habe nur Zeit in den Sommerferien die Sozialstunden abzuleisten, denn ich bin noch Schüler , und muss Anfang September wieder zur Schule , und habe da dann auch kaum Zeit unter der Woche.

Sollte ich mich vielleicht mal beim Richter melden und sagen das ich noch keinen Brief erhalten habe oder ist das völlig normal?

gruß Alex

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Du solltest Dich bei der Jugendgerichtshilfe (iaR. beim Jugendamt angesiedelt) melden, denn die ist für die Zuweisung der Stelle zuständig, zumindest in den allermeisten Bundesländern. Falls Sie es in Deinem Bundesland nicht sein sollte (sondern z.B. die Gerichtshilfe der StA, die es auch bei Erwachsenen ist), kann man Dir bei der JGH zumindest die richtigte, zust. Stelle nennen. Vielleicht hast Du ja auch den Brief vom letzten Mal noch. Da steht der Absender ja auch drauf.

Ansonsten kann ich die Info Deines Anwalts auch aus min. 2 Gründen nicht ganz nachvollziehen:

Zum einen kann ein Brief auch mal verloren gehen, so dass Du ggf. lange darauf warten könntest, wenn Du Dich nicht mal selber kümmerst und nachfragst. Denn letztendlich tritt nach einigen Tagen die sog. Zustellfiktion ein, wenn der Brief im Postausgang der JGH dokumentiert ist, d.h. er gilt als zugestellt, egal ob er angekommen ist, oder nicht (da solch ein Brief keiner förmlichen Zustellung bedarf, d.h. der Empfnag muß nicht quittiert werden). Zum anderen hat es den entscheidenen Vorteil sich selber zu kümmern (anstatt abzuwarten), dass man sich selber eine Stelle suchen kann, die einem vielleicht halbwegs Spaß macht (z.B. Tierheim, oder kommunales Schwimmbad bei dem Wetter) anstatt irgendeine "spaßfreie Maloche" (wie z.B. Bäume fällen im Stadtwald oder Müll sammeln im Park)

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Ich habe nur Zeit in den Sommerferien die Sozialstunden abzuleisten, denn ich bin noch Schüler , und muss Anfang September wieder zur Schule , und habe da dann auch kaum Zeit unter der Woche. <hr size=1 noshade>


Das wäre dem Gericht egal. Dann müßtest Du die Stunden halt nach der Schule oder am Wochenende machen (wie alle anderen Schüler auch, bei denen die Frist nicht gerade zufällig in die Sommerferien fällt). Ist die Frist verstrichen und die Stunden nicht gemacht, könnte/würde das Gericht als letzte Konsequenz gem. § 11, Abs. 3 JGG sog. "Ungehorsamkeitsarrest" verhängen (bis zu 4 Wochen), wobei idR. erst mal 1 Woche verhängt würde und Du dann, wenn Du wieder rauskommst, noch mal eine kurze Frist bekommen würdest die restl. Stunden zu machen. Wird es dann wieder nichts, geht es wieder in den Arrest (dann idR. für 2 Wochen) und dann wiederrum noch mal die Chance die Stunden zu machen. Wird es dann zum 3. Mal nichts, würde dann mit der nächsten Arrest-Woche (also der 4.) das mögliche Höchstmaß vollgemacht. Danach müßtest Du die Stunden eigentl. (!!) immer noch machen, allerdings könnte man Dich dann nicht noch mal in den Arrest stecken, wenn Du sie wieder nicht machst, denn -wie gesagt- auf Grundlage von 1 Urteil dürfen nur max. 4 Wochen Arrest verhängt werden.

Du siehst also, es spricht absolut nichts dagegen, aber jede Menge dafür, dass Du Dich selber daraum kümmerst, dass die Ableistung der Stunden so schnell wie mögl. beginnt.

-- Editiert am 30.07.2009 04:08

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