Staatsanwalt beantragt Bewährungswiderruf...

26. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Pingu111
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Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)
Staatsanwalt beantragt Bewährungswiderruf...

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde wegen Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung 2010 zu einem Jahr auf 3 Jahre Bewährungs verurteilt.

In dieser Zeit habe ich leider mit 3,6 Promille einen Feuermelder in einer Disco abgeschlagen.

Dafür wurde ich zu einer Geldstrafe von ca. ~1200 Euro verurteilt.

Jetzt kam vor ein paar Tagen ein Brief, in dem steht, dass die Staatsanwaltschaft Bewährungswiderruf beantragt und ich 2 Wochen Zeit habe mich dazu schriftlich zu äußern.

Mein Anwalt dachte, dass es nicht einmal soweit kommt, da ich nur zu einer Geldstrafe verurteilt worden bin.

Meine Fragen:

- Wie wahrscheinlich ist ein Widerruf? (gehe zur Schule, möchte danach studieren etc.)

- Was schreibe ich in den Brief zur Stellungnahme? (Anwalt kann ich mir leider nicht leisten für den Brief, aber bis zur Anhörung werde ich mir Geld zusammensparen, um mit einem Anwalt erscheinen zu können)

- Wie geht das Verfahren weiter? Was passiert nach der schriftlichen Stellungnahme?

Sonst irgendwelche Tipps oder Einschätzungen?

Mach mir sehr viele Sorgen...

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichem Gruß

Pingu111

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12 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Im Antrag der Staatsanwaltschaft dürfte ja eine Begründung stehen. Hilfreich wäre schon, die zu kennen, um Stellung dazu zu nehmen.

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#2
 Von 
Pingu111
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

Da steht keine richtige Begründung im Brief.

Das ist nur eine Liste mit angekreuzten Optionen.

Das hier ist angekreuzt:

der verurteilte hat in der bewährungszeit eine neue straftat begangen und dadurch gezeigt, dass die erwartung, die der strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt. Auf die rechtskräftige entscheidung des amtsgerichts xxx vom 09.01.12 wird bezug genommen (bl. 30).

weniger einschneidende maßnahmen reichen nicht aus.

-> 09.01.12. war die Verhandlung, wegen dem Feuermelder(Geldstrafe)


Mit freundlichem Gruß




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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja, das ist die Begründung. Die Frage wäre noch, warum die StA meint, dass weniger einschneidene Maßnahmen nach §56f(2) StGB nicht ausreichen. Wie sieht es denn mit weiteren Vorstrafen aus? Außer der Bewährung. Früher schon mal Bewährung gehabt, oder eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung?

In der Stellungnahme kann man nur auf eine ggf. vorhandene positive Sozialprognose verweisen, erwähnen (obwohl das Gericht das nat. selbst weiß), dass es sich nicht um eine einschlägige Tat handelt und darum bitten, statt des Widerrufs weniger einschneidene Maßnahmen nach § 56f(2) StGB in Erwägung zu ziehen.

quote:<hr size=1 noshade>Wie geht das Verfahren weiter? Was passiert nach der schriftlichen Stellungnahme? <hr size=1 noshade>


Normalerweise wird dann Termin zur mündl. Anhörung angesetzt, was in diesem Fall aber nicht zwingend vorgeschrieben ist. Denn zwingend vorgeschrieben ist die mündl. Anhörung nur, wenn nach § 56f , Abs. 1, Nr. 2 oder 3 StGB widerrufen werden soll. Hier soll aber nach Abs. 1, Nr. 1 widerrufen werden. Und das geht halt auch ohne mündl. Anhörung. Wenn es will, kann das Gericht natürl. trotzdem eine ansetzten.

Nach der Anhörung (wenn es eine gibt, sonst nach der schriftl. Stellungnahme) entscheidet dann das Gericht -per Beschluß- über den Antrag der StA, also widerruft die Aussetzung, oder halt nicht (und erweitert oder verlängert stattdessen die Auflagen und/oder Weisungen und/oder verlängert die Bewährungszeit).

Gegen den Beschluß der den Widerruf anordnet (wenn es soweit kommt) kann binnen 1 Woche nach Bekanntmachung das Rechtsmittel der "sofortigen Beschwerde" nach § 311 StPO eingelegt werden.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#4
 Von 
Pingu111
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Vor ein paar Jahren wurde ich wegen einer Schlägerei zu 60 Sozialstunden verurteilt.

Auf Bewährung war ich sonst noch nie und zu einer Freiheitsstrafe wurde ich auch nicht verurteilt.

Kann ich in der Stellungnahme um eine mündliche Anhörung bitten?

Kann man einschätzen, wie die Chancen stehen?


Mit freundlichem Gruß

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Kann ich in der Stellungnahme um eine mündliche Anhörung bitten?


Klar

quote:
Kann man einschätzen, wie die Chancen stehen?


Nicht seriös. Normalerweise ist hier schon der Antrag auf Widerruf ungewöhnlich (wie ja auch der Anwalt meinte, und wie auch ich (und andere) hier damals einschätzten, als Sie mit der Frage hier auftauchten), da es sich nicht um eine einschlägige Tat handelt. Von daher würde ich eigentlich(!!) schätzen, dass es eher wahrscheinlich ist, dass die Bewährung verlängert wird, und ggf. (weitere) Auflagen erteilt werden und ggf. die Unterstellung unter die Bewährungshilfe stattfindet, was bisher ja auch nicht der Fall war (unüblicherweise, bei Ihrem Alter. Unter 27 ist ein Bewährungshelfer eigentl. der Regelfall). Aber "uneigentlich" kann diese Einschätzung auch falsch sein.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pingu111
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort nochmals.

Meine letzte Frage/Bitte.

Hättest du ein paar Stichpunkte, was aufjedenfall in den Brief zur Stellungnahme sollte?

Sollte der Brief Rechtsbegriffe etc. enthalten, oder kann/sollte er eher sentimental geschrieben werden?

Wer liest den Brief? Der zuständige Richter?

Mit freundlichem Gruß

Pingu111



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Am besten läßt man sowas einen Anwalt schreiben, oder man holt -statt eines Anwalts- eine Beratungsstelle für Straffälligenhilfe mit ins Boot. Denn "Dritte" können immer besser was postives über einen schreiben, als man selbst, bzw. es kommt meist besser an, wenn Dritte es tun. Im letzteren Fall (Beratungsstelle) kann man eine "Kombi-Version" daraus machen, d.h. man schreibt selbst was, und die Beratungsstelle legt eine Stellungnahme bei. So mache ich das jedenfalls (ich bin ja in solch einer Beratungsstelle tätig) mit unseren Klienten und das klappt eigentl. immer sehr gut. Wobei man dazu sagen muß, dass ich die Klienten, mit denen ich das mache idR. schon länger kenne, also auch entsprechend viel über sie weiß, worauf ich eine Stellungnahme "aufbauen" kann. Über jemanden, den man nicht kennt, kann man natürl. auch nicht viel schreiben, jedenfalls nicht glaubhaft.

Schreibt man alleine was, sollte man wie schon gesagt, auf die positive Sozialprognose abstellen und es eher ohne großartige "Rechtsbegriffe". Aber auch nicht zu sentimental (also nicht auf die Tränendrüse drücken), sondern einfach "normal". Einfach den positiven Weg beschreiben, den man seit der letzten Tat eingeschlagen hat. Du wolltest ja letzten August mit der Nachholung Deines Abiturs anfangen (Vertrag war schon unterschreiben, lt. Deines postings vom 07.04.11) usw.
Dazu ist es natürl. notwendig, dass man tatsächlich einen positiven Weg eingeschlagen hat, also z.B. auch wirklich mit dem Abitur begonnen hat, oder eine Ausbildung angefangen hat (und dies auch per Schulbescheinigung oder Ausbildungsbescheinigung belegen kann) oder so was in der Art. Wenn es seit dem natürl. statt bergauf eher bergab gegangen ist, hat man auch nichts positives, was man schreiben könnte.

quote:
Wer liest den Brief? Der zuständige Richter?


Ja, der Richter und der Staatsanwalt/Rechtspfleger der StA.

[color=red]Und auch für Dich die obligatorische Warnung am Ende: [/color]

In allen großen Rechtsforen im Internet (also auch hier) treiben sich ein oder mehrere Betrüger herum, die (verzweifelten) Fragestellern, die Angst um ihre Bewährung (oder ihren Führerschein) haben vorgaukeln, dass sie gegen Bezahlung die Möglichkeit haben, einen Bewährungswiderruf / einen Führerscheinentzug zu verhindern. Meist wird in diesem Zusammenhang eine "Verbindung" zur Staatsanwaltschaft Hamburg genannt und eine Personalausweiskopie verlangt, damit eine "Ummeldung" nach Hamburg stattfinden könne, um so das Verfahren nach Hamburg und damit in den Zuständigkeitsbereich der Kontaktperson "zu holen". Die Bezahlung soll meist per Westernunion stattfinden und in ein Land es ehem. Ostblocks gehen (oftmals Ukraine, aber auch die baltischen Staaten: Litauen, Estland, Lettland).

Meist wird anfangs nur ein noch "annehmbarer" Betrag im unteren 3stelligen Bereich gefordert, also 200-300 €, den man oftmals noch bereit ist zu riskieren (trotz des ungewöhnlichen Zahlungsweges und des schlechten Gefühls, dass man natürl. bei der Sache hat). Aber für die Hoffnung, dass man nicht in den Knast muß, riskiert man schon mal 200-300 €. Hat man die gezahlt, geht es weiter:

Man erhält dann Anrufe (die Telefonnummer wurde schon vorher verlangt), dass noch diese oder jene Gebühr zu zahlen wäre, oder dass noch dieser oder jede Beamte für diese oder jene Bescheinigung "geschmiert" werden müsse, damit die Sache erfolgreich beendet werden kann. Der Anrufer ist dabei sehr überzeugend und hat es erfolgreich drauf, einem zu vermitteln, dass wirklich nur noch eine Zahlung von x € (z.B. 500,00 €) notwendig ist, und dann "alles klar geht". Wenn man die dann auch gezahlt hat, kommt ein paar Tage die nächste Forderung, weil wieder "was unvorhersehbares" passiert ist, auf das mit "cash" reagiert werden muß. Beim "Opfer" setzt dann oft ein psychologischer Effekt ein, dahingehend, dass das das bisher investierte Geld natürlich nicht verloren sein soll, sondern man dann doch noch mal ein paar hunderter "nachschiesst" um die Sache zu einem erfolgreichen Abschluß zu bringen. Und so geht es immer weiter und weiter, bis das Opfer dann irgendwann (meist nach der Zahlung von mehreren tausend €) endlich merkt, dass das nie was wird. Wenn es dann weitere Zahlungen verweigert, fängt die Gegenseite meist an zu drohen, dass Informationen, die während des Kontaktes übermittelt wurden, an die Polizei weitergeleitet werden, die Eltern des Opfers informiert werden (wenn die eigentl. "nichts von der Tat wissen dürfen") usw. usw. , also schlichte Erpressung. Auch wird gedroht, "nette Leute mit russischem Akzent" vorbeizuschicken, die persönl. kassieren. Letztendlich wird auch die anfangs übersendete Ausweiskopie oft für Straftaten benutzt.

[color=red]Darum: Solltest Du hier (oder in einem anderen Forum) solch ein "Angebot" per PN erhalten, lösch es ohne darauf zu reagieren. Das Geld ist unwiderruflich weg, ohne jegliche Gegenleistung. [/color]

Und falls Du jetzt sagst:

"Sowas kann mir nicht passieren" ,...

... täusch Dich nicht. Ich habe in den letzten Jahren Kontakt zu einigen Opfern dieses Herrn gehabt, die sich -leider meist zu spät- bei mit gemeldet haben und um Rat gefragt. Es waren aber auch welche dabei, die die Warnhinweise von mir hier, oder auch die, die in anderen Foren seitens der Betreiber eingestellt wurden, sehr wohl gelesen hatten , aber trotzdem drauf reingefallen sind, weil die Typen halt echt gut reden können. Erst vor wenigen Wochen hatte ich hier im Forum jemanden, der auch in einem anderen Forum (trotz dortigem Warnhinweis des Betreibers) geködert wurde und mehr als 3.500 € verloren hat, obwohl er bei "normalem" Ablauf seiner Strafsache maximal mit einer Strafe von 500,00 bis 1000,00 € hätte rechnen müssen, wenn überhaupt. Als er dann endlich einsah, dass auch weitere Zahlungen nicht zum gewünschten Ergebnis führen werden und weitere Zahlungen verweigerte, wurde er mit körperlicher Gewalt bedroht (die Anschrift hätte man ja, durch den Ausweis), es wurde mit Information an die Eltern gedroht, die nichts davon wissen durften, dass der Sohn straffällig wurde. Es wurde mit Information über eine weitere Straftat (die er ggü. dem vermneintl. "Anwalt" offenbart hatte) an die Polizei gedroht und schliesslich wurde auch damit gedroht, der Familie etwas anzutun. Der Mensch war fix und fertig.

Also nochmal: Bekommst Du solch ein "Angebot" (oder auch jeder andere, der das hier liest) :


[color=red]FINGER WEG - DIE MAIL/PN UNBEANTWORTET LÖSCHEN - KEINE PERSOENLICHEN DATEN PREISGEBEN! NICHTS ZAHLEN - KEINEN EINZIGEN EURO !!! [/color]

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
xnas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

nun ich bin kein Fachmann aber das ein Bewährungswiederuf bei einer Geldstrafe kommt ist doch recht Selten

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Stimmt - normalerweise beantragt die StA bei einer Geldstrafe gar keinen Widerruf. Da sie das hier aber -unnormalerweise- getan hat, ist die Sache schon "ernst zu nehmen".

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Danke Streetworker, für den Hinweis. Vielleicht noch in Ergänzung: wenn man in so einer Kiste schon drinnen ist, bezahlt hat, Strafanzeige wegen Betruges erstatten. Den Spieß also umdrehen. Das ist die einzige Möglichkeit, da raus zu kommen. Es scheinen doch eine ganze Menge Betrüger auf dieser Masche zu reiten. Ich hab das für ein Märchen gehalten, aber jetzt ....

Vor zwei Jahren hatten wir einen Fall, allerdings nicht so krass. Unser Mitarbeiter wurde auf meinen Tipp hin hier sehr sachkundig von Streetworker beraten. Der Mitarbeiter sollte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr absitzen. Ich hatte im Betrieb geklärt, dass er für die 6 Monate unbezahlten Urlaub bekam, soweit war eigentlich alles klar. 3 Monate war Urlaub von zwei Jahren, so dass auch die Wohnung gehalten werden konnte.

Dann wurde ihm ein Wunder angeboten. Und er glaubte dran. Wieviel er gezahlt hatte, das weiss ich nicht. Nur, das finanzielle Konzept (Gehalt für drei Monate reicht für Miete von neun Monaten), das brach zusammen. War wirklich schlimm, und wir hatten uns alle so Mühe gegeben.

Als die Ladung kam, ist er auf Rat dieses "Anwalts" nicht hingegangen, ins GEfängnis. Wurde dann irgendwann bei uns verhaftet. Eine Abtretung des Lohnes an diesen Ratgeber war da. Der wurde vom Personalbüro entsprochen. Erst als mich der Sozialarbeiter aus der JVA anrief, erfuhr ich von der Angelegenheit. Und er selbst rechnete mit täglicher Entlassung wegen des Eingreifens dieses Wunderanwalts.

Unser Betriebsanwalt konnte dann noch einiges regeln (gratis für den Betroffenen).

Vielleicht noch ein Hinweis: ein seriöser Anwalt schickt eine Kostennote. Aus dieser ergibt sich die Basis seiner Tätigkeit (RVG oder aber Honorarvereinbarung). Und der braucht auch keine Ablichtung des Persos. Bei Zweifeln ist auch die Rechtsanwaltskammer ein Ansprechpartner. Bei der nächsten anrufen und nachfragen, ob es einen RA XY gibt und was dessen Adresse ist.

Aber nie, nie "ins Blaue hinein" zahlen und nie, nie erpressen lassen!

wirdwerden



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

...und allerspätestens wenn das Wort "Western-Union" fällt, das Gespräch beenden. Kein, wirklich kein einziger, ansatzweise seriöser Anwalt läßt sich per Western-Union Bargeld-Transfer bezahlen.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Hast recht, das hatte ich übersehen. Mensch, es gibt so viele gute Beratungsstellen, die gratis arbeiten. Viele Arbeitgeber, ich repräsentiere ja einen, helfen auch. Mitunter hat sogar der Betriebsrat Adressen für Anlaufstellen. Opfer haben häufig sehr viel weniger Möglichkeiten.

Es besteht also kein Grund, auf so Scharlatane rein zu fallen. Und Wunder, die gibt es vielleicht nach einer Wallfahrt nach Lourdes, aber mit Sicherheit nicht nach Kontakt mit so einem Betrüger.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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