Srefmilderung bei selbstanzeige

11. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)
Srefmilderung bei selbstanzeige

In wieweit kan man mit einer Strafmilderung rechnen, wenn man nach einer begangenen Straftat, Anzeige liegt der Polizei schon vor, selber hingeht und dieses zugibt?

Eine Aussage in allen Einzelheiten zum Verlauf macht, wie es dazu kam, was die Beweggründe waren die einen dazu veranlaßt haben und sein Verhalten ernsthaft bereut?

Beschuldigt wegen §242(Abs.1+2), §263(Abs.1+2)

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" GTR 1000"

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
steve_25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

m.E. handelt es sich dann ja nicht mehr um eine Selbstanzeige, da Sie die Straftat nicht zur Anzeige gebracht haben (also sich wirklich in dem Sinne "selber angezeigt" haben), sondern die Anzeige wurde von einem Dritten erstattet.

Meiner Erfahrung nach wirkt sich ein umfassendes Geständnis, insb. vor Gericht, i.d.R. strafmildernd aus, sofern der gesetzliche Strafnahmen einen Spielraum erlaubt, wie z.B. minderschwerer Fall, Strafe von bis oder Geldstrafe.

Generell empfehle ich aber immer eine Strafverteidiger hinzuziehen um die "beste" Strategie zu entwickeln.

Gruss

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Das hat Steve völlig richtig ausgeführt. Eine Selbstanzeige ist etwas anderes.

Legen Sie doch mal genau dar was Sie getan haben, dann kann mann den Strafrahmen eingrenzen.

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"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

In groben Zügen geschildert:

Anzeige § 242 Kraftstoffdiebstahl
In diesem Jahr hatte ich 2x eine offene Tankrechnug(in meinen Augen versehentlich, Betrag wurde nicht von EC abgebucht), wegen denen ich jeweils eine Anzeige wegen Diebstahl bekam, März und Mai.
Von beiden Sachen habe ich noch kein Urteil.

Anzeige § 263 Tankbetrug
Vor einigen Tagen bin ich nach dem tanken einfach abgehauen, war mit Motorrad, Nummernschild leicht verbogen.

OK, war *******, ich weiß!

Jedenfalls habe ich nach 3 Tagen die Tankstelle aufgesucht und habe mich beim Chef gemeldet, Fehler bereut und bezahlt.

Am folgenden Tag habe ich mich bei der Polizei gemeldet und denen gesagt, daß der Fahrzeughalter zu dem Zeitpunkt auch der Fahrer war.
Sollte sofort kommen, bin hingefahren und habe den Fall in allen Einzelheiten geschildert, wie der Ablauf war, wie ich mich dabei fühlte und warum ich das getan habe.
Das dieses ein einmaliger Ausrutscher ist und nie wieder vorkommen wird.

Das dieses eine strafbare Handlung ist, dessen bin ich mir bewußt!
Kann nicht erklären warum, jedenfalls ging es mir danach nur noch dreckig!

Habe zuerst noch gezögert und wollte die ganze Aktion abbrechen, bin dann aber doch weggefahren.

Hatte gehofft unerkannt zubleiben, jedoch plagte mich mein Gewissen und ich wußte, daß ich selber handeln muß.

Zur Person:
38 Jahre, Einkommen, keine Vorstrafen

Kann sich meine späte Einsicht und ehrliche Reue noch positiv auswirken?
Was für eine Strafe würde auf mich zukommen, womit könnte ich rechnen?

" Bitte keine Verurteilungen und Maßregelungen, ich weiß das hätte nicht sein dürfen!"
Bin mir auch sicher, daß es nie wieder vorkommen wird!

7x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Sie meinen eine Strafmilderung aufgrund eines Geständnisses.

Dies wird regelmäßig strafmildernd berücksichtigt. Je unklarer die Beweislage und der Aufwand des Gerichtes für die Beweisaufnahme umso stärker.
Deshalb kommt es gerade bei Wirtschaftsstraftaten für ein Geständnis oft zu den niedrigen Freiheitsstrafen.

Zahlen könnte Ihnen aber wohl nur ein Strafrechtler nennen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Kann sich meine späte Einsicht und ehrliche Reue noch positiv auswirken?
Was für eine Strafe würde auf mich zukommen, womit könnte ich rechnen?


Ja wird Sie.

Ich halte hier eine Geldstrafe im Bereich zwischen 80 und 240 TS für realistisch.
ggf. auch eine FS unter/oder genau 6 Monaten zur Bewährung. Das wäre aber so ziemlich das Höchstmaß hier.


-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@steve_25:

quote:
Generell empfehle ich aber immer eine Strafverteidiger hinzuziehen um die beste Strategie zu entwickeln.

Ohne dir grundsätzlich zu widersprechen, aber gerade bei Geldstrafen ist zu berücksichtigen, dass ein Anwalt schnell mehr kostet als die eingesparten Tagessätze, gerade wenn man nicht allzuviel verdient.

@Rechtsmacher:
quote:

Ich halte hier eine Geldstrafe im Bereich zwischen 80 und 240 TS für realistisch.
ggf. auch eine FS unter/oder genau 6 Monaten zur Bewährung. Das wäre aber so ziemlich das Höchstmaß hier.

Dir ist aber schon bekannt, dass Gesamtstrafen in aller Regel schon deutlich niedriger als die Einzelstrafen ausfallen, oder? Insofern sehe ich eigentlich nicht wirklich, dass hier eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen herauskäme. Ich würde eigentlich nicht davon ausgehen, dass die Einzelstrafen höher als 30 Tagessätze ausfallen, damit käme ich eher auf 50 bis 70 Tagessätze.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

OK, dann werde ich mich mit dem Gedanken anfreunden, daß etwas heftiges auf mich zu kommt.

Meine Aussage zum Ablauf stimmt 100% überein mit dem vorhandenen Video.

Die beiden vorherigen Sachen sind bei der STA in Kiel, das jetzige wird ebenfalls dort hin geschickt.
Ob vorweg schon die beiden anderen Sachen bearbeitet sind weiß ich nicht.
Dann stellt sich die Frage zur Gesamtstrafe.



-- Editiert von gtr1000 am 11.09.2008 18:22:42

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zu Ihnen fällt mir nicht mehr viel ein.

Hatten Sie nicht Ende Juni bei juraforum.de noch hoch und heilig Besserung geschworen, hinsichtlich Ihrer ganzen Benzindiebstähle?

http://www.juraforum.de/forum/t244330/pp15/p1

Und jetzt war es also

vor einigen Tagen


bin ich nach dem tanken einfach abgehauen, war mit Motorrad, Nummernschild leicht verbogen.


wieder soweit?

Also, entweder haben Sie Langeweile und denken sich hier irgendwelche Geschichten aus um die Leute zu beschäftigen, oder aber Sie brauchen eher psychiatrische Hilfe als rechtliche, weil Ihre Diebstähle krankhaft sind.

Auf jeden Fall sollten Sie sich mal angewöhnen, die Geschichten in allen Foren gleich darzustellen (bei juraforum.de waren es nämlich nicht *Sie* mit dem verbogenen Nummernschild, sondern einer *Bekannten, die an einer Tankstelle arbeitet* ist einer mit verbogenem Nummernschild abgehauen). Auch Ihre anderen Darstellungen bei juraforum. de widersprechen sich in sich. Darauf hat man Sie da ja auch schon hingewiesen.

Versuchen Sie es doch einfach mal mit einer Version --> der Wahrheit, oder -wenn es erfundene Geschichten sind- suchen Sie sich ein anderes Hobby. So sind Sie auf jedenfall mega-unglaubwürdig.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo Streetworker,

erstmal war die richtige Satzstellung in der 3. Person zu schreiben für mich im Juraforum etwas schwierig, die personenbezogene Darstellung wird nicht erlaubt.
Eine psychatrische Hilfe werde ich wohl nicht brauchen! Außer diesem Unsinn mit dem Tanken habe ich mir nichts zuschulden kommen lassen.

Ok, reden wir tacheles!

Ich hatte den ersten Tankpatzer rein zufällig an meiner Stammtanke, die hatten mich eine Woche später, als ich wieder da war, darauf hingewiesen.
Der zweite folgte ebenfalls nicht absichtlich! Betrag war bei Abbuchung von EC - Karte nicht mit mit berechnet und ich hatte die Zahlung vor der PIN eingabe nicht überprüft.

Danach hatte ich es provoziert und die Angaben zum Tanken verschwiegen und dann so schnell es ging wieder ausgebügelt.
Mittlerweile sank bei mir die Hemmschwelle, so daß ich dieses noch 5x ausprobierte.
Einer dieser Vorfälle ging leider schief, der Pächter hatte nachdem ich weg war sofort die Polizei gerufen.

Der Vorfall in Kiel war nicht absichtlich!
An diesem Tag wurde mir in meiner Firma offenbart, daß ich eine Versetzung bekommen könnte,es lief Mobbing gegen mich da ich eine Führungspostition anstrebte, unter der Voraussetzung 30 STD / Woche, oder ich werde gekündigt!
Als Grund gaben die meinen Bandscheibenvorfall an, wegen dem ich gut 5 Wochen ausgefallen bin.
Ich weiß nicht, ob ich die Säule wirklich nicht genannt habe.

Also insgesamt 7x!
Wovon 2 zur Anzeige kamen.

Das ich jetzt den Mist mit dem Motorrad gebaut habe, hätte nicht sein dürfen.
Das Kennzeichen war nicht so weit verbogen, es war zu erkennen.
Ich hatte mir den Gedanken auch erst wieder aus dem Kopf geschlagen.
Nur als ich vorgefahren bin, dachte ich nur von Vorne sein Aufnahmen.
Und ein Motorrad von vorne kann man nicht wiederfinden.
Habe noch gezögert und bin losgefahren.

Natürlich weiß ich, das ich einen Schritt zu weit gegangen bin.
Ich mache mir auch Gedanken darüber, am liebsten würde ich die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen, aber dafür ist es zu Spät.
Wenn mir das nichts ausgemacht hätte, wäre ich dann selber zur Polizei gegangen?

Es war sprichwörtlich ein " Spiel mit dem Feuer" und ich habe mich daran verbrannt!

Die letzte Aktion hat mir derart zugesetzt, ich wollte es zuerst selber nicht glauben, daß ich das gemacht habe.
Daher fiel es mir sehr schwer, dazu zu stehen.
Ich nahm allen Mut zusammen, um mich persönlich an der Tankstelle entschuldigen.

Es fiel mir auch nicht leicht, mich bei der Polizei zu melden und dort hinzufahren, ich hatte tierische Angst vor dem was mich erwartet.
Aber mich hat alles so stark belastet, es mußte gesagt werden und zwar so schnell wie möglich!
Sonntag habe ich den Mist bebaut und Montag morgen lag die Anzeige schon vor.
Der Polizist hat mich natürlich anständig gefaltet,so daß jede Einzelheit gesagt wurde, ich hatte auch nicht verschwiegen, daß schon 2 weitere Fälle bekannt sind.

Das jetzt wirklich mit dem Mist schluß ist, ist ehrlich von mir gemeint, ich will nicht noch weiter abrutschen.
Die einzige Sorge, welche ich jetzt noch habe, ist das Strafmaß mit dem zu rechnen ist.
Wie das im günstigsten und im schlimmsten Fall ausgehen könnte.


P.S.: werde bei meinen nächsten Beiträgen versuchen präziser zu schreiben.









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" GTR 1000"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

wenn sie das nicht ganz so doof ausgeführt hätten wäre sogar eine einstellung notfalls nach § 153A drin gewesen.
Man kann schon mal vergessen, das etwas nicht abgebucht wird, wenn man zb mehrere Konten/EC-Karten hat und ein Konto (ohne gehaltseingänge) zufällig keine Deckeung hat. Wenn sonst nix vorliegt kann das auch geglaubt werden, insbesondere wenn kein schaden entstanden ist. ist mir auch schon mal passiert und wurde mir auch geglaubt. Es spielt sich im Bereich Fahrlässigkeit ab (wenn es geglaubt wird) und ist nicht strafbar.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

erstmal war die richtige Satzstellung in der 3. Person zu schreiben für mich im Juraforum etwas schwierig, die personenbezogene Darstellung wird nicht erlaubt.

Selbst wenn: Dort fragten Sie nach den zivilrechtlichen Folgen (Haftung) für die *Tankwarts-Freundin*, der ein Nicht-Zahler abgehauen ist. Hier im Forum sind Sie der Nicht-Zahler, und wollen was zu den strafrechtlichen Folgen wissen. Das ist, abgesehen von den verschiedenen Personen, eine vollkommen andere Fragestellung.

Mittlerweile sank bei mir die Hemmschwelle, so daß ich dieses noch 5x ausprobierte.

Das jetzt wirklich mit dem Mist schluß ist, ist ehrlich von mir gemeint, ich will nicht noch weiter abrutschen.
Das meinte ich mit *krankhaft*. Wie Sie angegeben haben, ist Geld nicht das Problem. Sie könnten zahlen, wenn Sie wollten. Es ist der Reiz des Verbotenen, der Nervenkitzel, ob Sie erwischt werden. *Normal* ist dieses Verhalten jedenfalls nicht. Wobei das nicht im bösesten Sinn gemeint ist. Wer ist heutzutage schon völlig normal?! Irgendeine kleine Macke hat jeder. Nur das Sie die Ihre früher oder später in den Knast bringen wird, wenn Sie sie nicht abstellen. Im Juni waren Sie noch zieml. am Boden zerstört und wollten damit aufhören. Allzu lange hat der Vorsatz ja nicht angehalten.

Das jetzt wirklich mit dem Mist schluß ist, ist ehrlich von mir gemeint, ich will nicht noch weiter abrutschen.

Im Juni haben Sie das auch schon ernst gemeint. Hoffen wir, dass Sie es diesmal auch in die Tat umsetzen (können).

Wie das im günstigsten und im schlimmsten Fall ausgehen könnte.

Um die 90 Tagessätze Gesamtgeldstrafe. Vielleicht 20 weniger, vielleicht 20 mehr. Das ist zumindest meine Schätzung.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

Ja, habe selber gemerkt, das die Hemmschwelle drastisch gesunken ist.
Bei der Sache am Sonntag, mag schon der gewisse reiz dagewesen sein.
Aber die Vernunft hat nun doch gesiegt!

Glaube, das war der Punkt wo ich letztendlich wach geworden bin.



0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

Habe da noch ein Anliegen, wegen meines Fehltrittes.
Wie bereits bekannt ist, hatte ich im Juni schon berichtet, das ich eine Anzeige wegen Kraftstoffdiebstahl bekam, dieses wurde ohne Auflagen eingestellt.

Wenn jetzt wegen dem Tankbetrug vom 31.08. die Akte bei der STA eingeht, wird dann die Sache vom Juni bei der bemessung einer Strafe mit einbezogen, oder bleibt diese, weil eingestellt wurde, außen vor?

Mache mir ernsthafte Gedanken, wie das ausgeht. :schock:



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" GTR 1000"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die alte Sache als solche bleibt eingestellt. Aber natürlich kann und wird bei der Strafzumessung der neuen Sache berücksichtigt werden, daß Ihnen bereites einmal eine Einstellung zuteil wurde und nichts daraus gelernt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

Muß mich leider nochmal melden,

die Einstellung der 1. alten Sache ( von März ) erfolgte nach §170 StPo, Abs.2.
Von der 2. Sache ( von Mai )habe ich noch nichts gehört.
Wie könnte sich das alles bei der neuen Sache auswirken?

Mache mir darüber ernsthafte Gedanken, sitze ziemlich tief in der SCH....!!

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" GTR 1000"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mikman
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich bin auf das Thema gestossen, sehe aber die Diskussion ist von 2008.Ich würde gern wissen wie es ausgegangen ist und inwiefern die hier gemachten Einschätzungen zutreffen.
Also, falls "Schüler" hier nochmal stöbert, bitte poste das doch mal. Danke!
Denke es wurde das sprichwörtliche 'blaue Auge'...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Moderator1
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 112x hilfreich)

Hallo,

Sie können "gtr1000" eine PM senden (auf den usernamen klicken --> PM schreiben anklicken).

Den thread habe ich geschlossen.

Mod. #1

0x Hilfreiche Antwort

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