Sozialtherapie Haftzeit Anrechnung

28. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
ip593507-72
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Sozialtherapie Haftzeit Anrechnung

Hallo,
ich habe gelesen, dass es bei einer Sozialtherapie sein kann, dass diese nicht auf die Haftzeit angerechnet wird.
Kann es sein, dass man bei Abbruch oder Rückverlegung der Sozialtherapie noch seine gesamte Strafe absitzen muss?
Ich habe dazu keine offizielle Erklärung gefunden. Vielen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von ip593507-72):
ich habe gelesen


Wo?

Zitat (von ip593507-72):
dass diese nicht auf die Haftzeit angerechnet wird.


Sozialtherapie ist Haft. Da muss also nichts "angerechnet" werden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ip593507-72
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article117351207/In-Fuhlsbuettel-muessen-sich-Straftaeter-bewerben.html

"Zu groß die Angst, dass sich durch die Therapie die Haftzeit verlängert – was durchaus passieren könne. Manchmal sei das Absitzen die einfachere Option."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Damit kann nur gemeint sein, dass im Normalvollzug ggf./mglw eine vorzeitige Entlassung nach 2/3 der Haftzeit erfolgt, während das in der SoThA unwahrscheinlich ist, wenn die Therapie zum 2/3 Zeitpunkt der Haftzeit noch nicht abgeschlossen ist.

Länger als die ausgeurteilte Haftzeit darf man auch in der SoThA nicht festgehalten werden.

0x Hilfreiche Antwort

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