Staatsanwaltschaft verschleppt Verfahren

14. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mstier
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)
Staatsanwaltschaft verschleppt Verfahren

Vor einem Jahr wurde ich wegen Betrug, Erpressung und Bedrohung angezeigt. Zweck der Anzeige war, dass Verträge angefochten und mir vertraglich zustehende Gelder nicht mehr ausgezahlt werden sollten. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen nach Überprüfung der Unterlagen nach 2 Monaten und als unbegründet gegen mich ein.
Daraufhin wurde von der Gegenseite Beschwerde eingelegt und es wurden Zeugen nachgereicht.( offensichtlich zur Falschaussage aufgefordert)

Gottseidank konnte ich den Beweis erbringen,dass die Vorwürfe gegen mich nicht stimmen können. Diese von der Staatsanwaltschaft angeforderte Beweise habe ich im Februar 2010 eingereicht.
Ich habe dann im Gegenzug eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung, Verleumdung und Betrug gestellt.

Meine Srafanzeigen wurden dann vorerst eingestellt. Begründung: Das Hauptverfahren gegen mich müsste erst beendet werden.
Aber die Staatsanwaltschaft rührt sich nicht mehr.Weder bei der einen, noch bei der anderen Strafanzeige wird etwas unternommen. Es werden auch keine Zeugen vernommen.
Mittlerweile sind wieder 7 Monate vergangen.

Die geschäftschädigenden Aüßerungen von Erpressung und Bedrohung wurden von der Gegenseite sogar verbreitet und stehen immer noch im Raum.

Was kann ich unternehmen, damit die Staatsanwaltschaft endlich tätig wird.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ein förml. Instrument (wie etwa die "Untätigkeitsklage" im Verwaltungsrecht oder Sozialrecht) gibt es im Straf(prozess)recht nicht.

Sie können Ihren Unmut in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde zum Ausdruck bringen. Adressat wäre der Behördenleiter: LOStA

quote:
Meine Srafanzeigen wurden dann vorerst eingestellt. Begründung: Das Hauptverfahren gegen mich müsste erst beendet werden.


Das ist -nur nebenbei angemerkt- auch der gesetzlich vorgeschriebene Weg in solch einem Fall.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
Mstier
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort.

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#3
 Von 
pupillo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

lad den StA zum Essen ein ;-)

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