Staatsanwaltschaft eröffnet gegen Anzeigenerstatter Ermittlungsverfahren

8. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)
Staatsanwaltschaft eröffnet gegen Anzeigenerstatter Ermittlungsverfahren

Sehr geehrte Leser,
hier habe ich jetzt einen Fall, da kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Folgendes ist passiert:
Meine Bekannte machte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und wies darauf hin, dass sich die betreffende Dame "Diplom-Sportlehrerin" bezeichnet, obwohl sie kein Diplom besitzt.
Die Anzeigenerstatterin wies lückenlos nach, dass die Dame weder Abitur, noch ein Hochschulstudium absolviert hat.
Die besagte Dame bewirbt in Zeitschriften mit diesem nicht vorhandenem Diplom einen von ihr neu eröffneten Wellness-Tempel.
Auch auf diversen Internet-Seiten spricht sie von einem "Sportstudium", welches sie nachweislich nie absolviert hat.
Jetzt ermittelt, wie schon geschildert, die Staatsanwaltschaft gegen meine Bekannte wegen "der Straftat falscher Verdächtigung"!!
Zur polizeilichen Vernehmung mußte sie auch schon, die Polizei wiegelt alles zu Gunsten der Lügnerin ab.
Ein Uniformierter sagte sogar: "Dann müßte man ja auch die Bildzeitung verklagen, die lügen auch viel"!!
Hallo????
Kann jemand etwas raten, wie man sich gegen solche Ungerechtigkeiten wehren kann??
Vielen Dank im Voraus.
Ratlos86

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31 Antworten
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#1
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

>Kann jemand etwas raten, wie man sich gegen solche Ungerechtigkeiten wehren kann??

Im Zweifel es auf einen Prozess ankommen lassen. Wenn die Dame dann allerdings doch ein Diplom aus der Tasche zaubert, hat hier wohl jemand die A-Karte gezogen. Außer es handelt sich lediglich um ein Jodel-Diplom. :grins:

Mal interessehalber? Wieso zeigt man so etwas überhaupt an? Konkurrenzneid?

>Die Anzeigenerstatterin wies lückenlos nach, dass die Dame weder Abitur, noch ein Hochschulstudium absolviert hat.

Wie kann man nachweisen, daß jemand so etwas NICHT hat?

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Ein Diplom bekommt man auch schon nach einem 4 wöchigen Kurs, dazu braucht man weder Abitur noch ein Hochschulstudium! Also aufpassen wegen der falschen Verdächtigungen!


Viele Grüße, Michael

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#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Die falsche Verdächtigung muss nach § 164 StGB wider besseres Wissens erfolgen.
Eine fahrlässige falsche Verdächtigung gibt es nicht. Andernfalls würden Anzeigenerstatter möglicherweise davon abgehalten werden, Straftaten anzuzeigen. Es kann aber nicht im Interesse der Strafverfolgungsbehörden liegen, dass jemand aus Angst, sich selber strafbar zu machen, eine mögliche Straftat lieber nicht anzeigt.

Im Grundsatz kann ich daher die Bedenken von Ratlos86 nachvollziehen, denn wenn die Bekannte die Anzeige in gutem Glauben erstattet hat und sich hinterher herausstellt, dass die angezeigte Person, doch ein Diplom besitzt, dann liegt mangels Vorsatz KEINE Straftat vor.

Entweder klärt sich die Sache doch noch im Sinne der Bekannten auf oder aber die Bekannte hat den Sachverhalt möglicherweise falsch dargestellt. Vielleicht hat auch die angezeigte Sportlehrerin mit einer Gegenanzeige reagiert und die Polizei / Staatsanwaltschaft ermitteln nun erst einmal, weil Sie als Strafverfolgungsbehörden dazu berufen sind, denn Strafanzeigen (außer völlig sinnlose) können nicht einfach so unter den Tisch fallen.

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#4
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...EIN Diplom bekommt man auch schon nach einem 4 wöchigen Kurs, dazu braucht man weder Abitur noch ein Hochschulstudium!...

Schmarrn

In Deutschland ist das Diplom der häufigste akademische Grad und wird als solcher nur von Hochschulen verliehen. Die mit dem Diplom abschließenden Diplomstudiengänge bereiten traditionell vor allem auf ingenieur- und naturwissenschaftliche sowie generell auf durch ein klar umrissenes Berufsbild definierte akademische Berufe vor. Der akademische Diplomgrad setzt sich stets aus dem Wort „Diplom“ und der Bezeichnung der betreffenden Fachrichtung zusammen, wobei neben der weitaus am häufigsten vertretenen persönlichen Form (z. B. Diplom-Kaufmann) auch die unpersönliche Form (z. B. Diplom in audiovisuellen Medien) verliehen werden kann. Diplomgrade dürfen in Deutschland gemäß § 18 Hochschulrahmengesetz (HRG) nur von Hochschulen verliehen werden. Wortkombinationen der Bezeichnung „Diplom“ bzw. „Dipl.“ und einer Fachrichtung oder Berufsbezeichnung, die nicht von einer Hochschule verliehen wurden, sind mit akademischen Graden verwechslungsfähig und daher unzulässig. Das Führen solcher Bezeichnungen ist gemäß § 132a Abs. 2 StGB strafbar.

-- Editiert von dr. lector am 08.09.2008 15:52:44

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#5
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

Danke für die schnellen Reaktionen auf meine Frage!
@ Mitleser!
Man kann nachweisen,ob jemand ein Hochschulstudium absolviert hat, indem man Auskünfte bei der von der betreffenden Dame angegebenen Hochschule bzw. Uni einholt.
Betreffende Universität gab Auskunft wie folgt.
KEIN ABITUR, KEIN Diplom-Abschluß.
Von daher ist meine Bekannte auf der sicheren Seite.
Auch mit "Neid" hat das ganz gewiss nichts zu tun, aber es kann nicht sein, dass die Menschen, die sich ihr Diplom hart erarbeitet haben, von solchen Hochstaplern veralbert werden.Außerdem gibt es ja auch einen solchen Betrugsparagraphen, in dem es heißt, dass Strafe darauf steht, wenn man sich öffentlich mit nicht vorhandenen akademischen Graden schmückt.
Mal sehen, was in dieser Angelegenheit raus kommt.
Grüße Ratlos86

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#6
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Betreffende Universität gab Auskunft wie folgt.
KEIN ABITUR, KEIN Diplom-Abschluß.

Darf sie das denn überhaupt? Frage ich mich gerade mal so aus datenschutzrechtlichen Erwägungen heraus.

Und woher soll eine Uni wissen, ob jemand Abitur hat? Klingt für mich noch etwas unglaubwürdig, das ganze.

> Außerdem gibt es ja auch einen solchen Betrugsparagraphen, in dem es heißt, dass Strafe darauf steht, wenn man sich öffentlich mit nicht vorhandenen akademischen Graden schmückt.

Ja, das ist aber kein Betrugsparagraph, sondern ein Unberechtigtes-Führen-von-Titeln-Paragraph.


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#7
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

woher es die uni wissen soll? bei der immatrikulation bzw. zulassungsbewerbung muss das abiturzeugnis vorgelegt werden...

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#8
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

An jeder Uni gibt es ein Fakultäts-Servicebüro, dort kann jedermann Auskunft über jemals abgeschlossene Studiengänge erhalten.Diese Auskunft verletzt keinen Datenschutz.
Es wird nicht mitgeteilt wie jemand abgeschlossen hat, das wäre dann Verletzung des Datenschutzes.
@Leibgerichtshof:
Die Staatsanwaltschaft nahm die Anzeige von sich aus so auf, ohne das meine Bekannte den Begriff "Betrug" nannte.
Sie bekam die Mitteilung dass gegen die Dame wegen "Betruges" ermittelt würde. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen.

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#9
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

Außerdem gibt es, wie von Dr.Lector schon genannt, sehrwohl eine Betrugsparagraphen.
132a Abs.2 StGB
Habe ich gerade mal durchgelesen...

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#10
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Wo handelt sie Sache denn?

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#11
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

@Dr.Lector,
die Storry spielt sich in Bayern ab.

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#12
 Von 
Punk
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich bin kein Experte, aber nur weil jemand nicht an einer bestimmten Uni eingeschrieben war oder kein Abi hat, heißt es noch lange nicht, dass er kein Diplom erworben hat. Schließlich gibt es genug Hochschulen auf denen man ohne guten Schulabschluss oder mit einer abgeschlossen Ausbildung studieren kann. Und es gibt viele private Hochschulen, bei dem nur der richtige Preis zählt (z.B. im Ausland). Diese Abschlusse können auch in Deutschland anerkannt werden, auch wenn sie nicht nach den deutschen Normen erworben wurden. Und nur weil jemand nicht an einer Uni zugelassen wurde, heißt es auch nicht, dass er oder sie kein Abitur hat. Es können andere Gründe dafür geben (z.B. zuviele Bewerber. hoher NC, usw.). Es sei denn der- oder diejenige hat sich mit falschen Papieren und falschen Zeugnissen an einer Uni eingeschrieben und es flog dann auf und diese Person musste dann die Uni ohne Abschluss verlassen. Aber ansonsten kann die Uni garnicht wissen, ob jemdand Abitur hat oder nicht.

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#13
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

Die besagte Dame hat die Uni benannt, an welcher sie das angebliche Sportlehrer-Diplom erworben haben will. Und diese Uni hat bestätigt, dass eben KEIN Diplom erworben wurde.
Du gehst mit Deinem Beitrag voll am Thema vorbei.
Gruß Ratlos86

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> An jeder Uni gibt es ein Fakultäts-Servicebüro, dort kann jedermann Auskunft über jemals abgeschlossene Studiengänge erhalten.Diese Auskunft verletzt keinen Datenschutz.

Und das Servicebüro informiert einen auch darüber, ob der Betreffende bei Immatrikulation oder Immatrikulationsversuch Abitur hatte? Sehr schwer vorstellbar.

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#15
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Zum Teil sehen übrigens auch Ordnungen in den Hochschulen vor, dass ein Examplar der Abschlußarbeit in den Besitz der jeweiligen Universitätsbibliothek übergeht. Auch da könnte man Nachforschungen anstellen.

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#16
 Von 
Punk
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ich mit meinem vorherigen Beitrag sagen wollte ist, dass ob der- oder diejenige an der besagten Universität war, spielt doch nicht so eine große Rolle. Nur weil jemand eine falsche Universität angibt ist das immernoch kein Beweis für einen Betrug oder vergleichbar damit, dass er oder sie garkein Diplom hat. Diese Person kann troztdem ein Diplom haben von einer anderen Uni (oder viellicht sogar aus dem Ausland gekauft) und möchte nur dass die Leute glauben, dass der Abschluss von einer renommierten Hochschule stammt (wer weiß). Und solange dieser Abschluss in Deutschland anerkannt wird (egal wie er/sie diesen erworben hat), kann man höchstens nur von einer Lüge ausgehen, was die Nennung der Hochschule angeht. Wie es der Polizist, der treffend den Vergleich mit der Bildzeitung zog, schon sagte. Aus meiner Sicht als Laie reichen, die von euch genannten Beweise nicht aus, um zu beweisen, dass der Abschluss nicht echt ist. Hoffe, dass es jetzt verständlicher ist, was ich sagen wollte.

-- Editiert von punk am 08.09.2008 21:31:42

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#17
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:
Nur weil jemand eine falsche Universität angibt ist das immernoch kein Beweis für einen Betrug oder vergleichbar damit, dass er oder sie garkein Diplom hat.

Ein Beweis nicht, aber ein begründeter Verdacht. Warum sollte jemand eine andere Hochschule anführen? Für den Vorwurf eines eventuellen Betrugs wäre anders als beim Titelmißbraucht auch nicht unbedingt relevant, ob ein anderer Titel vorliegt, denn zwischen Hochschulen kann es ja durchaus Qualitätsunterschiede geben.

quote:

Diese Person kann troztdem ein Diplom haben von einer anderen Uni (oder viellicht sogar aus dem Ausland gekauft) und möchte nur dass die Leute glauben, dass der Abschluss von einer renommierten Hochschule stammt (wer weiß). Und solange dieser Abschluss in Deutschland anerkannt wird (egal wie er/sie diesen erworben hat), kann man höchstens nur von einer Lüge ausgehen, was die Nennung der Hochschule angeht.

Einen Titel kaufen, ohne studiert zu haben, ist auch strafbar. Mit einem Titel einer renommierten Hochschule zu werben, um dadurch Vermögensvorteile zu erfüllt, selbstverständlich den Tatbestand des Betrugs. Es wäre auch zu prüfen, ob nicht sogar ein besonders schwerer Fall wegen Gewerbsmäßigkeit vorliegt. Das hieße dann mitunter Haftstrafe!

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#18
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Schließlich gibt es genug Hochschulen auf denen man ohne guten Schulabschluss oder mit einer abgeschlossen Ausbildung studieren kann...

Tatsächlich? Den Begriff Hochschulreife scheinst du nicht zu kennen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

@Dr. Lector
Das mit den 4 Wochen war etwas überspitzt geschrieben und soll lediglich aufzeigen, daß es durchaus legale Möglichkeiten gibt ein Diplom zu erwerben, auch ohne Abitur und Hochschulstudium. Strafbar ist lediglich der UNBEFUGTE Gebrauch der Bezeichnung. Und gerade dies läßt einigen Spielraum.

Viele Grüße, Michael


0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Und gerade dies läßt einigen Spielraum... ?

Noch einmal:

Wortkombinationen der Bezeichnung „Diplom“ bzw. „Dipl.“ und einer Fachrichtung oder Berufsbezeichnung, die nicht von einer Hochschule verliehen wurden, sind mit akademischen Graden verwechslungsfähig und daher unzulässig

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich möchte noch einmal kurz ausführen:
1. Es ist unstrittig, dass die besagte Dame KEIN Abitur hat.
2. Sie hat gegenüber der Polizei behauptet an der TU .... studiert zu haben und dort das "Diplom-Sportlehrerin" abgeschlossen zu haben.
3. Die Mutter der Dame wurde von Bekannten auf das "Diplom" ihrer Tochter angesprochen -und hatte es ohne darauf einzugehen plötzlich sehr eilig.
Da stinkt doch etwas?
4. Wer die Dame persönlich kennt und weiß, was zu einem solchen Diplom an Fleiß und Können notwendig ist - nicht wirklich.
Neuester Stand ist folgender:
Sie hat nun bei der Polizei ein "Diplom-Gymnastiklehrerin" vorgelegt.
Das haut dem Fass den Boden aus!!
Nach Aussage der TU....gibt es ein solches Diplom in Deutschland nicht!!!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Lasse das Ermittlungsverfahren einfach ganz entspannt laufen. Falls eine Anklage erhoben werden sollte, nimmst du dir einen Anwalt.
Bei diesem Diplom Diplom-Gymnastiklehrerin handelt es sích offensichtlich um eines der Preislage, welches man erhält, wenn man im Robinson-Club am Tango-Kurs teilgenommen hat.

Gerade aus diesem Grund untersagt die Rechtsordnung ja das Benutzen verwechslungsfähiger Titel / Grade / Berufsbezeichnungen.
Die Trulle wird nun versuchen, sich hier rauszureden und kann damit sogar durchkommen, wenn sie es etwas geschickt anstellt, wie du siehst, schnallt es ja auch der ermittelnde Beamte nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

Hallo Dr.Lecter!
Der ermittelnde Beamte kann doch nicht der Maßstab sein, oder?
Wenn dies nicht schnallen, dan darf doch meine gute Bekannte trotzdem nicht bestraft werden.
Der Anwalt sagte auch, sie soll ganz entspannt bleiben,selbst wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt würde - was er vermutet - dann soll sie nochmals nachfragen, was denn nun mit dem nichtvorhandenen Diplom der Dame ist.
Der Trulle gehört mal richtig eins auf das unverschämte Mundwerk gekloppft.
Wie gesagt, sie ist in Zeitschriften und im Internet mit dem von ihr angegebenen "Diplom-Sportlehrerin" nachweislich zu sehen.
Und dies darf doch nicht sein!!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

Noch als Nachtrag:
Meine Bekannte hat bei der Zeitung nachgefragt ob die von sich aus den Begriff "Diplom-Sportlehrerin" verwenden würden oder ob sie sich vielleicht bei dem Interwiev verhört hätten.
Der Redakteur antwortete wie folgt:
.............
"Eines ist jedenfalls sicher, meine Reporterin und ich werden nur Fakten wiedergeben, die uns mündlich oder schriftlich genannt werden."......
"Eigenmächtig Titel zu erfinden und diese in Texten zu verwenden wäre ein schlechter Stil und schafft natürlich Probleme."....
Dann ist doch nun sicher, dass die Dame hochstapelt, oder???

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Wer die Dame persönlich kennt und weiß, was zu einem solchen Diplom an Fleiß und Können notwendig ist - nicht wirklich

Och, weißt du, wenn ich mal erzähle, was ich schon von promovierten Leuten alles gehört und gelesen habe, da würdest du auch denken, die haben nicht mal die Grundschule geschafft...

> Sie hat nun bei der Polizei ein Diplom-Gymnastiklehrerin vorgelegt

Zumindest in der Schweiz scheint es sowas zu geben. Und ich denke nicht, daß zwischen DE und CH Probleme bei Anerkennung der akademischen Grade bestehen.

Vielleicht gibt es ja in der Schweiz eine TU in einer gleichnamigen Stadt?

> Es ist unstrittig, dass die besagte Dame KEIN Abitur hat

Auf einmal ist es unstrittig? Oben schriebst du noch, das sei die Auskunft der Uni. Wobei ich bezweifelt habe, daß die so etwas zweifelsfrei sagen könnte oder würde.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

@Leibgerichtshof,
Für diesen Abschluß ist das Abitur an dieser TU..... zwingend Voraussetzung und dieses hat sie eben nicht.Sie hat weder in der Schweiz noch in Untertupfingen eine TU besucht.
Wir kennen die Dame und über die Mutter den kompleten Lebenslauf.Unvorsichtigerweise hat die Mutter in früheren Zeiten sehr viel über ihre Tochter gequasselt - und dies war nichts gutes.
Deshalb sind wir ja ersteinmal auf die Dame aufmerksam geworden.
Sie hat jahrelang gar nicht gearbeitet, Anwälte sind hinter der her, Gerichtsvollzieher ebenso..

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Vielleicht gibt es ja in der Schweiz eine TU in einer gleichnamigen Stadt?...

Schmarrn

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Punk
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@Dr.Lecter

...Schließlich gibt es genug Hochschulen auf denen man ohne guten Schulabschluss oder mit einer abgeschlossen Ausbildung studieren kann...

Tatsächlich? Den Begriff Hochschulreife scheinst du nicht zu kennen.



Man kann auch ohne Hochschulreife an Unis oder FHs studieren. Das Abitur ist nur die bekannteste und geläufigste Zugangsmöchligkieit für eine Uni. Aber viele Unis bieten Möglichkeiten eines Studiums für speziell qualifizierte Bewerber an. Sie können dann ohne Abitur studieren.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Die sogenannte fachbezogene Hochschulreife. In Hamburg gibt es mit der früheren Hochschule für Wirtschaft und Politik - die auf Initiative der Gewerkschaften (deren Funktionäre dort auch überwiegend studiert haben) mal als Einrichtung für den zweiten Bildungsweg gegründet wurde - aber in der Tat ein Angebot für das Studium ohne Abitur, wo vollwertige Uni-Abschlüsse erworben werden können.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

Guten Tag,
habe bis heute nichts mehr von der Staatsanwaltschaft wegen der Ermittlungen gegen mich gehört.An dem nichtvorhandenen Sport-Diploms der hochstapelnden Dame hat sich ja nichts geändert. Kann dies sein? Oder wurde das Ermittlungsverfahren einfach eingestellt und ich erfahre das gar nicht?
Kann mir jemand dazu Auskunft geben?
Vielen Dank im Voraus.
Ratlos 86

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