Hallo,
ich habe gelesen, dass es bei einer Sozialtherapie sein kann, dass diese nicht auf die Haftzeit angerechnet wird.
Kann es sein, dass man bei Abbruch oder Rückverlegung der Sozialtherapie noch seine gesamte Strafe absitzen muss?
Ich habe dazu keine offizielle Erklärung gefunden. Vielen Dank.
Sozialtherapie Haftzeit Anrechnung
28. Oktober 2021
Thema abonnieren
Frage vom 28. Oktober 2021 | 00:37
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Sozialtherapie Haftzeit Anrechnung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. Oktober 2021 | 00:59
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Zitatich habe gelesen :
Wo?
Zitatdass diese nicht auf die Haftzeit angerechnet wird. :
Sozialtherapie ist Haft. Da muss also nichts "angerechnet" werden
#2
Antwort vom 28. Oktober 2021 | 09:30
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article117351207/In-Fuhlsbuettel-muessen-sich-Straftaeter-bewerben.html
"Zu groß die Angst, dass sich durch die Therapie die Haftzeit verlängert – was durchaus passieren könne. Manchmal sei das Absitzen die einfachere Option."
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 28. Oktober 2021 | 19:56
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Damit kann nur gemeint sein, dass im Normalvollzug ggf./mglw eine vorzeitige Entlassung nach 2/3 der Haftzeit erfolgt, während das in der SoThA unwahrscheinlich ist, wenn die Therapie zum 2/3 Zeitpunkt der Haftzeit noch nicht abgeschlossen ist.
Länger als die ausgeurteilte Haftzeit darf man auch in der SoThA nicht festgehalten werden.
Und jetzt?
Schon
268.058
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten