Staatsanwaltschaft ermittelt wegen gefährliche Körperverletzung

30. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Mg2501 123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen gefährliche Körperverletzung

Hallo,
Habe eine frage zu einer gefährlichen Köperverletzung.
Mein Nachbar hat mich nach einer verbalen Auseinandersetzung die Treppe im Hausflur runter getreten.
Polizei, RTW und Notarzt waren vor Ort. Nachdem Vorfall 3 Tage im Krankenhaus verbracht zur Beobachtung da Verletzungen an der Milz nicht auszuschließen waren. Zu meinem Glück war eine Rippenbogenprellung und Hämatome das Resultat. Erstmalig 2 Wochen Arbeitsunfähig geschrieben, Bewegungseinschränkung und momentan Angst/Panikattacken weil der Nachbar kein Ersttäter sondern polizeilich bekannt ist. Fühle mich in meiner Wohnung unwohl und traue mich nicht vor die Tür wenn es nicht unbedingt sein muss. Da mein Sohn und ich auch bedroht wurden von ihm, mit den Worten... ich schlag euch den Schädel ein ihr Drecks*******e und zu meinem Sohn.. ich mach dich kalt, was seine Frau die nachdem Vorfall dazu kam mit ihren Worten ..Was legt ihr euch auch mit dem an, der schlägt euch kaputt... auch für durchaus hätte passieren können. Als ich sagte das er hier keinen mehr schlagen würde da ich jetzt die Polizei rufen würde, taten beide den Vorfall lapidar ab mit ..Dann mach doch und ach die Polizei macht da auch nichts, als mein Sohn zu seiner Frau meinte, ja dann soll er mal kommen und mich zusammen schlagen der wird seines Lebens nicht mehr glücklich, meinte Sie darauf ..ach doch dass wird er ich kenne ihn ja !! Mir ist völlig unbegreiflich wie man sich zu so etwas so äußern kann und zu verharmlosen. Nachdem Vorfall als ich im Krankenhaus war und warten musste auf Station zukommen ,schob mein Sohn mich im Rollstuhl etwas raus an die frische Luft vorm Eingang des Krankenhauses, da tauchte Er plötzlich auf, ich bekam direkt Panik nachdem ganzen Vorfall und die Drohungen und bat meinen Sohn nochmal die Polizei anzurufen, wir wussten ja nicht was er vor hatte. Wir sahen ihn irgendwie an seinem Arm fummeln und mit seinem Handy drauf leuchten, und sind dann direkt wieder ins KH rein. Da meinte sogar die Frau an der Anmeldung, was dass denn für ein Komischer Kautz wäre der da rum schleicht. Ich hatte einfach nur Angst um meinen Sohn das wenn er nach hause geht alleine, ihm was passiert.
Jetzt meine Frage: Da die Staatsanwaltschaft schon automatisch bei einer gefährlichen Körperverletzung Strafantrag stellt, und kein Ersttäter ist, mit welcher Strafe hat mein Nachbar zu rechnen ? Und kann ich ihn in irgendeiner Form belangen Z.B auf Schmerzensgeld bestehen ?
Und habe ich das Recht auf Grund dessen ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen meine Wohnung zu kündigen ? Weil das Wohnen hier jetzt für meinen Sohn und mich unzumutbar ist.
Wäre ihnen sehr Dankbar wenn sie mir da weiter helfen könnten.

MfG


-- Editiert von Mg2501 123 am 30.07.2021 13:07




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34427 Beiträge, 17799x hilfreich)

Da die Staatsanwaltschaft schon automatisch bei einer gefährlichen Körperverletzung Strafantrag stellt, und kein Ersttäter ist, mit welcher Strafe hat mein Nachbar zu rechnen ? Mit mindestens 6 Monaten Freiheitsstrafe - das ist nämlich die Mindeststrafe für gefährliche KV.
Und kann ich ihn in irgendeiner Form belangen Z.B auf Schmerzensgeld bestehen ? Sie können ihn auf Schmerzensgeld verklagen - das kostet zunächst mal Ihr Geld. Und ob Sie von dem Herrn je Geld sehen, ist zweifelhaft - es klingt mir nicht so, als hätte der ein hohes Gehalt...
Und habe ich das Recht auf Grund dessen ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen meine Wohnung zu kündigen ? Weil das Wohnen hier jetzt für meinen Sohn und mich unzumutbar ist. Nun ja - ich frage mich, warum Sie nicht versuchen, SEINE fristlose Kündigung zu erwirken? Haben Sie dem Vermieter den Vorfall nicht mitgeteilt?
ich mach dich kalt Wurde das zur Anzeige gebracht (Bedrohung)?

-- Editiert von muemmel am 30.07.2021 14:52

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Mg2501 123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, erst einmal danke für ihre Antwort.
Ich liege schon seit Monaten mit ihm so gesagt im Klinsch. Mein Sohn und ich werden seit Monaten schon von ihm gemoppt und genötigt. Wir sind nicht die einzigen hier die von ihm so behandelt werden. Habe mehr als eine Beschwerde beim Vermieter abgegeben über diesen Mann, aber es tut sich einfach nichts. Er wohnt hier schon sein Leben lang im Haus und meint er hätte hier mehr Rechte als jeder andere Mieter. Er ist schon älter so Anfang 70 Rentner, aber noch ganz fit, und wie im Vorfeld schon erwähnt Polizeilich bekannt. Ich wohne seit 11 Jahren hier, es fing schon bei meinem Einzug an. Dann war es eine Zeitlang gut, da er sich mit anderen Mieter hier im Haus anlegte. Diese sind mittlerweile wegen ihm ausgezogen weil sie es nicht mehr aushielten. Der Vermieter macht einfach nichts gegen ihn. Werde meinem Vermieter jetzt den Vorfall mitteilen, schauen was dabei rum kommt.

Ja, das mit der Bedrohung wurde auch angezeigt.

Auf meine Frage mit dem Schmerzensgeld
Ich bin momentan gesundheitlich bedingt nicht in der Lage Vollzeit zu arbeiten, somit kann ich mir finanziell keinen Anwalt leisten für Zivilrechtlich gegen ihn vorzugehen, habe auch keinerlei Versicherung oder so. Habe ich andere Möglichkeiten ?

Danke

-- Editiert von Mg2501 123 am 30.07.2021 15:10

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34427 Beiträge, 17799x hilfreich)

Habe ich andere Möglichkeiten ? Sicher - die Prozesskostenhilfe. Das ändert aber nichts an dem, was ich schrieb - auch mit einem Urteil auf Schmerzensgeld hat man noch lange kein Geld, zumindest wenn der Mann keine sonderlich hohe Rente bekommt. Und Prozesskostenhilfe muss man zurückzahlen, wenn sich die eigene wirtschaftliche Lage bessert.
Der Vermieter macht einfach nichts gegen ihn. Hat der Mann Sie früher schon körperlich angegangen? Wenn nicht, haben wir doch jetzt eine völlig neue Lage.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mg2501 123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Körperlich ist er meinen Sohn oder mich noch nicht angegangen, erst jetzt.
Die vorherige Beschwerden beim Vermieter waren, das er uns den Strom oder das Gas abgestellt hat ( öffentlicher Zugang im Keller), dann dass er mir Müll und Zigarettenstummel die er draußen sammelt vor meiner Wohnungstür schmeißt, uns mit Worten Beleidigt, wenn ich in den Keller gehe er das Licht hinter mir aus macht oder die Tür abschließt. Ich darf laut ihn meine nasse Wäsche in der dafür vorgesehenen Waschküche oder den Wäschespeicher nicht aufhängen, also muss ich in der Wohnung aufhängen. Seine 2 Hunde den Hausflur verdrecken. Dann sobald ich Besuch bekomme, sei es mein älterer Sohn mit Freundin wir uns nicht unterhalten können ohne das er von oben gegen Wände und Decke hämmert. Er hat hier alles was eigentlich für die Allgemeinheit ist im Beschlag. Für den Vermieter scheint das alles belanglos zu sein, vermute ich mal.

Mit der Prozesskostenbeihilfe mache ich mich mal schlau. Es wäre mir schon im Moment sehr damit geholfen, und bin sobald es meine finanzielle Lage es zulässt bereit es auch zurück zuzahlen.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34427 Beiträge, 17799x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Zitat (von Mg2501 123):
Der Vermieter macht einfach nichts gegen ihn.


Dann sollte man dem Vermieter mal wirksam und nachweislich eine Mietminderung androhen. Dann reagieren die meist sehr schnell. Vor allem wenn es mehrere Mieter machen.

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