Speichel Wegen Waffenbesitz

30. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ivan0
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Speichel Wegen Waffenbesitz

Guten Abend.

erstma respekt an dieses Forum hier. korrekt das Leute anderen hier Helfen.

zu meinem problem, vor ungefähr 3monaten wurde ich von der Polizei kontrolliert und man hat erstmal einen Teleskopschläger bei mir sichergestellt, (den man ab 18 frei tragen darf) man hat mich anschliesend verhaftet und auf die wache abgeführt, auf der wache haben sie bei mir noch ein Butterfly messer sichergestellt. mir wurden dann anschliessend Fingerabdrücke und Speichelprobe entnommen und Fotos gemacht. mein teleskopschläger ist ab 18 frei mitzuführen, ich bin 18, wurde trotzdem behandelt wie ein krimineller weil ich mich selber beschützen will (wurde von 5 skinheads überfallen) und verhafet, ok eine sache, jetz mein anliegen. das sie mir speichelprobe entnommen haben find ich zuviel. jetz immer wenn irgendwas passiert werden die auf mich zurückommen, sozusagen zukunftstäter. morgen ist gerichtstermin weggen waffenschutzgesettes, die müssen jetz danach meine speichelprobe vernichten oder? und kann ich mich beschweren, weil ich hab nix gemacht das war ne reine personenkontrolle. und mir wurde speichen entnommen als ob ich irgendeine tat begangen hätte. speichel dürfen sie ja dochnur entnehmen wenn ein verdacht besteht und beweise sichergestellt wurden. ich hatte einfach nur 2 waffen zum schutz bei mir. das butterfly verboten ist weiss ich, aber deswegen speichel entnehmen ?

danke und schönen abend noch

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26 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

als ob ich irgendeine tat begangen hätte

Du hast eine Tat begangen. Du sagst doch selber, daß Du weißt, daß der Besitz von Butterflymessern verboten ist. Also hast Du einen Verstoß gegen das WaffG begangen...


Die DNA-Geschichte ist in § 81g StPO geregelt:

§ 81g StPO

(1) Ist der Beschuldigte einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verdächtig, dürfen ihm zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren Körperzellen entnommen und zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters sowie des Geschlechts molekulargenetisch untersucht werden, wenn wegen der Art oder Ausführung der Tat, der Persönlichkeit des Beschuldigten oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass gegen ihn künftig Strafverfahren wegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung zu führen sind. Die wiederholte Begehung sonstiger Straftaten kann im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichstehen.

(2) Die entnommenen Körperzellen dürfen nur für die in Absatz 1 genannte molekulargenetische Untersuchung verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind. <font color=red>(Einschub von mir: Damit sind aber nur die Zellen als solches gemeint, nicht der daraus gewonnene 'genetische Fingerabdruck!') </font color> Bei der Untersuchung dürfen andere Feststellungen als diejenigen, die zur Ermittlung des DNA-Identifizierungsmusters sowie des Geschlechts erforderlich sind, nicht getroffen werden; hierauf gerichtete Untersuchungen sind unzulässig.

(3) Die Entnahme der Körperzellen darf ohne schriftliche Einwilligung des Beschuldigten nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Die molekulargenetische Untersuchung der Körperzellen darf ohne schriftliche Einwilligung des Beschuldigten nur durch das Gericht angeordnet werden. Die einwilligende Person ist darüber zu belehren, für welchen Zweck die zu erhebenden Daten verwendet werden. § 81f Abs. 2 gilt entsprechend. In der schriftlichen Begründung des Gerichts sind einzelfallbezogen darzulegen

1. die für die Beurteilung der Erheblichkeit der Straftat bestimmenden Tatsachen,
2. die Erkenntnisse, auf Grund derer Grund zu der Annahme besteht, dass gegen den Beschuldigten künftig Strafverfahren zu führen sein werden, sowie
3. die Abwägung der jeweils maßgeblichen Umstände.


(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn die betroffene Person wegen der Tat rechtskräftig verurteilt oder nur wegen

1. erwiesener oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit,
2. auf Geisteskrankheit beruhender Verhandlungsunfähigkeit oder
3. fehlender oder nicht auszuschließender fehlender Verantwortlichkeit (§ 3 des Jugendgerichtsgesetzes)


nicht verurteilt worden ist und die entsprechende Eintragung im Bundeszentralregister oder Erziehungsregister noch nicht getilgt ist.

(5) Die erhobenen Daten dürfen beim Bundeskriminalamt gespeichert und nach Maßgabe des Bundeskriminalamtgesetzes verwendet werden. Das Gleiche gilt

1. unter den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen für die nach § 81e Abs. 1 erhobenen Daten eines Beschuldigten sowie
2. für die nach § 81e Abs. 2 erhobenen Daten.


Die Daten dürfen nur für Zwecke eines Strafverfahrens, der Gefahrenabwehr und der internationalen Rechtshilfe hierfür übermittelt werden. Im Fall des Satzes 2 Nr. 1 ist der Beschuldigte unverzüglich von der Speicherung zu benachrichtigen und darauf hinzuweisen, dass er die gerichtliche Entscheidung beantragen kann.



Zum einen kannst Du also die 'gerichtliche Entscheidung' beantragen, da die Anordnung ja offenbar bisher nur von der Polizei/StA stammt. Zum anderen ist gegen die gerichtliche Entscheidung die 'Beschwerde' nach § 304, Abs.1 StPO möglich.

§ 304 StPO
(1) Die Beschwerde ist gegen alle von den Gerichten im ersten Rechtszug oder im Berufungsverfahren erlassenen Beschlüsse und gegen die Verfügungen des Vorsitzenden, des Richters im Vorverfahren und eines beauftragten oder ersuchten Richters zulässig, soweit das Gesetz sie nicht ausdrücklich einer Anfechtung entzieht.


Auf der Grundlage des dargestellten Sachverhaltes sehe ich die DNA-Entnahme hier für unverhältnismäßig an, so daß Du mit einer Beschwerde m.E. durchaus Erfolg haben könntest.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 30.11.2005 21:38:40

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Die Entnahme der Zellen ist auch ohne Einwilligung des Besch. möglich, s.o. Abs. 3. Für die Auswertung und die Erfassung in der Gen-Datei ist aber entweder das schriftliche Einverständnis des Besch. oder ein richterl. Beschluss erforderlich. Ob Sie bei der Polizei so ein Formular unterschrieben haben müssten Sie wissen.
Wenn Sie es nicht getan haben kann die Probe auch nicht ausgewertet werden.

Übrigens: Waffen zum Selbstschutz sind so eine Sache. Üblicherweise sind die, gegen die da verteidigt werden soll, in deren Gebrauch geübter und sehr viel eher bereit, sie einzusetzen. Und die eigenen Messer holen die vielleich auch erst heraus, wenn ihr Gegenüber eines in der Hand hat. Im Ergebnis wird also ein Messer kaum helfen, aber jede gefährliche Situation deutlich verschärfen.

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#3
 Von 
Ivan0
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Dankeschön für so eine aufsührliche hilfe. werde mich beschweren wegen der speichel-entnahme.

Danke und einen schönen abend noch

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#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Auch eine Speicherung von Fotos und Fingerabdrücken muß nicht gerechtfertigt sein, falls du ansonsten noch nicht in strafrechtlich relevanter Weise in Erscheinung getreten bist.

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#5
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Ich habe mir zwar bisher nichts zu schulden kommen lassen und habe auch nicht vor in Zukunft Straftaten zu begehen, aber ich hätte trotzdem kein Problem damit, meine Fingerabdrücke, Fotos und DNA bei den Ermittlungsbehörden oder der Polizei zu deponieren.



.

-- Editiert von Saxonicus am 01.12.2005 01:47:09

-- Editiert von Saxonicus am 01.12.2005 01:48:13

-- Editiert von Saxonicus am 01.12.2005 01:53:06

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Gerade hinsichtlich DNA hätte ich das auf jeden Fall.

Warum sollte ich mich ohne Not in die Gefahr begeben, Zielscheibe polizeilicher Ermittlungen (incl. der damit verbundenen Unannehmlichkeiten) zu werden, weil meine DNA an einem Tatort gefunden wird, an dem ich zufällig kurz vor Tatbegehung war...

...oder an einem Tatwerkzeug, daß ich verloren/verkauft/verschenkt habe...

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

So spät noch wach Bob? Wie kommts? :)


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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ich habe am frühen Abend schon mal ein kleines 'Nickerchen' gemacht, und war dann über den 'toten Punkt' weg. :)

Aber jetzt habe ich wieder die richtige Bettschwere, und verabschiede mich deswegen jetzt auch 'in Richtung Matratze' ... :)

Gute Nacht zusammen...

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

@Streetworker:Bei allem Verständnis für die Bedenken gegen eine DNA-Speicherung hinkt das Beispiel vielleicht ein bischen: wenn Sie kurz zuvor am Tatort waren und auch noch zufällig die Tatwaffe verloren oder verschenkt haben, sind Sie sowieso Zielscheibe polizeilicher Ermittlungen. Und um eine DNA-Untersuchung kommen Sie dann auch nicht rum. Sie können dann aber auch Glück haben, daß die Untersuchung Sie entlastet ( ich weiss, ist auch ein altes Argument)

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#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das Entlastungsargument ist aber gerade in Sexualverfahren nicht zu unterschätzen. Ich hatte selbst Verfahren, wo sich ein Opfer sicher war, den Täter erkannt zu haben, auch bei einer Gegenüberstellung. Die DNA-Analyse konnte aber nachweisen, dass er nicht der Täter war. Das hat die Unannehmlichkeiten für den Besch. ganz sicher verringert. Sonst wäre es zu einer Hauptverhandlung und womöglich noch zu einer Verurteilung gekommen.

Das Risiko, über die DNA in einen falscen Verdacht zu geraten, erscheint mir minimal. Jedenfalls unvergleichlich geringer als die Chancen, die diese Methode bietet. Ich bin deshalb insoweit durchaus der Ansicht von Saxonicus. Mit Fotos sehe ich das etwas anders. DIe werden ja auch gerne für Wahllichtbildvorlagen benutzt. Ich hätte keine Lust, als Vergleichsbild durch alle möglichen Akten zu geistern.

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

@ wastl

Wenn ich -wenn ich schon Verdächtigter/Beschuldigter bin- meine Unschuld per DNA-Abgabe beweisen kann, habe ich auch nichts dagegen, sie dann abzugeben. Insofern hat Th.Newton mich falsch verstanden.

@ Th. Newton

wenn Sie kurz zuvor am Tatort waren und auch noch zufällig die Tatwaffe verloren oder verschenkt haben, sind Sie sowieso Zielscheibe polizeilicher Ermittlungen

Ich ging nicht von beidem in Kombination, aber daß nur am Rande.

Wiso bin ich sowiso Zielscheibe polizeilicher Ermittlungen???

Beispiel:

1.) Ich habe am XY-Platz Nasenbluten, mein Blut 'liegt also da rum'. 2 Stunden später findet am XY-Platz ein Mord statt. Neben anderen Spuren wird mein Blut gefunden. Wenn meine DNA gespeichert ist, kann sie problemlos diesem Blut zugeordnet werden und ich werde Zielscheibe der Polizei. Ist sie nicht gespeichert, gibt es keinen Treffer bei der Suche, und die Polizei kommt gar nicht auf mich.

2.) Ich verliere mein Fahrten-Messer, an dem noch ein wenig Blut von mir klebt, weil ich mich damit geschnittn habe. Der Finder des Messers begeht damit.... usw. usw.


Es geht mir einfach nur darum, daß ich nicht einsehe, ohne Anlaß (darum ging es ja bei saxonicus) zu ermöglichen mich nur! anhand eines verlorenen Blutstropfens, eines verl. Haares, eines liegend gelassenen benutzten Taschentuchs oder einer Zigarrettenkippe zu identifizieren. Es sei denn ich will es (siehe oben)





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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#12
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Am wahrscheinlichsten scheint mir noch das Beispiel mit der Zigarettenkippe zu sein, die weggeworfen wird. Nur: Bob, du wirst zugeben müssen, dass die Beispiele allesamt ausgesprochen unwahrscheinlich sind. Da müssen ja ganze Scharen dummer Zufälle zusammenkommen, oder?

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

dass die Beispiele allesamt ausgesprochen unwahrscheinlich sind. Da müssen ja ganze Scharen dummer Zufälle zusammenkommen, oder?

Ja, daß ist schon klar. Es ging mir halt ums Prinzip, und um das was saxonicus schrieb.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#14
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ich verstehe die Argumentation ja auch. Aber ich kriege nunmal auch Zustände, wenn möglicherweise erhebliche Straftaten nicht aufgeklärt werden können, weil da ein paar Daten geschützt werden sollen, mit denen ohnehin im Regelfall niemand etwas anfangen wird.

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#15
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich denke, dass mit der DNA ist doch ein wenig heikler. Man verliert und hinterläßt auch ohne eigenes Zutun ständig genetisches Material. Technisch ist es durchaus möglich auch sehr kleine Mengen genetischen Materials auszuwerten. Findet man solches auf Gegenständen am Tatort, wird das als Indiz betrachtet, dass sich eine Person dort aufgehalten hat. Die Gegenstände könnten aber auch genausogut durch eine andere Person dorthin gelangt sein und es ist sogar möglich fremdes genetisches Material gezielt auf Gegenstände aufzubringen. So lange nur wenige Personen in Datenbanken registriert sind, ist es zwar eher unwahrscheinlich, dass die Person schon registriert ist, kann man aber etwa davon ausgehen, dass die Polizei einen Massengentest durchführt, muss man nur den Fundort und den 'Spender' so wählen, dass er ziemlich sicher eine Einladung zum Gentest erhält.

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#16
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Die von euch vorgebrachten Bedenken gegen 'DNA-Zufallsfunde' treffen genausogut auf einen ehemaligen Straffälligen zu, der zufällig am Tatort war, aber mit der konkreten Tat nichts zutun hat. Dieser ist in den Datenbanken verzeichnet und würde somit in die polizeilichen Ermittlungen gelangen. Der Unterschied wäre folglich nur der, dass dem DNA-Zufallsfund einer nicht registrierten Person nicht (sofort) nachgegangen werden kann. Euer Argument ist somit nur tragend für Personen, die nicht in den DNA-Datenbanken verzeichnet sind. Was rechtfertigt diesen Unterschied zwischen registrierten und nicht registrierten Personen? Warum sollen mit eurem Argument Personen bevorzugt werden, die nicht registriert sind? Damit diese ihre 'Ruhe' vor polizeilichen Ermittlungen haben?

Desweiteren kommt es auch darauf an, wie und wo genau die DNA gefunden wird. Es ist keinesfalls so, dass alle DNA-Funde bewertet werden.

Auch ist es keinesfalls so, dass grundsätzlich ein alleiniger DNA-Fund eine Strafbarkeit begründet.

Ebenso verhält es sich mit dem Argument, dass DNA-Material missbräuchlich durch Dritte an den Tatort gebracht wird. Warum sollte auch hier die nicht registrierte Person durch euer Argument bevorzugt werden?

Es mag vieles für eine generellere Speicherung der DNA-Informationen sprechen, genauso wie vieles dagegen. Bei einer Abwägung dessen muss es jedoch um die generellen Rechte und Einschränkungen für alle Personen gehen, nicht nur für die, die nicht registriert sind. Die vorgebrachten Argumente überzeugen mich daher bisher noch nicht.


Grüße,

- Roenner -




-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 02.12.2005 08:01:52

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#17
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Bin völlig deiner Meinung.

Außerdem kommt es relativ häufig vor, dass eine vor Jahren eingestellte Unbekannt-Vergewaltigung jetzt "aufgeht", weil damals DNA-Spuren sichergestellt werden konnten, die jetzt, nachdem der Täter in anderer Sache verurteilt und sein Spurenmuster erfasst wurde, zuzuordnen sind.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Was rechtfertigt diesen Unterschied zwischen registrierten und nicht registrierten Personen? Warum sollen mit eurem Argument Personen bevorzugt werden, die nicht registriert sind? Damit diese ihre 'Ruhe' vor polizeilichen Ermittlungen haben?

@Justin

Oh, da sehe ich einen gewaltigen Unterschied. Die Leute, deren DNA gespeichert ist, haben irgendwann eine erhebliche Straftat begangen , die die Speicherung der DNA zur Folge hatte. Diese Leute müssen dann m.E. damit leben, daß sie in Zukunft anhand einer irgendwo gefundenen Kippe identifiziert werden. Das kann doch aber nicht für Leute gelten, die keinerlei Straftat (oder z.B. nur eine Beleidigung) begangen haben. Und darum ging es ja in Saxonicus` Beispiel.

Wenn man gar keinen Unterschied zwischen Straftätern und Nicht-Straftätern machen will, kann man auch -per Gesetz- die DNA von jedem Neugeboren speichern, damit es identifzierbar ist, falls es irgendwann mal eine Straftat begeht. Und das ist -zumindest für mich- eine grausame Vorstellung.

Außerdem kommt es relativ häufig vor, dass eine vor Jahren eingestellte Unbekannt-Vergewaltigung jetzt aufgeht, weil damals DNA-Spuren sichergestellt werden konnten, die jetzt, nachdem der Täter in anderer Sache verurteilt und sein Spurenmuster erfasst wurde, zuzuordnen sind.

@ wastl

Das ist ja auch gut und völlig in Ordnung. Die DNA wurde aufgrund einer begangenen erheblichen Straftat gespeichert, und dadurch konnten weitere Taten aufgeklärt werden. Völlige Zustimmung.

Natürlich ist es reizvoll für Strafverfolger die DNA -im Idealfall- der kompletten Bevölkerung (ob vorbestraft, oder nicht, oder nur wegen einer Bagatelle) gespeichert zu haben... Die Aufklärungsquote würde nach oben schnellen. Der Preis ist aber m.E. zu hoch.

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#19
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

@streetworker: Also nach 10-jähriger Erfahrung mit Mordkommissionen - auch wenn es schon ein paar Jahre her ist - kann ich sagen: wenn Sie kurz vor der Tat am Tatort waren, dann wird die Polizei das in der Regel wahrscheinlich rauskriegen. Und damit stehen Sie in der Zielscheibe.
Das Problem der DNA-Speicherung ist auch rechtlich ein bischen zu komplex, um es hier im Zweizeiler abzuhandeln. Das Beispiel der Zigarettenkippe am Tatort kommt immer wieder, natürlich immer von einem Unschuldigen verloren oder noch besser, vom wahren Täter hinterlassen, um falsche Spuren zu legen. Theoretische Überlegungen sind da ganz schön. In der Praxis sieht Vieles ganz anders aus.

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#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

kann ich sagen: wenn Sie kurz vor der Tat am Tatort waren, dann wird die Polizei das in der Regel wahrscheinlich rauskriegen.

Wenn sie Zeugen o.ä. hat, mag das ja sein, aber nicht wenn ich ich X-Stadt, wo mich niemand kennt, eine Kippe fallen lasse und keinerlei Beziehung zu Opfer, Täter oder Tat habe.

Ich habe ja auch bereits eingeräumt, daß die Wahrschenlichkeit nicht sehr hoch, Opfer solch einer Verwechslung zu werden.


Es geht mir -sagte ich auch schon mehrfach- darum, daß nicht ohne jeden Anlaß (oder wegen einer Bagatellstraftat) meine DNA gespeichert werden darf, oder ich sie gar freiwillig abgebe (zum Zwecke der Speicherung - diese Massenspeichelproben, wo der gen.Fingerabruck wieder vernichtet wird, sind eine andere Sache).

Wie gesagt (ich wiederhole mich jetzt ständig, deswegen wird es auch mein letztes statement zur Sache), kann ich nachvollziehen, daß es für die Polizeiabeit wünschenswert ist, auf einen möglichst großen DNA-Pool zurückgreifen zu können, um möglichst viele 'Treffer' bei unbekannten DNA-Spuren zu landen. Dies konsequent weitergedacht, müßte in Zukunft von jedem Neugeborenen die DNA gespeichert werden.

Und das kann es nicht sein. Meine persönliche Meinung. Und auch der Geseztgeber läßt ja nun -aus gutem Grund- keine DNA Speicherung beim Nicht-Straftäter zu.



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-- Editiert von !streetworker! am 02.12.2005 17:35:07

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#21
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Abgesehen vom der hier geschilderten Problematik, gehört es sich einfach nicht, seine Zigarettenkippen in der Gegend herum zu schmeißen. Zudem ist Rauchen nicht gesund (leider rauche ich selber).



.

-- Editiert von Saxonicus am 02.12.2005 20:16:22

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#22
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Das auslegen falscher und überzeugender Zigarettenspuren dürfte übrigens auch nicht so einfach sein. Da wäre zum Beispiel die Schwierigkeit, die Zigaretten, möglichst ohne Verunreinigung durch anderes DNA-Material an den Tatort zu schaffen. Die Zigarette mit der Hand oder einem Werkzeug auf dem sich noch durch Kontakt mit einer Person genetisches Material befindet, aufzunehmen, wäre eine schlechte Idee. Hinzu kommt, dass die Zigerette und DNA-Material auch in einem Zustand sein sollten, dass dieser mit den sonstigen Tatortspuren zusammenpasst.

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#23
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Da müsste wirklich für das Legen falscher Spuren mehr kriminelle Energie aufgewendet werden als für die Ausgangstat ;)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@wastl:
Nun, ich weiß ja nicht in was man kriminelle Energie mißt; aber zur Verdeckung eines Mordes könnte sich sowas schon lohnen, wenngleich es vermutlich einfacher wäre den gleich in Stasi-Manier als Verkehrsunfall inszenieren.
Vermutlich lohnt sich der Aufwand nur dann, wenn man eine andere Person gezielt unter Tatverdacht bringen möchte...

-- Editiert von danielB am 03.12.2005 16:05:45

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das sehe ich auch so. Warum sollte sich sonst jemand die Mühe machen, hat er doch schon genug damit zu tun, die eigene DNA fernzuhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

ich schließe mich Thomas.Newton an, dass diese Konstruktionen, um die es hier augenscheinlich geht, sehr theoretisch sind.

- - -

Antwort an Bob:

Diese Argumente gehen jedoch dahingehend, dass damit das Ziel verbunden wird, Personen, die nicht registriert sind, strafrechtliche Ermittlungen ersparen möchte. Personen hingegen, die registriert sind, müssen strafrechtliche Ermittlungen hinnehmen.

Anknüpfungspunkt dieser Argumentation ist somit, dass man nicht registrierte Personen vor strafrechtlichen Ermittlugnen schützen möchte. Das kann aber kein berücksichtigendes Kriterium bezüglich der Frage der Reichweite von DNA-Speicherungen sein. Ziel einer Argumentation gegen eine umfängliche DNA-Speicherung können hingegen zB der evtl. Missbrauch der Daten oder die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen sein. Das Kriterium, dass nicht registrierte Personen durch reguläre polizeiliche Ermittlungsarbeit betroffen werden, ist dafür nicht ausreichend. Polizeiliche Ermittlungsarbeit ist auch von nicht registrierten Personen, sofern es dem jeweiligen Strafverfahren dient, hinzunehmen. Hier fehlt die nötige Verknüpfung zur Problematik der DNA-Speicherungen.


Grüße,

- Roenner -


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