Staatsanwaltschaft berufung

23. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Berko38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Staatsanwaltschaft berufung

Hallo ich bin seit dem 25.01.2017 Inhaftiert und befinde mich seit dem 25.01.2018 im offenen Vollzug.
Ich hatte am Donnerstag eine Gerichtsverhandlung wegen offenen Verfahren von 2016 das waren 13 Fälle die mit der Strafe zusammen hängt die ich sitze.
Der Richter hat mit vor gericht eine Bewährung gegeben 1.6 Jahre auf Bewährung.
Die staatsanwältin war sehr unzufrieden wollte 2 Jahre und ist jetzt in Berufung gegangen.
Womit kann ich da rechnen ?

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Berko38):
Womit kann ich da rechnen ?


Dass nochmal über deine Strafe verhandelt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

und ist jetzt in Berufung gegangen. Und das wissen Sie jetzt woher? Üblicherweise erfährt man das durch einen Vermerk auf dem schriftlichen Urteil - dieses können Sie aber nach so kurzer Zeit doch noch gar nicht haben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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