Hallo, ich habe eine Frage an euch. Am heutigen Samstag gegen 12.30 Uhr habe ich einen Mobilfunkanruf von einem angeblichen Staatsanwalt erhalten. Dieser fragte mich, ob ich gestern bei einer Familie XY gewesen sei, mit einem frueheren Arbeitskollegen, ich verneinte dies wollte aber gerne von dem Herrn wissen von welcher Staatsanwaltschaft er sei den wir haben hier Staatsanwaltschaft 1 sowie Staatsanwaltschaft 2, er meinte seine Dienstmarke kann er mir ja nicht faxen und ich werde von Ihm schon hören, es geht ja um schweren Betrug, zum Nachteil der Firma ?&?. Diese Firma ist mein früherer Arbeitgeber. Kommt mir dubios vor, Frage eins, was macht am Samstag ein Staatsanwalt aus einer Millionenstadt in einem kleinen Ort ca. 160 km entfernt. Würde mich dieser auch noch anrufen? Kann ich das bei der Staatsanwaltschaft melden, den ich habe von diesem Herrn eine Nummer wegen seiner Rufkennung, und seinem angeblichen Namen, oder wie kann ich weiter verfahren. Ach ja, ich habe nichts ungesetzliches gemacht! Danke im voraus, für eure Hilfe.
Staatsanwalt fragt per Telefon?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Da wollte Sie wohl jemand aushorchen, melden Sie das doch ruhig der Staatsanwaltschaft.
Das Polizei und Staatsanwaltschaft auch schon mal telefonisch ein informelle Befragung durchführen ist nicht sooo ungewöhnlich.
Sie können aber auf jeden Fall bei der StA nachfragen, wenn Sie das möchten.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Bob,
eine Beschudigtenvernehmung zur Sache per Telefon???
-- Editiert von Cand. jur. Hr. J. Rönner am 03.02.2007 16:20:06
Hallo Justin.
Nein, keine Vernehmung. Eine 'informelle Befragung'. Mich rief z.B. letzte Woche die Kripo an und fragte mich, wann ich meinen Klienten XY zum letzten Mal gesehen hätte, da man ihn tot aufgefunden hat, und nun versucht seine letzten Lebenstage/-wochen nachzuvollziehen. In diesem Fall war mir der Polizeibeamte natürl. seit Jahren pers. bekannt und auch die Telefonnummer im Display sagte aus, daß der Anruf von unserer Polizeidirektion kam. Sonst hätte ich natürl. keine Auskunft gegeben.
'Vernehmungen' -als solche- werden natürlich nicht per Telefon geführt. In meinem Fall war es so, daß ich schon fast ein Jahr keinen Kontakt mehr zu dem Klienten hatte, dewegen war die Sache erledigt. Hätte ich ihn in den letzten Tagen noch gesehen gehabt, hätte man micht als Zeuge vernehmen wollen. Dafür hätte ich dann natürl. auf die Dienststelle gemußt.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Sicher sind Ermittlungen am Telefon nicht ungewöhnlich. Aber eher durch Polizeibeamte als durch Staatsanwälte. Und am Samstag Mittag? Bei der gestellten Frage handelt es sich auch eindeutig um eine Zeugenvernehmung und die setzt schon die Einhaltung gewisser Förmlichkeiten voraus. Auch die Bezeichnung Dienstmarke spricht eindeutig gegen einen StA
In dem konkreten Fall (Samstag usw.) könnte es schon sein, daß was nicht koscher ist. Ich wollte nur sagen, daß es prnzipiell nicht ungewöhnlich ist, daß solch ein Anruf kommt.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Dass ein Staatsanwalt (am Wochenende!) einen "Kunden" anruft, ist mehr als ungewöhnlich. Dienstmarken gibts da, wie schon gesagt wurde, auch nicht. Das war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein (offiziell ermittelnder) StA.
Ein StA würde immer die zuständige Polizeidienststelle mit den Ermittlungen beauftragen, egal wie trivial die Frage ist.
Danke für die Antworten,wie melde ich das der Staatsanwaltschaft,rufe ich dort an und schildere den Fall, oder mache ich das Schriftlich.
kannst bei jeder polizei dienstelle machen..
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
19 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten