Hallo,
ich hatte vor einem 3/4-Jahr Strafanzeige wegen Vorkassebetrug gestellt. es geht um einen Schaden in Höhe von ca. 400 Euro. 175 habe ich von eBay erstattet bekommen.
Die Statsanwaltschaft Berlin hat den Fall an die Amtanwaltschaft abgegeben. Dort leigt er seit dem.
Welche Bearbeitungszeiten sind zumutbar? Was könnte ich außer Untätigkeitsklage tun?
Wamm sollteman welche Schritte tun?
Gruss
Peter
Staatsanwaltschaft bearbeitet Strafanzeige langsam
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Welche Bearbeitungszeiten zumutbar sind?
Wenn eine Anzeige erstattet wird bedeutet das nicht, dass der Anzeigenerstatter einen Anspruch erwirbt, dass dieses Verfahren zügig bearbeitet wird. Eine Bearbeitungszeit von einem Dreivierteljahr mag lang erscheinen, aber es ist ja nicht bekannt, was in der Zwischenzeit gemacht wurde (wobei auch nicht auszuschließen ist, dass das nicht sonderlich viel ist). Mit anderen Worten: Dem Anzeigenerstatter ist grundsätzlich geradezu jede Bearbeitungszeit zuzumuten, weil es schlichtweg nicht sein Verfahren ist. Umgekehrt ist wiederum dem Beschuldigten nicht jede Bearbeitungszeit zuzumuten, weil die ganze Zeit über ihm das Verfahren schwebt.
Sie können zu dem Ihnen bekannten Aktenzeichen anfragen (schriftlich), was der Sachstand ist. Wenn das Verfahren noch offen ist wird die Antwort lauten, dass die Ermittlungen noch andauern.
Noch was: natürlich können Sie sich beschweren und möglicherweise sogar bei der vorgesetzten Behörde erzwingen, dass die Sache nun zügiger gefördert wird. In der Zeit, die das Beschwerdeverfahren dauert, kann die Sache aber wiederum nicht gefördert werden, weil die Akten unterwegs sind.
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Es kann jeder so viel Sand ins Getriebe werfen, wie er will. Seltsamerweise denken die Leute immer, dass das jemanden stören würde. Dabei ist es doch dem Sachbearbeiter völlig egal, wie lange das Verfahren durch Beschwerden verzögert wird.
nicht lange liegen, weil sie sich noch profilieren müssen.
Müssen sie? Wieso denn?
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Frage: Amtsanwalt(in) ist doch das Einstiegsamt bei der StA, so viel ich weiß. Die einfacheren Sachen werden dorthin delegiert.
Da sich die Frage ausdrücklich nicht an mich richtet, werde ich sie auch nicht beantworten. Sie zeigt aber, dass jemand zwar keine Ahnung hat, aber dennoch behauptet, Amtsanwälte würden Verfahren schnell bearbeiten, um sich zu profilieren.
Wieso können Antworten, bei denen man im Grunde nicht weiß, wie es richtig ist, mit Rücksicht auf den Fragesteller, der hier immerhin ein Problem, das er hat, postet, nicht auch entsprechend verfasst werden? Es kann ja jeder eine Meinung haben, aber wenn man sich nicht auskennt sollte man es den Fragestellern nicht so verkaufen, als wüsste man, wovon man redet.
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quote:<hr size=1 noshade>
Ein Amtsanwalt ist in Deutschland ein Beamter in einer Sonderlaufbahn des gehobenen Justizdienstes, der bestimmte Aufgaben eines Staatsanwalts wahrnimmt.
Die Zuständigkeit des Amtsanwalts ergibt sich aus § 142 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz sowie der - je nach Bundesland im Detail unterschiedlichen - Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft (OrgStA). Danach wird er vorwiegend bei Delikten wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Verkehrsstraftaten tätig, also im Bereich der kleinen und mittleren Kriminalität. Dabei hat der Amtsanwalt unter anderem die Ermittlungen zu leiten, Anklage zu erheben und die Staatsanwaltschaft vor Gericht zu vertreten. Während in den meisten Bundesländern die Zuständigkeit des Amtsanwalts auf Verfahren vor dem Strafrichter begrenzt ist, kann er in Baden-Württemberg und neuerdings auch in Hamburg (nach einer sog. "Überhörung" durch den Behördenleiter) auch vor dem Schöffengericht auftreten. Dies führt dazu, daß ein Amtsanwalt auch mit Verbrechen wie Brandstiftung, Meineid und Sexualdelikten befasst wird.
Die Bundesländer Bayern und Sachsen machen von der Möglichkeit, Amtsanwälte bei den Staatsanwaltschaften einzusetzen, nur selten Gebrauch.
Zum Amtsanwalt werden in der Regel als Rechtspfleger tätige Justizbeamte ernannt. Diese haben eine 15 Monate dauernde Zusatzausbildung zu absolvieren, deren theoretischer Teil zentral an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW in Bad Münstereifel stattfindet. Amtsanwälte (Besoldungsgruppe A 12) können zum Oberamtsanwalt (A 13) und (in Berlin) zum Ersten Oberamtsanwalt (A 14) befördert werden. <hr size=1 noshade>
Quelle Wikipedia.org
Passt so aber, leider leidet aber Teilweise die rechtliche Würdigung der Sachverhalte unter der 15 monatigen Ausbildung. Weil bestimmte SV nicht so gut hängen bleiben. (Verfolgsbeschränkung, Einstellung § 154 ect.. der Kleinkram eben.)
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"MFG
Rechtsmacher PvDE
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"
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@ secondvision
Im Ergebnis können Sie auch durchaus recht haben. Wenn die AA den Anzeigenden nicht als Antragsteller im Sinne der StPO, also als den, der ein Verfolgungsinteresse hat, sondern als bloßen Hinweisgeber ansieht, erteilt sie auch keinen Bescheid. Und wenn sie sich um den Bescheid drücken kann, kann das die Neigung, zum Hinweisgeber zu kommen, durchaus fördern
Können die Herren und Damen von der Amtsanwaltschaft Betrugsfälle in Höhe von 400 Euro einfach so einstellen? Müssen sie nicht wenigstens einen einfachen Strafbefehl erlassen, um die Akten vom Tisch zu bekommen?
Eine Frage am Rande: Wie heisst eigentlich das Verfahren, in dem im strafrechtlichen Prozess nebenbei ein zivilrechtlicher Titel festgestellt wird (irgendwas mit K...). Wenn findet dies Anwendung? Bekommt man einen Betrugsfall in der Höhe in ein solches Verfahren?
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Wie heisst eigentlich das Verfahren, in dem im strafrechtlichen Prozess nebenbei ein zivilrechtlicher Titel festgestellt wird (irgendwas mit K...
Adhäsionsverfahren. Leider ohne K.
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Ich habe einen ähnlichen Fall. am 05.02.09 Strafanzeige wegen Betruges (ca. 700 Eur) in München gestellt. Dort wurde es dann "bearbeitet" und weitergereicht nach Düsseldorf und zwar am 01.04.09. Darüber erhielt ich auch ein Schreiben. Die dortige Staatsanwaltschaft hat auch ca. 2 Monate benötigt um es dann hoffentlich endgültig nach Dortmund weiterzuleiten. Darüber erhielt ich nun kein Schreiben. Da ich aber ca. einmal im Monat dort kurz anrufe und nachfrage wo sich die Akten gerade befinden (diese Auskunft bekommt man zum Glück telefonisch) wurde mir mitgeteilt das am 08.06.09 die Akten wie gesagt nach Düsseldorf gegangen sind. Aber eine Eingangsbestätigung bis heute (21.07.09) nicht nach Dortmund geschickt worden ist. An mich ja auch nicht.
Heißt das jetzt die schicken mir darüber jetzt keine Info mehr, oder bearbeiten die nur Ihren Posteingang so langsam?
Oder ist es eventuell verloren gegangen?
Über eine Einstellung des Verfahrens müsste ich doch unterrichtet werden oder?
Wird sowas eventuell auch wegen Geringfügigkeit oder nach einer bestimmten Frist eingestellt?
Was passiert wenn der Angeklagte kein Geld zum bezahlen hat? Muss er dann Sozialarbeit leisten oder entsprechende Tagessätze Gefängnis und ich sehe gar nichts?
Die sollten mir lieber das Geld schenken und das Verfahren einstellen, ist sicher billiger.
Und jetzt?
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