Staatsanwaltschaft Beantragt die Bewährungszeit zu verlängern Frage.

15. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Hering0815
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Staatsanwaltschaft Beantragt die Bewährungszeit zu verlängern Frage.

Hallo,

Ich wurde letztes Jahr zu 4 Jahren Bewährung Verurteilt, nun habe ich Post vom Amtsgericht erhalten wo drin steht ich hätte ne neue Straftat begangen und die Staatsanwaltschaft hat Beantragt die Bewährungszeit um eineinhalb Jahre zu Verlängern.

Ich hab Zeit mich binnen 2 Wochen dazu zu Äußern.

Ich kann mich an keine weitere Straftat erinnern, im Schreiben steht auch leider nicht worum es geht, bin da bisschen überfordert, wie soll ich jetzt Reagieren, Welche Stellungnahme meint das Gericht? Stellungnahme zur Straftat wovon ich nichts weiß oder soll ich mich zum Antrag der Staatsanwaltschaft und somit der Verlängerung äußern ?

Soweit ich weiß darf man max 5 Jahre Bewährung haben, das würde ja bedeuten wenn die Eineinhalb Jahre zu den 4 Jahren Bewährung dazu kämen würde das ja Automatisch Knast heißen oder ?

Kann die Bewährung ohne Verhandlung Verlängert werden oder ist da dann zwingend ein Neuer Gerichtstermin anzuberaumen?






4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Zitat (von Hering0815):
Welche Stellungnahme meint das Gericht?


Die zum Antrag der StA.

Zitat (von Hering0815):
oder soll ich mich zum Antrag der Staatsanwaltschaft und somit der Verlängerung äußern ?


Ja

Zitat (von Hering0815):
Soweit ich weiß darf man max 5 Jahre Bewährung haben,


Bei nachträglicher Verlängerung auch länger

Zitat (von Hering0815):
Eineinhalb Jahre zu den 4 Jahren Bewährung dazu kämen würde das ja Automatisch Knast heißen oder ?


Nein. Für Knast müsste die Bewährung widerrufen werden.

Zitat (von Hering0815):
Kann die Bewährung ohne Verhandlung Verlängert werden


Ja

Zitat (von Hering0815):
oder ist da dann zwingend ein Neuer Gerichtstermin anzuberaumen?


Nein, nicht nur nicht zwingend, sondern überhaupt nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hering0815
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort,

Kann der Richter der darüber Entscheidet, auch den Bewährungswideruf anstreben ? oder entscheidet er nur auf Antrag der StA ?

Würde ich dem zustimmen, hieß es ja Automatisch ich würde die Tat wovon ich jetzt nichts weiß gestehen, ergo könnte die StA. daraus direkt ja ein Widerruf machen ?





0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hering0815
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag.

Was würde passieren wenn ich mich jetzt nicht dazu Äußere ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Zitat (von Hering0815):
oder entscheidet er nur auf Antrag der StA ?


Ja

Zitat (von Hering0815):
Würde ich dem zustimmen, hieß es ja Automatisch ich würde die Tat wovon ich jetzt nichts weiß gestehen, ergo könnte die StA. daraus direkt ja ein Widerruf machen ?


Deine Zustimmung braucht es sowieso nicht. Du sollst/kannst Dich lediglich äußern. Natürlich solltest Du als allererstes mal rauskriegen, um was für eine Tat es gehen soll. Wenn's da evtl. einen Fehler gab, wäre das Ganze ja schon geklärt.

Wie sieht's denn mit Bewährungsauflagen aus? Alles eingehaltenen?

Zitat (von Hering0815):
Was würde passieren wenn ich mich jetzt nicht dazu Äußere ?


Dann entscheidet das Gericht ohne Deine Äußerung

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